Abmahnung zwecks Termin

14. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
einfachlukain
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung zwecks Termin

Folgendes Problem,

Mein Chef hat abgekündigt ich erhalte eine Abmahnung weil ich einen Termin vergessen habe, eine Kollegin hat den Termin dann für mich wahr genommen, hab nen flexiblen Arbeitsvertrag, freie Dienstplan Gestaltung
Und hab an dem Tag einfach frei gemacht,
Kann er mir nun dafür nun eine Abmahnung geben?
Und muss ich Diese unterschreiben?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ja, der AG kann alles mögliche abmahnen, wenn ihm danach ist.

quote:
Und muss ich Diese unterschreiben?


Müssen muss man nichts, aber den Erhalt der Abmahnung sollte man ohne Probleme quittieren können.


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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die Frage ist am Ende, was eine Abmahnung bedeutet. Zuerst, dass der AG sauer ist und dir eins vor den Bug schießen will (vielleicht war ihm der Vorfall zu arg, als dass ihm eine Ermahnung genügt hätte), des weiteren könnte er mit einer A eine Kündigung für den Fall der Wiederholung fundieren wollen.
Da die Sache eigentlich unstreitig ist, solltest du die A abheften, Ruhe bewahren und klüger werden. Mein Rat.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Auch wenn man freie Arbeitszeiteinteilung hat, darf man nicht einfach einen Termin verpennen.

Der Sinn einer Abmahnung ist es, den Mitarbeiter "auf den Weg der Tugend" zurück zu bringen. Wenn dies nicht gelingt, also keine Verhaltensänderung kommt, dann kann sie in der Tat die erste Aktion im Rahmen einer Kündigung sein.

wirdwerden

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#4
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 109x hilfreich)

Kommt sicher auf die Wichtigkeit des Termins an. Vllt. hätte auch eine Ermahnung gereicht. Natürlich hätte man aber anstandshalber absagen können bzw. sich um eine Vertretung kümmern können.

Wenn es allerdings nur eine Schikane sein sollte, dann bleibt nur der Weg einer Gegendarstellung, die auch in die Personalakte kommt. Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass die meistens nicht ernst genommen wird.

LG Lilex

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