Abmahnungen - willkürlich und öffentlich verteilt

20. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
alecs
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnungen - willkürlich und öffentlich verteilt

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor ca. 2 Woche war ich bei einer Versammlung unserer Schicht anwesend. Grund der Versammlung: Abmahnungen.

Einige der Mitarbeiter waren zur Nachtschicht "Sonntag auf Montag" nicht erschienen. Soweit so gut.

Allerdings wurden die Abmahnungen

1) Öffentlich vor allen anderen Mitarbeitern verteilt, also namentlich aufgerufen.
2) Erhielten nicht ALLE Mitarbeiter die gefehlt haben eine Abmahnung, sondern die Abmahnungen wurden willkürlich verteilt.

Das kann doch Beides nicht rechtens sein oder ?

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12 Antworten
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#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Einige der Mitarbeiter waren zur Nachtschicht "Sonntag auf Montag" nicht erschienen.


Was war der Grund? Zu späte Schichteinteilung oder Änderung o.ä.?

quote:
1) Öffentlich vor allen anderen Mitarbeitern verteilt, also namentlich aufgerufen.


Hier denke ich mal, dürfte das Persönlichkeitsrecht und ein Angriff gegen die menschliche Würde vorliegen.

Da eine Abmahnung in keiner Weise rechtlich einen andere Wirkung zeigt, wenn diese öffentlich übergeben wird, wird man hier davon ausgehen müssen, dass der AG seiner Fürsorgepflicht der betroffenen AN nicht ausreichend nachgekommen ist.

quote:
2) Erhielten nicht ALLE Mitarbeiter die gefehlt haben eine Abmahnung, sondern die Abmahnungen wurden willkürlich verteilt.


Hier wird der AG in arge Erklärungsnöte kommen, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Denn er muss dann vortragen, weshalb er den Verstoß bei einem als Abmahnwürdig angesehen hat und beim anderen nicht.


Beide Punkte könnten bei der Frage, ob die Abmahnungen berechtigt waren eine Rolle spielen, aber wie hier ein Richter entscheidet, kann man in der Regel nicht vorhersagen. Hier kommt es dann natürlich auf den Grund an, warum mehrere MA einfach von der Schicht ferngeblieben sind. Wenn Sie bewusst den AG damit schaden wollen, könnte ein Gericht die Abmahnung auch unter diesen Umständen als berechtigt ansehen. Anders wäre es jedoch, wenn Sie hier einer zu späten Schichtänderung nicht nachgekommen sind. Aber hier muss dann natürlich gefragt werden, war die Schichtänderung überhaupt zu spät und berchtigt das das Fernbleiben.

Der Ausgang ist hier ungewiss.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Verteilt ist ja nicht vorgelesen, daher erfährt man erst ob es eine "Abmahnung" war durch die Frage an den Kollegen. Kann ja sein das alle außer dir 10 Euro bekommen haben. Auch kann es gut sein das die die keine bekommen haben entschuldigt waren und deswegen keine bekommen haben.

Spielt aber keine Rolle, selbst wenn Persönlichkeitsrechte verletzt wurden gilt die Abmahnung.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#3
 Von 
alecs
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort,

an k.
Es war eine verbale Ankündigung vor versammelter Mannschaft dass ALLE, im folgenden Aufgerufenen, eine Abmahnung erhalten.

Dass die AN trotz Einteilung im Schichtplan nicht zur Schicht erschinen sind rechtfertigt meiner Meinung nach ja auch die Reaktion des AG. Überhaupt kein Thema, nur die Weise wie hier verfahren wird stört mich, und erinnert mich an einen Pranger im Mittelalter.

Es ist so dass der "Frustfaktor" in unserem Betrieb recht hoch ist. Unser Betrieb ist an keine Tarife gebunden, und die meisten AN arbeiten teilweise für Hungerlöhne von 6 - 8 € BRUTTO.

Als Nachtzuschlag gibt es einen (1.- !) Euro. Die AN werden permanent eingeschüchtert und unter Druck gesetzt, unter dem Motto "wem es nicht passt kann ja gehen".

Die AN werden ständig beobachtet, auch z.B. wer, wann zur Toilette geht, es herrscht ständiger Druck und wie gesagt "Anspannung" unter den AN.

Es verhält sich zum Beispiel mit dem Rauchen genauso. Hier ist mir natürlich klar dass der AG das Rauchen wärend der Arbeitszeit nicht dulden muss. Aber es kann doch nicht sein dass die Einen zum Rauchen gehen dürfen, wärend andere das nicht dürfen. Gleiches Recht für alle oder ? Entweder darf "Jeder" oder Keiner !

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#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Spielt aber keine Rolle, selbst wenn Persönlichkeitsrechte verletzt wurden gilt die Abmahnung.


Das würde ich nicht so pauschal behaupten.

Denn wenn eine Abmahnung quasi als Schikane anzusehen ist und bei einer öffentliche Übergabe könnte man dies schon vermuten (Ihre Erklärung bzgl. dem Brief mit 10 Euro ist hier schon sehr weit hergeholt), da der AG die beftroffenen AN offensichtlich bloßstellen will, dann könnte eine solche Abmahnung auch unberechtigt sein.

Hierzu gibt es Urteile, bei denen die Abmahnungsgründe als solche berechtigt waren, da jedoch - beispielsweise durch eine Abmahnungshäufung - sichtbar wurde, dass es sich hier um Schikanen gehandelt hat, haben Gerichte in diesen Fällen der Klage stattgegeben und den AG verpflichtet die Abmahnungen aus der Personalakte zu entfernen..

Gerichte haben nicht nur den Abmahnungsgrund als solchen zu berücksichtigen, sondern eine Gesamtschau auch der Umstände vorzunehmen.

Ob die m.E. vorliegende Schikane ein Grund ist, dass der AG bei einer entsprechenden Klage, diese aus der Personalakte entfernen muss, kann man hier m.E. zumindest nicht ausschließen. Entscheiden muss es natürlich ein Richter

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 20.06.2010 14:23

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Das alles bringt dich kaum weiter.

Auch wenn ich dafür Prügel bekomme - Kauf dir ein Fachbuch, mach einen Volkshochschulkurs, oder Bilde dich weiter - bewirbt dich anderswo

K.


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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Abmahnung quasi als Schikane anzusehen


Nicht Erscheinen am Arbeitsplatz !! Da lacht selbst der Arbeitsrichter laut

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#7
 Von 
alecs
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß ja nicht ob Du meinen Text nur teilweise oder gar nicht gelesen hast ... Es geht hier nicht um das Erscheinen oder Nichterscheinen am Arbeitsplatz, sondern um Willkür und öffentliche Demütigung !

Aber laut Deiner Aussage ist dieses Forum also überflüssig ? ;-)

-- Editiert am 20.06.2010 14:29

-- Editiert am 20.06.2010 14:33

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#8
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Zitat:
Nicht Erscheinen am Arbeitsplatz !! Da lacht selbst der Arbeitsrichter laut


Glücklicherweise sind Sie wohl kein Richter.

Der Abmahnungsgrund ist auf jeden Fall gegeben.

Aber die Art, der öffenlichen Übergabe ist einfach in meinen Augen nichts anderes als eine Schikane. Oder machen Sie selber in solchen Fällen auch?

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 20.06.2010 14:34

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#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Oder machen Sie selber in solchen Fällen auch?


Nö, ich würde meinen Controller mal den Schadenersatzanspruch ausrechnen lassen der mir durch die Arbeitsverweigerung angefallen ist :-)) Und dann den einfordern.
Dann wäre die Schikane wohl das kleinere Problem

K.

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#10
 Von 
alecs
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hahahah Controller ist gut ... ist das Einer der herumläuft und Leute beobachtet und schikaniert... ja, so einen haben wir.

He, wir reden hier von einem Betrieb der heute nicht weiß welche Stückzahl er morgen dem Kunden liefern soll !

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#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
He, wir reden hier von einem Betrieb der heute nicht weiß welche Stückzahl er morgen dem Kunden liefern soll !


Oder einem der nicht weiß was er liefern könnte, weil jeder Mitarbeiter macht was er will.

K.

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#12
 Von 
alecs
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ok... hast gewonnen ;-)

.... ah ... und noch ne Info für Dich ... weil Du ja ansch. alles weißt ...

... Deinen Legasteniker .... (Lese-Rechtschreibstörung)... schreibt man mit "h" nach dem "t", und Dumm in diesem Fall klein ... außer es hieße "k" der Dumme, dann natürlich groß.

Und Legasteniker (ich schreibs jetzt extra so dass du es verstehst), sind nicht zwangsläufig dumm, sondern haben "nur" eine Störung.

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