Abrechnung Arbeitszeitkonto

4. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
DS2024
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnung Arbeitszeitkonto

Hallo Zusammen,

um folgenden Sachverhalt geht es:

Mitarbeiter A. arbeitet seit 3 Jahren in einem mittelgroßen Unternehmen. Gemäß AV muss A. monatlich 160 Stunden bei einer Kernarbeitszeit von Mo - Fr mit je 8 Stunden leisten. Dafür bekommt A monatlich ein Festgehalt.

Da A. seinen Schulabschluss verbessern wollte, hat er 1,5 Jahre eine Abendschule besucht, musste dafür aber täglich 0,5 Std. früher den Arbeitsplatz verlassen. Dies war mit dem AG abgeklärt und auch genehmigt.

Im AV gibt es keine Regelung oder Klausel zur Führung eines Arbeitszeitkontos, der AG möchte jedoch, das die Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten selbstständig in einer Software eintragen und festhalten. Eine Stempeluhr o.ä. gibt es nicht. Dies wurde von A. auch regelmäßig und lückenlos gemacht.

Durch den Schulbesuch hat sich über die 1,5 Jahre ein Minus von knapp 100 Stunden angesammelt. A. hat den AG öfter darauf angesprochen, wie man das Minus ausgleichen könnte, allerdings sagte dieser nur, A. solle sich selber darum Gedanken machen.

Da A. beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis aufgrund einer neuen Stelle zum Ende des Jahres zu kündigen, stellt sich nun die Frage, was mit dem entstandenen Minus auf dem Zeitkonto passiert. Kann der AG dies einfach mit dem letzten Gehalt verrechnen? Hat der AG aufgrund der fehlenden Zeitkontenregelung überhaupt die Möglichkeit dazu?

Über zahlreiche Antworten und/oder Erfahrungen würde ich mich freuen!

Viele Grüße,
DS20242

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

/// Dies war mit dem AG abgeklärt und auch genehmigt.
... sagte dieser nur, A. solle sich selber darum Gedanken machen.

Diese Aussagen könnten zu deuten sein in dem Sinn, dass der AN für die Abendschule freigestellt worden ist. Dazu passt dann aber nicht, dass Minusstunden auf dem Zeitkonto festgehalten wurden.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Das wahrscheinlichste wird sein, dass der AG den AN auffordert, in der verbleibenden Zeit bis zum Jahresende mehr als 160h/Monat zu arbeiten, so dass das Arbeitszeitkonto am Jahresende auf Null steht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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