Abrechnung Urlaubstage

22. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Giesy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnung Urlaubstage

Hallo,

ich bin in der Gastronomie tätig und habe folgendes Problem:
In der Zeit von 10.04.2009 bis 17.04.2009 hatte ich über Ostern Urlaub. Für diesen Zeitraum wurden mir 6 Tage Urlaub abgezogen, was meiner Meinung nach nicht stimmen kann.
In unserem Hotel werden die Arbeitswochen immer von Donnerstag bis Mittwoch gerechnet. Am 09.04.2009 (Donnerstag) hatte ich frei. Feiertage (Karfreitag, Ostermontag) und Sonntage zählen ja nicht als Urlaubstage?!
Am 18.04.2009 (Samstag), wo ich wieder einsatzbereit war, hatte ich einen freien Tag, und bin dann vom 19.04.2009 (Sonntag) bis 22.04.2009 (Mittwoch) wieder arbeiten gewesen. Für Arbeit an Sonntagen muß mir ja ein anderer freier Tag gegeben werden?!
Laut Arbeitsvertrag beläuft sich meine wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden, was bei einem Regelarbeitstag von 8 Stunden 5 Arbeits- und 2 freie Tage bedeutet.
Nach meiner Rechnung hätten mir nur 4 Urlaubstage abgezogen werden dürfen.
Wer kann mir in dieser Sache helfen? Für Antworten und Tipps wäre ich sehr dankbar.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. ob die Feiertage als Urlaubstage gelten, hängt vor allem davon ab, ob an diesen Tagen betriebsüblich gearbeitet wird. Die Frage ist also, ob du auch an WE und Feiertagen arbeiten musst, z.B. nach einem Einsatzplan. Urlaub ist für die Tage zu nehmen, an denen du sonst zu arbeiten (gehabt) hättest.

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#2
 Von 
Giesy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei uns wird jeden Tag gearbeitet, aich am Wochenende und an Feiertagen.
Ob und wie ich in meiner Urlaubszeit eingeteilt worden wäre, kann ich nicht sagen. Im Dienstplan wurde ich für diesen Zeitraum nicht mit berücksichtigt.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ich denke, auch hier gilt das Bundesurlaubsgesetz:

§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

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#4
 Von 
Giesy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

So sehe ich das ja auch. In den Zeitraum fallen mit Karfreitag und Ostermonntag also 2 Feiertage und mit Ostersonntag 1 Sonntag.
Also dürften mir von den beantragten 8 Urlaubstagen eigentlich nur höchstens 5 Tage abgezogen werden?!
Wobei dann noch die bei uns angewandte Regelung zu bedenken wäre, wonach jedem Mitarbeiter 2 frei Tage in jeder Arbeitswoche zustehen. Also müßte sich doch die Anzahl der abgezogenen Tage noch weiter verringern. Oder????

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nach meiner Einschätzung dürfen Ihnen nur 5 Tage angerechnet werden.

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

noch einmal: wie wärest du denn eingeteilt worden? wie liegen deine freien tage? dass du über ostern nicht 'berücksichtigt worden bist', heißt doch wohl, dass man für dich urlaub eingetragen hat. das burlg ist hier nur bedingt hilfreich, z.b. auch nicht, weil ihr offenbar einen 7-tage-betrieb habt.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Da muß ich dir aber mal widersprechen, blaubär49.

Es gibt keinen TV oder etwas ähnliches, nach dem der Urlaub anders berechnet werden darf als im BUrlG. Tage, die im BUrlG eindeutig aus der Berechnung des Urlaubs ausgeschlossen sind, können nicht aus irgendwelchen Gründen miteinbezogen werden. Auch nicht, wenn 7 Tage gearbeitet wird.

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