Abrechnungen etc. nicht erhalten

25. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
BlackKeks
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechnungen etc. nicht erhalten

Hy, ich habe ein Problem und weiß nicht wo ich Hilfe bekommen kann.
Und zwar:
ich habe vom 01.08.2007 - 31.06.08 eine Ausbildung angefangen. Vorzeitig beendet aus mehreren Gründen.
Ich habe in der ganzen Zeit, trotz öfteren Nachfragens, nie eine Abrechnung bekommen, geschweigedenn die Jahresabrechnung. Wurde nur beschissener behandelt und habe nichts gelernt.
Nun bin ich schon seit 3 Monaten nicht mehr da und habe auch meine Lohnsteuerkarte noch nicht zurück bekommen und auch kein Arbeitszeugnis.

Am 3.Juli.08 habe ich von dem chef eine E-Mail bekommen, dass ich meine Unterlagen am Ende des Abrechnungsmonates Juni erhalte... der war meiner Meinung nach schon vorbei...und jetzt allemal!

Ich habe vor 2 Wochen abermals einen Brief per Einschreiben geschickt, dass ich möglichst schnell meine Unterlagen erhalten möchte, jedoch keine Reaktion.

Es wäre so super wenn mir hier jemand helfen könnte. Mir sagen könnte was ich machen kann oder an wen ich mich wenden kann.

Liebe Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Genaue Benennung der Unterlagen, die Sie begehren, in einem Brief. Bezugnahme auf bisherige Schreiben. Letzte Frist zur Erfüllung der bestehenden Forderungen / Ansprüche setzen. Im Schreiben bereits den Beschreitung des Rechtsweges für den Fall der fruchtlosen Fristverstreichung androhen. Dieses Schreiben gemeinsam mit einem Zeugen zustellen.

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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

...und sollte unter Beherzigung der Hinweise von derkleineprinz bis zur Frist kein zufriedenstellendes Ergebnis vorliegen nochmal hier melden...



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#3
 Von 
BlackKeks
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hört sich sher gut an! Und ich wollte auch eben anfangen das schreiben aufzusetzten, aber leider fiel mir dann auf dass ich keine Ahnung habe wie man so ein Schreiben formuliert. Und ich will mich halt vor denen nicht zum affen machen.

Das alte Schreiben lautete so:
______________
Bitte zur Unterlagenaushändigung


Sehr geehrter XXX und sehr geehrter XXX,

Sie haben mir in einer E-Mail am 03.07.08 geschrieben, dass Sie mir am Ende des Abrechnungsmonates Juni meine Unterlagen aushändigen würden. Der Abrechnungsmonat Juni ist nun schon seit längerem beendet und trotzdem habe ich meine Unterlagen noch nicht erhalten.

Es handelt sich hierbei um meine Abrechnungen vom August2007 bis zum Juni2008, um die Jahresabrechnung sowie um meine Lohnsteuerkarte.
Ich bitte Sie nun noch einmal mir diese schnellstmöglich zukommen zu lassen.
_______________
Ich weiß das ist viel verlangt, aber kann mir jemand beim formulieren helfen???

Lg Denise

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Eine Ersatzlohnsteuerkarte gibt es für 5 Euro bei der Gemeinde, dann kann Dir die neue Firma wenigstens Deinen Lohn auszahlen.

Aber die Zeit des Bettelns ist definitiv vorbei.

Ersetze den letzten Satz besser durch:

Ich bitte Sie nun noch einmal mir diese bis zum 10.10. zukommen zu lassen, da ich mich sonst leider gezwungen sehe rechtliche Schritte
gegen Ihr Unternehmen einzuleiten.




Sieh zu dass Du eine Zugangssbestätigung hast, also Einschreiben oder Zeuge des Einwurfs.

10.10 ist hier Beispiel. SOllte nicht länger als 14 Tage in der Zukunft liegen.





-- Editiert von Maestro1000 am 29.09.2008 20:44:43

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#5
 Von 
BlackKeks
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok vielen Dank. Das werde ich versuchen.
Falls bis zum 10.10 noch nichts eingetroffen ist...werde ich hier die nächste Frage haben. und zwar wie man rechtlich vorgehen kann ;)

Vielen Dank!
Lg Denise

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#6
 Von 
BlackKeks
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Soooo nun ist der 10.10.2008
und wie ich es erwartet habe, habe ich immernoch nichts erhalten.

Wie kann ich nun rechtliche Schritte
gegen das Unternehmen einzuleiten. :???:

Hilfe hilfe hilfe!!!

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#7
 Von 
BlackKeks
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

kann mir keiner helfen ???? :(

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Moin,

dann erkundige Dich beim zuständigen Arbeitsgericht (lt. Arbeitsvertrag oder am Ort des Arbeitgebers) nach den Sprechstunden der Rechtspfleger. Dann gehtst Du mit dem Schriftwechsel (plus Kopien) dorthin und setzt zusammen mit den netten Rechtspflegern eine entsprechende Klage auf.
Ist nicht teuer, solange kein Anwalt im Spiel ist.

Das Gericht wird ein paar Tage oder Wochen später eine Klageschrift incl Ladung zur Firma und CC: zu einem Termin an Dich schicken.
Wie das genau läuft können die Leute am Gericht sagen.

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