Absage auf interne bewerbung

12. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
tigulka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Absage auf interne bewerbung

Hallo zusammen
ich arbeite bei einem großen Versandhandels Konzern in festanstellung.
Habe dort seit 6 Jahren eine führende Position.
In den nächsten Monaten wird ein neues Lager in der Nähe meines Wohnoertes eröffnet.
Alle Mitarbeiter konnten sich intern bewerben um dorthin zu wechslen was auch ich getan habe.
Ich bekam ohne Angaben von Gründen eine schriftliche Absage.
Meine Frage,kann ich vom Arbeitgeber verlangen mir die Kriterien des Aussuchverfahren einforden?
Sollten diese nicht transparent und nachvollziehbar sein kann ich mich dagen wehren?
Danke im vorraus für eure Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Schaust Du in den Tarifvertrag, in eine Betriebsvereinbarung, ob da was festgelegt ist. Ansonsten muss der Arbeitgeber nichts begründen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ansonsten muss der Arbeitgeber nichts begründen.

Und erfahrungsgemäß tut er auch gut daran, eine Begründungn zu vermeiden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn AG dich nicht am neuen Lager-Standort will, wird er dich wohl am alten haben und halten wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Wenn führender Angestellter nicht bedeutet, dass Sie Prokura haben, allein einstellen oder entlassen dürfen oder sonstige wichtigen unternehmerischen Entscheidungen allein treffen dürfen, dann sind Sie kein leitender MA im Sinn des Arbeitsrechts.
Sollte dem so sein, wäre es sinnvoll, sich mit dem Betriebsrat zur Situation zu beraten.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

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