Absage bei einer Bewerbung ungerecht?

11. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
go597136-93
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)
Absage bei einer Bewerbung ungerecht?

Hallo zusammen!

Ich möchte Sie um Ihre Einschätzung zum folgenden Sachverhalt bitten:

A bewirbt sich beim öffentlichen Arbeitgeber um eine Stelle, bei der in den Einstellungsvoraussetzungen Folgendes genannt wird:

"Bewerberinnen und Bewerber müssen über ein überdurchschnittlich gut abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Erziehungswissenschaften, Empirische Bildungsforschung, Psychologie, Sozialwissenschaften oder vergleichbarer Fachrichtungen verfügen."

A hat ein überdurchschnittlich gut abgeschlossenes Diplomstudium der Wirtschaftswissenschaften und eine Promotion zum Doktor rerum politicarum (Dr. rer. pol.) mit Auszeichnung (summa cum laude) sowie eine positiv zwischenevaluierte Juniorprofessur, in der er Empirische Forschung betrieben und unterrichtet hat.

A bekommt die Absage von der Personalabteilung des öffentlichen Arbeitgebers mit der Begründung, dass A "nicht über die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen [verfüge, da ...] mit Blick auf die in der Ausschreibung geforderten Profilvoraussetzungen kein [für den Arbeitgeber] vergleichbares Studium erkannt werden kann. Der [von A] eingereichte Diplomabschluss im Bereich Wirtschaftswissenschaften entspricht auch weit ausgelegt nicht der gesuchten Fachrichtung, insbesondere auch im Hinblick auf die beamtenrechtlichen Laufbahnvoraussetzungen und kann daher nicht als vergleichbare Fachrichtung berücksichtigt werden."

Aus der Sicht von A (und rein objektiv gesehen) sind Wirtschaftswissenschaften eine Teildisziplin der Sozialwissenschaften. Somit sind Wirtschaftswissenschaften zumindest mit Sozialwissenschaften vergleichbar, wenn nicht sogar dasselbe. Quellen: Gabler Wirtschaftslexikon , Das Politiklexikon .

Zudem wird As Titel Dr. rer. pol. unter anderem auch in Sozialwissenschaften verliehen. Damit meint A, die geforderten Voraussetzungen entgegen der in der Absage aufgeführten Argumentation zu erfüllen. Die Absage aufgrund der nicht vergleichbaren Fachrichtung des Studiums ist demnach nicht rechtens.

Was ist nun Ihre Einschätzung?
Hat A Recht? Falls ja, wie kann A nun vorgehen bzw. welche Rechtsmittel könnte A nutzen, zu welchem Zweck und mit welchen Erfolgsaussichten?

Vielen Dank für Euer Input!




-- Editiert von User am 11. Juli 2024 14:02

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18018 Beiträge, 6623x hilfreich)

Zitat (von go597136-93):
Hat A Recht? Falls ja, wie kann A nun vorgehen bzw. welche Rechtsmittel könnte A nutzen, zu welchem Zweck und mit welchen Erfolgsaussichten?

Mir scheint, A hat weder Recht noch Erfolgsaussichten.
Wohl weist die Formulierung 'oder vergleichbare Fachrichtungen' die Schwäche einer diffusen Erweiterung der vorgenannten Disziplinen auf, aber selbst wenn dein Studiengang anzuerkennen wäre, könntest du bestenfalls Zulassung zu einem Bewerbungsgespräch erreichen.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11134 Beiträge, 4288x hilfreich)

Zitat (von go597136-93):
Was ist nun Ihre Einschätzung?

Das die Absage berechtigt und begründet ist.

Zitat (von go597136-93):
Aus der Sicht von A (und rein objektiv gesehen) sind Wirtschaftswissenschaften eine Teildisziplin der Sozialwissenschaften.

Das ist korrekt, nur wurde nach dieser Teildisziplin nicht gesucht.

Um es zu verdeutlichen:
Ein Zahnarzt wird in einer Klinik nicht als Kardiologe arbeiten, auch wenn beides studierte Medizinier sind.

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#3
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1409 Beiträge, 241x hilfreich)

Absage vollkommen berechtigt.

Zitat:
Die Basis der meisten Sozialwissenschaften Studiengänge besteht aus Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Soziologie oder Psychologie.

Und Du hast davon ...
Zitat (von go597136-93):
Diplomstudium der Wirtschaftswissenschaften

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#4
 Von 
go597136-93
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Und Du hast davon ...
Zitat (von go597136-93):
Diplomstudium der Wirtschaftswissenschaften

Plus Dr. rer. pol. ...

Ich denke, keiner wird dem widersprechen, dass einer, der für eine Professur der Wirtschaftswissenschaften (WiWi) qualifiziert ist, die Methoden der Sozialwissenschaften (SoWi) sicher beherrschen muss. Falls einer diesbezüglich einer anderer Meinung ist, der darf als erster in mich einen Stein werfen. ;)


Zitat (von blaubär+):
aber selbst wenn dein Studiengang anzuerkennen wäre, könntest du bestenfalls Zulassung zu einem Bewerbungsgespräch erreichen.

Ja, darum geht es. Nicht aus formalen Gründen ausgeschossen zu werden. Einfach eine Chance bekommen, angehört zu werden.


Zitat (von spatenklopper):
Um es zu verdeutlichen:
Ein Zahnarzt wird in einer Klinik nicht als Kardiologe arbeiten, auch wenn beides studierte Medizinier sind.

Ihr Vergleich ist leider nicht zutreffend. Passender wäre es einen Zahnarzt (SoWi) mit einem Kieferchirurgen (WiWi) zu vergleichen. ;) Klar kann ein Kieferchirurg als Zahnarzt arbeiten. Oder hätten Sie etwas dagegen, wenn ein Kieferchirurg Sie bei Ihrem Zahnproblem bedienen würde? Hoffentlich nicht. Nun ist diese Relation dem Personaler genauso wie Ihnen nicht bewusst. Deshalb die Frage im Originalpost. ;)

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39406 Beiträge, 14153x hilfreich)

Promotion ersetzt keine Qualifikation. Und die Voraussetzungen hierfür erfüllt man nun mal nicht. Es ist die freie Entscheidung des möglichen Arbeitgebers, wie er seine Anforderungen definiert.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

Zitat (von go597136-93):
Zudem wird As Titel Dr. rer. pol. unter anderem auch in Sozialwissenschaften verliehen.
Das mag sein. Damit hätte A bessere Chancen. Oder wäre überqualifiziert.
Zitat (von go597136-93):
Die Absage aufgrund der nicht vergleichbaren Fachrichtung des Studiums ist demnach nicht rechtens.
Meint nur A? Oder geht es um --ungerecht--?
Zitat (von go597136-93):
Ich denke, keiner wird dem widersprechen,
Doch. Der Arbeitgeber, bei dem A sich beworben hat.
Ich auch. Ich hänge es nicht an der Professur und/oder dem Titel auf. Beides war keine Voraussetzung.

Zitat (von go597136-93):
Hat A Recht?
Ich meine ---nein---. Damit erübrigt sich ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen.

Interessant wäre evtl., welche Tätigkeiten ein Mitarbeiter in der ausgeschriebenen Stelle eigentlich auszuführen hätte. Oft stellt ein Arbeitgeber das groß und breit dar.

-- Editiert von User am 11. Juli 2024 17:55

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go597136-93
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich schreibe hier nur meine Meinung.


Vielen Dank für Ihre Meinung!

Sie macht mich zwar traurig, aber so denkt wohl die Mehrheit und man muss es akzeptieren, dass die qualifizierte Fachkräfte alleine aus formalen Gründen wegsortiert werden und in diesem System keine Chance bekommen, etwas bewirken zu können.

Diese ganze Diskussion macht es dennoch deutlich, dass es möglicherweise gar keinen Fachkräftemangel gibt. Stattdessen ist man hierzulande überformalisiert ;)

So oder so, haben Sie vielen Dank für Ihr Input!
Es hat schon sehr geholfen, die Sache zu verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go597136-93
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Interessant wäre evtl., welche Tätigkeiten ein Mitarbeiter in der ausgeschriebenen Stelle eigentlich auszuführen hätte. Oft stellt ein Arbeitgeber das groß und breit dar.


Es handelt sich um die Stelle eines wissenschaftlichen Direktors.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124217 Beiträge, 40338x hilfreich)

Zitat (von go597136-93):
Absage bei einer Bewerbung ungerecht?

Selbst wenn, gilt




Zitat (von go597136-93):
Somit sind Wirtschaftswissenschaften zumindest mit Sozialwissenschaften vergleichbar, wenn nicht sogar dasselbe. Quellen: Gabler Wirtschaftslexikon , Das Politiklexikon .

Komisch, aus den zitterten Quellen lese ich das Gegenteil ...



Zitat (von go597136-93):
Die Absage aufgrund der nicht vergleichbaren Fachrichtung des Studiums ist demnach nicht rechtens.

Darüber kann man streiten.

Die Wirtschaftswissenschaften sind die Lehren der Betriebs- und Volkswirtschaft.
Wirtschaftswissenschaften sind ein Element das unter den Sammelbegriff der Sozialwissenschaften fällt, andere Elemente der Sozialwissenschaften sind z.B. Sozialpsychologie, Soziologie, Politikwissenschaft, Psychologie, Anthropologie, Ethnologie, ... mit ihren Untergruppen.



Zitat (von go597136-93):
Hat A Recht?

Das wird A erfahren, wenn er ein Urteil des Gerichtes vorliegen hat.



Zitat (von go597136-93):
Falls ja, wie kann A nun vorgehen bzw. welche Rechtsmittel könnte A nutzen, zu welchem Zweck und mit welchen Erfolgsaussichten?

A könnte einen versierten Anwalt beauftragen Klage einzureichen.
Da er die gesamte Beweislast trägt, wird er substantiiert darlegen müssen, dass er die Anforderungen erfüllt.



Zitat (von go597136-93):
Einfach eine Chance bekommen, angehört zu werden.

Und A - der ja laut eigenem Bekunden entsprechende Kenntnisse hat - glaubt dennoch ernsthaft, dass jemand, der sich in ein Bewerbungsgespräch eingeklagt hat in der Umgebung eine realitätsnahe Chance bekommt?
Sollte er angehört werden, ist die Chance groß, das man ihm gar nicht richtig zuhört wird.
Und am Ende wird man sich "von Amts wegen" sehr bemühen, eine gerichtsfeste Absage hinzubekommen - weil "so Querulanten brauchen wir nicht".



Zitat (von go597136-93):
Diese ganze Diskussion macht es dennoch deutlich, dass es möglicherweise gar keinen Fachkräftemangel gibt. Stattdessen ist man hierzulande überformalisiert

Einen Fachkräftemangel gibt es sehr deutlich in den niederen Gefilden - die Bereiche von höheren Gefilden à la Prof. Dr. habe ich nicht so genau im Blick.
Aber die Ursache ist in beiden Fällen durchaus gleich, man ist überformalisiert und überbürokatisiert, viele "Betonköpfe" die sich gegen neue / andere Sichtweisen sperren, gesetzlich enge Korsetts die keine Abweichung in die Realität zulassen.
Ohne all das könnten schon tausende in Qualifizierungsmaßnahmen sein und tausende schon in Arbeit sein statt Sozialleistungen vom Staat zu beziehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go597136-93
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Komisch, aus den zitterten Quellen lese ich das Gegenteil ...


Das ist sehr schade.
Nicht einmal ein Lexikon kann Klarheit in Bedeutungen der Worte schaffen...


-- Editiert von User am 11. Juli 2024 18:39

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18018 Beiträge, 6623x hilfreich)

Zitat (von go597136-93):
... dass die qualifizierte Fachkräfte alleine aus formalen Gründen wegsortiert werden und in diesem System keine Chance bekommen, etwas bewirken zu können.
Diese ganze Diskussion macht es dennoch deutlich, dass es möglicherweise gar keinen Fachkräftemangel gibt. Stattdessen ist man hierzulande überformalisiert

Satz 1 weist m.E. auf einen grundlegenden Irrtum: der AG allein bestimmt, wie er eine Stelle besetzt. Dabei kann er sogar den sprichwörtlichen 'Bock zum Gärtner machen'. Er muss mitnichten den Besten nehmen, unbeschadet der Frage, wie der zu bestimmen sei. Die Vorstellung 'hier komme ich mit meiner Qualifikation und bekomme nicht einmal die Chance, etwas zu bewirken, setzt den Akzent falsch.
Die Diskussion auf den Fachkräftemangel zu weiten, ist eine andere Diskussion, namentlich unter dem Fragezeichen, ob es sie überhaupt gebe. Dass in diesem Land zu sehr darauf geschaut wird 'was bringst du an formaler Qualifikation mit' vor 'was hast du drauf, was kannst du für uns leisten', würde ich - aus anderen Hintergründen - aber glatt unterschreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

Zitat (von go597136-93):
Es handelt sich um die Stelle eines wissenschaftlichen Direktors.
Solche Stellenausschreibungen sind mW immer und für alle Beteiligten (AG und Bewerber) eine zeit-und nervenraubende Angelegenheit. Oft sogar mit mehreren Runden.

Es soll schon vorgekommen sein, das andere Bewerber dann doch nicht *einsortiert*/eingestellt wurden oder selbst nicht wollten---und die anderen nochmal *gebeten* wurden, zB. zur 2 Runde.

Sowas ist natürlich nur ein winziger Hoffnungsschimmer ohne jede Relevanz, aber evtl. passiert sowas--bevor man allzu forsch und wütend auf die Formal-Barrikaden steigt.

Zitat (von go597136-93):
Diese ganze Diskussion macht es dennoch deutlich, dass es möglicherweise gar keinen Fachkräftemangel gibt.
Nö, es gibt ihn auch massiv.
Falls es bald 1 neuen WD gibt, wird dieser sich genau mit diesem Mangel herumschlagen müssen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17247 Beiträge, 9509x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Er muss mitnichten den Besten nehmen, unbeschadet der Frage, wie der zu bestimmen sei.

Doch. Bei Ausschreibungen für Beamte muss der Beste genommen werden. Gelegentlich wird dann aber darüber gestritten, wie man die Eigenschaft "am Besten zu sein" misst.

Zitat (von go597136-93):
Ja, darum geht es. Nicht aus formalen Gründen ausgeschossen zu werden. Einfach eine Chance bekommen, angehört zu werden.

Stellen für Beamte bzw. für zu verbeamtende Bewerber sind außerordentlich formalisiert im Bewerbungsverfahren. Teilweise wird sogar die Ansicht vertreten, dass eine persönliche Anhörung ("Vorstellungsgespräch") unzulässig ist, weil da ja die Gefahr besteht, dass der persönliche (subjektive) Eindruck, den der Bewerber hinterlässt, höher gewichtet wird als die formale (und damit objektive) Qualifikation.

Zitat (von go597136-93):
Sie macht mich zwar traurig, aber so denkt wohl die Mehrheit und man muss es akzeptieren, dass die qualifizierte Fachkräfte alleine aus formalen Gründen wegsortiert werden und in diesem System keine Chance bekommen, etwas bewirken zu können.

Das ist im Staatsdienst so. Leider.

Zitat (von go597136-93):
Diese ganze Diskussion macht es dennoch deutlich, dass es möglicherweise gar keinen Fachkräftemangel gibt.

Fachkräftemangel herrscht im wesentlichen in den nicht-akademischen Berufen, daneben fehlen in technischen Berufen Absolventen auf FH-Niveau. Schon vor 30 Jahren, als sich meine Schulzeit dem Ende zuneigte, wurde davor gewarnt, dass Deutschland bald zu viele Akademiker, aber zu wenige qualifizierte Nicht-Akademiker haben wird. Es sollte sich bewahrheiten.

Wie schätzt A eigentlich seine Perspektivenin der freien Wirtschaft ein? Da geht es ja weit weniger formalisiert zu.

Ich weiß, dass es zu meiner Uni-Zeit schwierig war. Spätestens bei der Promotion musste man sich entscheiden, ob man sich in die freie Wirtschaft stürzt oder die akademische Laufbahn über Habilitation zur Professur einschlägt. Wer sich für die akademische Laufbahn entschieden hat, dann aber doch keine Lebenszeit-Professur erreichte, der hatte es schwer. Ich kenne einige, die dann den Quereinstieg in den Lehrerberuf gewagt haben, sehr erfolgreich übrigens.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von go597136-93):
Aus der Sicht von A (und rein objektiv gesehen) sind Wirtschaftswissenschaften eine Teildisziplin der Sozialwissenschaften.

Kühne These...
Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften gehören zu verschiedenen Fakultäten, insofern können sie schon formal keine Teildisziplin voneinander sein.

Zitat:

Somit sind Wirtschaftswissenschaften zumindest mit Sozialwissenschaften vergleichbar, wenn nicht sogar dasselbe. Quellen: Gabler Wirtschaftslexikon , Das Politiklexikon .

Das ist, freundlich ausgedrückt, Quatsch mit Sauce.

Zitat:
Zudem wird As Titel Dr. rer. pol. unter anderem auch in Sozialwissenschaften verliehen.

Ja. Und? Das sagt nur, daß rer.pol. ein Sammelbegriff ist. So wie rer.nat. ein Sammelbegriff ist für:
Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik, Statistik, Geographie, Geologie, Mineralogie, Bodenkunde, Holzwirtschaft, Pharmazie oder Psychologie.

Es wird aber - hoffentlich - niemand behaupten, die Mathematik sei eine Untermenge der Psychologie oder Holzwirtschaft.

Zitat:
Damit meint A, die geforderten Voraussetzungen entgegen der in der Absage aufgeführten Argumentation zu erfüllen. Die Absage aufgrund der nicht vergleichbaren Fachrichtung des Studiums ist demnach nicht rechtens.

Was ist nun Ihre Einschätzung?

A hat unrecht, der Arbeitgeber hat recht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7919 Beiträge, 1629x hilfreich)

https://www.123recht.de/forum/verwaltungsrecht/Gilt-Promotion-als-Befaehigung-fuer-die-Laufbahngruppe-2-Niedersachsen-__f616345.html

Ich hab da ein Deja-Vu

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von go597136-93):
Ich denke, keiner wird dem widersprechen, dass einer, der für eine Professur der Wirtschaftswissenschaften (WiWi) qualifiziert ist, die Methoden der Sozialwissenschaften (SoWi) sicher beherrschen muss.

Doch, da widerspreche ich. Ein Volks- oder Betriebswirtschaftsstudium ersetzt kein Soziologiestudium, und ein Soziologiestudium ersetzt kein Volks- oder Betriebswirtschaftsstudium.

Davon abgesehen geht es nicht nur die Methoden-Beherrschung, sondern um das im Studium zu erlangende Wissen.

Die Methoden der Medizin muss sowohl ein Humanmediziner als auch ein Zahnarzt beherrschen. Trotzdem kann ein Zahnarzt keinen Bypass am Herzen legen und ein Herzchirurg kann keine Zahnfüllung machen.

(Und sollte er meinen, er könne das - dann sollte der Patient schnellstens flüchten.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39406 Beiträge, 14153x hilfreich)

Es wird hier wohl verkannt, dass es allein dem Stellenanbieter obliegt, zu entscheiden, wie er seine Stelle auf den Punkt genau ausschreibt. Ob es da interne Regelungen gibt, das geht den Bewerber schlicht und ergreifend nichts an. Und der Anbieter kann sich da ja was sehr Konkretes dabei gedacht haben, warum er die Stelle so und nicht anders ausgeschrieben hat.

Mal ein Beispiel zur Verdeutlichung: ich hatte vor vielen Jahren eine Volljuristenstelle ausgeschrieben, Personalreferent, wollte jemanden mit Befähigung zum Richteramt, weil wegen Personalabbau eine Reihe von Gerichtsverfahren anstand und ich einfach wollte, dass unserer Vertreter mit dem Gericht und dem gegnerischen Anwalt auf Augenhöhe verhandeln konnte. Das stand natürlich nicht in der Ausschreibung. Und es interessierte nicht, ob jemand dieselben fachlichen Kenntnisse hatte, wirklich nicht. Auch das haben etliche Bewerber einfach nicht eingesehen.

Abgesehen davon vermag ich nicht mal ansatzweise zu erkennen, woraus eine Anspruchsgrundlage herzuleiten sein sollte. Es gibt keinen Anspruch von wem auch immer, auf eine Stellenausschreibung, die seinem Gusto entspricht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 43x hilfreich)

Es ist ein öffentlicher Arbeitgeber.. man hat ein anständiges Stuium mit Doktor, warum will man sich überhaupt so verschlechtern? ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34096 Beiträge, 5887x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
warum will man sich überhaupt so verschlechtern?
Vermutlich gehts nicht um Verschlechterung, sondern um Sicherung, also um einen dauerhaft sicheren Arbeitsplatz.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17247 Beiträge, 9509x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es gibt keinen Anspruch von wem auch immer, auf eine Stellenausschreibung, die seinem Gusto entspricht.

Richtig - es gibt aber (jedenfalls im öffentlichen Dienst) einen Anspruch der Bewerber, dass die in der Ausschreibung genannten Kriterien richtig angewendet werden.
Wenn Person A jetzt eingeladen würde, obwohl die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, hätte jeder andere Bewerber einen Grund, die Stellenbesetzung anzufechten.
Das will der Arbeitgeber natürlich nicht, weshalb Bewerber, die die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, gleich abgelehnt werden (müssen).

Zitat (von amz621718-85):
Es ist ein öffentlicher Arbeitgeber.. man hat ein anständiges Stuium mit Doktor, warum will man sich überhaupt so verschlechtern? ;-)

Weil Person A da ist, was man zu meiner Zeit "Karierre-Sackgasse" nannte.

Person A hat nicht nur ein "anständiges Studium mit Doktor" sondern anschließend sogar noch weitere Qualifikationen, die klar auf Wissenschaft / akademische Laufbahn ausgerichtet sind. Als potenzielle Arbeitgeber kommen dann nur noch Universitäten (Job als Professor) oder Führungspositionen in wissenschaftliche Forschungseinrichtungen in Betracht. Je höher man qualifiziert ist, desto kleiner wird der Kreis der potenziellen Arbeitgeber.
Analogie:
Ein Pizzabäcker hat in Deutschland ca. 32000 potenzielle Arbeitgeber, denn so viele Pizzerien gibt es hierzulande (lt. Guhgel)
Ein 3-Sterne-Koch hat in Deutschland aber nur noch 10 potenzielle Arbeitgeber, denn so viele 3-Sterne-Restaurants gibt es hierzulande (lt. Michelin-Webseite).
Wenn man nun ein 3-Sterne-Koch ist, aber keines der zehn 3-Sterne-Restaurants in Deutschland gerade einen neuen Koch sucht, was macht man dann?
Entweder eine Stelle im Ausland suchen, oder "unterklassige" Arbeitgeber in Betracht ziehen ...


-- Editiert von User am 12. Juli 2024 10:53

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39406 Beiträge, 14153x hilfreich)

drkabo, es muss der Geeignetste genommen werden, das ist dann der Beste. Und zur richtigen Anwendung bzw. Subsumption komme ich erst im nächsten Schritt. So weit sind wir hier doch noch gar nicht. Hier haben wir eine klar formulierte Ausschreibung und der Fragesteller meint wohl, die müsste anders sein. Denn "oder vergleichbare Qualifikation" steht ja nicht dabei.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
go597136-93
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Hier haben wir eine klar formulierte Ausschreibung und der Fragesteller meint wohl, die müsste anders sein. Denn "oder vergleichbare Qualifikation" steht ja nicht dabei.


Ganz im Gegenteil!
"... oder Vergleichbare Fachrichtung" steht in der Ausschreibung drin. Nun eben die vorliegende vergleichbare Fachrichtung wird nicht als solche anerkannt. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39406 Beiträge, 14153x hilfreich)

Na, sie ist doch nicht vergleichbar.

wirdwerden

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