Absage der Zusage

5. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Vers.Recht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Absage der Zusage

Hi,
die Überschrift klingt vielleicht etwas merkwürdig trifft es aber ziemlich genau.
Kurz zu mir. 26 Jahre alt bisher Student an einer technischen Uni. Ich hatte mein ganzes Leben nicht so viel Geld sonder eher Schulden die belaufen sich auf ein hübsches Sümmchen und daher habe ich beschlossen mein Studium für 2 3 Jahre abzubrechen um zu arbeiten und Geld zu verdienen, da ich keine Lust mehr habe, dass der Gerichtsvollzieher dauernd vor meiner Haustüre steht und mich mittlerweile Dutzt.
Ich hatte ein Vorstellungsgespräch in einer anderen Stadt und der Boss sagte mir den Job zu, wollte jedoch vorab mit der Arbeitsagentur klären, ob die meine Stelle mit 50 % bezuschussen. Montag letzter Woche erhielt er die Zusage für den Zuschuss und teilte mir gleich mit, dass ich die Woche darauf also heute am Donnerstag anfangen kann. Da ich ziemlich knapp bei Kasse bin, habe ich mir vorab die mündliche Zusage vom Arbeitsamt geholt, dass Sie die Umzugskosten erstatten. Da ich jedoch keine Wg gefunden habe, habe ich mir hier vor Ort ein Hostel gemietet und wollte von hier aus in den nächsten Tagen eine Wg suchen. Das Hostel wollte ich mit dem erstatten Geld von der Arbeitsagentur bezahlen.
Der Arbeitsvertrag sollte am Montag dieser Woche unterschrieben werden. Da die Frau vom Arbeitgeberservice jedoch den Eindruck hatte das sich alles ziemlich gut und ernst anhört ist auch Sie davon ausgeganen, dass ich den Job bekomme. Sie hatte ja auch die schriftliche Anfrage meines Arbeitgebers für den Zuschuss. Am Samstag zog ich um und stellte meine Sachen vorerst in einer Garage ab.
Am Montag dieser Woche rief mich mein Zukünftiger Chef an und teilte mir mit, dass er mich aus wirtschaftlichen Gründen doch nicht einstellen kann.
Nun überschlagen sich die Ereignisse ein wenig.
Das Arbeitsamt verweigert mir die Erstattung der Kosten, da es nicht zu einem Arbeitsvertrag gekommen ist. Da ich mein gesmates Bafög 560 € dafür verwendet habe meine Umzugskosten zu decken, wollte ich zu ein wenig Geld kommen und lief gleich hier vor Ort zum Arbeitsamt. Die sagten mir, sie könnten nichts für mich machen, da ich nicht hier gemeldet sei. Sie schickten mich sodann zur Caritas um mich Obdachlos zu melden. Zur Bemerkung letzte Woche war ich noch Student im Studiengang WIng und Fachschaftssprecher. Heute sollte ich mich also Obdachlos melden? Als ich die Räumlichkeiten betrat wäre ich fast vor scham gestorben die Menschen die dort saßen waren einfach nur noch ganz am Boden. Einer von Ihnen schaute mich an und sagte: " Na Kollege jetzt bist du einer von uns. Wie fühlt sich das an?" Daraufhin habe ich dem Caritas Mitarbeiter mitgeteilt das ich es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann hier Geld anzunehmen.
Mein Frage, kann ich meinen Chef verklagen. Wenn ja bekomme ich Prozesskostenbeihilfe und wo muss ich das beantragen. Ich bitte zu berücksichtigen dass ich formell immer noch in Kaiserslautern gemeldet bin aber praktisch zur Zeit Obdachlos in Ulm sitze. Meine Stellte als Managementbeauftrager der Geschäftsführung kann ich an den Nagel hängen.
Bitte um eindeutige Antworten. dankeschön

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vers.Recht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab ich irgend etwas falsch erkärt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Kleiner - gut gemeinter - Tipp:
Schilderung nochmal mit den notwendigsten Fakten auf eine 'lesbare' Länge verkürzen. Der Effekt von so langen ausführlichen Schilderungen ist ähnlich dem, wenn man im Restaurant einen riesen Berg Essen vorgesetzt bekommt (oder Vorspeise, Hauptspeise und Dessert auf einen Schlag).
Man hat nicht mehr so richtig Appetit, das Ganze zu essen. Lieber kleinere Häppchen mit Nachschlag oder anders gesagt: Erst Vorpeise, dann Hauptspeise und dann Dessert. ;)

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