Absage nach Bewerbung

23. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lucas1337x
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 9x hilfreich)
Absage nach Bewerbung

Guten Abend zusammen,

ich habe mich auf eine Stelle, einfacher Kaufmann für Büromanagement für die einfache Sachbearbeitung beworben.

Ich bin bald mit der Ausbildung fertig und suche derzeit etwas Neues.

Ich erhielte eine standardisierte Absage von dem Unternehmen, welche wie folgt lautet:

„herzlichen Dank für Ihre Bewerbung als Mitarbeiter Büromanagement (m/w) und das Interesse an unserem Unternehmen.

Obwohl wir von Ihrer Qualifikation einen durchaus positiven Eindruck erhalten haben, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir uns aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen auf andere Bewerber konzentrieren werden, deren Profile unseren Anforderungen in besonderer Weise entsprechen.

Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen und wir möchten Ihnen versichern, dass sie ausschließlich von unternehmensspezifischen Auswahlkriterien geprägt ist und somit kein Werturteil über Ihre Kenntnisse und Qualifikationen darstellt.

Für das unserem Unternehmen entgegengebrachte Interesse bedanken wir uns und wünschen Ihnen für Ihre persönliche sowie berufliche Zukunft alles Gute."

Ich schreib also eine Mail zurück, mit der freundlichen Bitte um eine Begründung, wenn die Absage schon nicht auf Qualifikation und Kenntnissen beruht.

Heute erhielt ich einen Anruf. Ich habe es nicht mitbekommen. Natürlich rufen Personaler lieber an, da hier keine Beweise bei einem ggf. Verstoß gegen das AGG vorliegen.

Wie soll oh mich weiter verhalten?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Lucas, was erwartest Du? Eine wissenschaftliche Aufbereitung der Absage? Man hat teilweise Hunderte von Bewerbungen auf eine Stelle, wenn sie denn attraktiv ist. Da wird eben abgesagt, man kann sich nur mit den vordersten 20-30 ernsthaft beschäftigen. Es gibt keinen Anspruch auf eine differenzierte Ablehnung, es gibt auch bei optimaler Qualifikation keinen Anspruch auf Einstellung.

Viel Erfolg für die Zukunft.

wirdwerden

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lucas1337x
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 9x hilfreich)

Grundsätzlich ist das Richtig. Ich sprach hier auch eher von dem Aspekt Schadensersatz. Man müsse mir als Bewerber doch erstmal widerlegen, dass es sich hier um einen Grund der Absage handelt, der nicht in Konfrontation mit dem AGG tritt. Wenn mir ein HR-Businessfutzi erzählt, dass es nicht auf Grundlage meiner Qualifikationen und Kenntnisse basiert, bleibt eigentlich nur noch etwas aus dem AGG.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Was ist das denn? Wieso Schadensersatz? Mach Dich nicht lächerlich, denn so was spricht sich rum. Man muss niemanden gleichstellen, es sei denn, es liegen bestimmte Voraussetzungen vor. Und man muss niemanden einstellen, nur weil er die bessere Papierform hat.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lucas1337x
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 9x hilfreich)

Du verstehst meinen Gedanken nicht :-)

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Man müsse mir als Bewerber doch erstmal widerlegen, dass es sich hier um einen Grund der Absage handelt, der nicht in Konfrontation mit dem AGG tritt. Nö, muß man nicht - Sie müssen beweisen, daß die Ablehnung auf Diskriminierung beruht. Aber wenn die Formulierung Ihrer Meinung nach ausreicht, können Sie ja getrost eine Klage einreichen - wird bestimmt lehrreich...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Lucas1337x):
Wie soll oh mich weiter verhalten?

Weiter bewerben und akzeptieren das heutzutage kein professioneller Arbeitgeber mehr so doof ist eine Absage konkret zu begründen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CUF2803
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Interessantes Thema, habe ich jetzt per Zufall entdeckt!
Ich sitze auf der anderen Seite des Tisches und um es kurz zu machen, "wirdwerden" hat es gut auf den Punkt gebracht, du hast für (so ziemlich) jede Stelle eine große Menge an Bewerbern und oft entscheiden da Details. Wenn ich Kandidaten absage bei denen es zu keinem weiteren Kontakt bis auf die eingegangene Bewerbung gekommen ist verschicke ich ebenfalls ein standardisiertes Schreiben, jedoch nochmals deutlich kürzer und allgemeiner gehalten als das von dir gezeigte (um mich genau vor deinen Überlegungen und möglichen Handlungen zu schützen).
So können die Gründe für eine Absage verschieden sein: manchmal sind grobe Formfehler im Anschreiben drin, manchmal besteht der Verdacht dass Zeugnisse/Dokumenten gefälscht wurden (trotz Photoshop und Co sind manche Fälschungen erschreckend schlecht - umgekehrt werden auch mir sicherlich gute Fälschungen durch die Lappen gehen), manchmal bringt eine Recherche über Facebook und dergleichen pikante Details ans Tageslicht - und manchmal gibt es tatsächlich jemanden der eben mehr Berufs- oder Branchenerfahrung mitbringt, obwohl du vielleicht - rein formal - trotzdem den Anforderung voll entsprichst.
Eine ehrliche telefonische Rückmeldung von dem entsprechenden Personaler wirst du vermutlich auch nicht erhalten, da er eben - wie bereits angesprochen - a) keine Lust auf eine Diskussion/Konfrontation hat und b) sich vor irgendwelchen Schadensersatzansprüchen schützen möchte.

Sicherlich wird es bei manchen Unternehmen auch ganz banale und "unfaire" Gründe für eine Absage geben, dass jemanden deine Nase nicht passt, deine Frisur doof findet, man nicht glaubt dass du in das Team passt wegen was auch immer - aber dann wirst du in so einem Betrieb auch nicht glücklich.
Die Regel ist das aber (zumindest nach meinem Empfinden) zum Glück nicht - einer der häufigsten "unverständlichen Absagegründe" sind (mehrere) grobe Formfehler in der Bewerbung, die sofort ein schlechtes Bild auf den Bewerber werfen und der daher auf den B oder C Stapel wandert. Lass deine Unterlagen mal prüfen, dann bist du auf der sicheren Seite. Und sollte es trotz passender Qualifikation und ordentlicher Bewerbung zu einer vermeintlich personenbezogenen Absage kommen, ist der Betrieb wie gesagt auch nicht der richtige für dich.

3x Hilfreiche Antwort

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