Absage nach dem Vorstellungsgespräch - gleiche Stelle mit einem anderen Stellentitel wieder online

24. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
yllom123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Absage nach dem Vorstellungsgespräch - gleiche Stelle mit einem anderen Stellentitel wieder online

Hallo,
ich hatte vor einigen Wochen ein Vorstellungsgespräch für eine Position in einem privaten Unternehmen. Weil ich danach nichts von der Firma gehört habe, kontaktierte ich den HR-Manager und fragte, ob man sich für einen anderen Bewerber entschieden hat. Man teilte mir mit, dass das der Fall ist.
Am selben Tag habe ich dann eine "neue" Stellenausschreibung von der Firma gesehen, wo ich mich beworben hatte. Die Stellenbeschreibung ist 100 % identisch mit der ersten Stellenausschreibung. Der einzige Unterschied ist eine Änderung des Stellentitels, was mich sehr verwundert hat denn ich bin sicher, dass es definitv keine zweite Stelle gibt! Der HR-Manager hat also gelogen! Nun frage ich mich, ob die Stelle vielleicht aus arbeitsrechtlichen Gründen mit einem neuen Titel wieder ausgeschrieben wurde?
Ich bin dankbar für Feedback.


-- Editiert von yllom123 am 24.04.2019 13:15

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von yllom123):
Nun frage ich mich, ob die Stelle vielleicht aus arbeitsrechtlichen Gründen mit einem neuen Titel wieder ausgeschrieben wurde?


Das wird dir hier niemand beantworten können. Aber an welche arbeitsrechtliche Gründe denkst du?

Man hatte nach dem Vorstellungsgespräch kein weiteres Interesse an dir. Ob man dich generell nicht wollte oder tatsächlich einen anderen Bewerber hatte, der dann eben selbst abgesagt hat..... das wirst du wohl nie erfahren. Ist aber wohl auch nicht relevant.

Wenn man gewollt hätte, dann hätte man sicher bei dir nachgefragt, ob du die Stelle haben willst. So hat man sich nun entschieden sie wieder auszuschreiben. Ob es nun "Assistent der Geschäftsleitung" oder "Vorzimmerperle" heisst, ist doch letzendlich völlig egal ;-)

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von yllom123):
Der HR-Manager hat also gelogen!
Das ist nicht sicher. Und wenn schon, was hast du vor?
zB
Bewirb dich auf diese Stelle. Direkt beim Stellenanbieter.
Oder über den HR-Verwurster.
Manchmal siegt Frechheit ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Das sehe ich auch so - einfach neu bewerben und abwarten was passiert.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von yllom123):
Nun frage ich mich, ob die Stelle vielleicht aus arbeitsrechtlichen Gründen mit einem neuen Titel wieder ausgeschrieben wurde?

Mag sein. Oder interne Umstruturierungen, oder oder oder ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Nun frage ich mich, ...
Zuviel der Mühe. Ob der Typ gelogen hat, oder was immer Sache sein mag unter den zahlreichen Möglichkeiten - es ist vergebliche Mühe, das ergründen zu wollen. Und rechtlich eh' aussichtslos.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7205 Beiträge, 1514x hilfreich)

Vielleicht erhofft man sich mit dem Stellentitel geeignetere Bewerber anzusprechen. ich würde mich auch einfach noch einmal bewerben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich hingegen halte es für sinnlos, sich zweimal beim selben Arbeitgeber zu bewerben, wenn der einen vor kurzem abgelehnt hat.
Man kann Einstellungen ja nicht erzwingen und war wohl dann nicht wirklich passend fürs Unternehmen oder die Nase hat dem Chef nicht gefallen, was soll's.

-- Editiert von altona01 am 24.04.2019 21:40

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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