Abschlagszahlungen ankündigen? Gegenzeichnen?

30. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Blackpolo9N
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschlagszahlungen ankündigen? Gegenzeichnen?

Hallo,

folgende Frage in wie weit müssen Abschlagszahlungen schriftlich geregelt sein...

Fall,

Nachumstellung von Zukunfts auf Vergangenheits berechnung in derLohnbuchhaltung wurden den Mitarbeitern ohne Pause völlig normal Lohn gezahlt

Nach ausscheiden aus der Firma wurde eine der Zahlung als Abschlagszahlung zur Berechnung genommen und dieser Betrag vom bis zum ausscheiden anstehenden Lohn abgezogen....

nun meine Frage in wie weit muss ein arbeitgeber eine Abschlagszahlung Ankündigen, und vom arbeitnehmer gegenzeichnen lassen

fakt ist ich wurde nicht gefragt ob ich mich für einen monat lohnverzich toder diese abschlagszahlung und in welcher höhe entscheiden würde

ich hoff ees ist klar worums mir geht

ist der arbeitnehmer mal wieder der dumme?

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1 Antwort
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

So richtig klar ist die Fragestellung nicht. Meinst Du, Du hast früher Dein Gehalt am Monatsanfang für den laufenden Monat im voraus erhalten und dieses ist dann dahingehend geändert worden, dass das Gehalt am Monatsende rückwirkend für den abgelaufenen Monat gezahlt wird? Wenn dass so gemeint ist, dann müsstest Du je in dem Monat der Umstellung zweimal Gehalt bekommen haben (1x am 1.ten und einmal am 30.ten/31.ten des Monats)?

Wenn das so ist, dann ist zwar jetzt die Bezeichnung als Abschlagszahlung ein wenig irreführend, letzendlich aber von der Sache her korrekt. Ein Monat Lohnverzicht ist hier auch für mich nicht erkennbar. Wenn ich hier iregendetwas falsch verstanden haben sollte, dann einfach den Sachverhalt noch mal etwas genauer schildern.

Gruß,

Axel

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