Abschlussprüfung-Chef verweigert sich

22. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
sapasim
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschlussprüfung-Chef verweigert sich

Hallo ich habe meine Abschlussprüfung am 28.6 im Bereich Floristik.
Ich habe bereits seit Wochen diverse Diskussionen mit meinem Chef, da er mich für die praktische Abschlussprüfung nicht üben lässt oder mir die erforderlichen Materialien bringt.
Ich bin bis zum 28.6 nach Abzügen von Sonntag, Samstag (da ich dort eh nicht zum Üben komme), meinen freien Tag in der Woche und die Berufsschultage nur noch 11 Tage im Betrieb. Natürlich bin ich bereit auch an meinen freien Tag oder nach der Schule zum üben zu kommen, aber dafür müsste erst einmal Material von seiner Seite aus kommen. Er hat sämtliche Unterlagen von mir, was er zu besorgen hat, das habe ich nämlich in eigen Regie schon aufgeschrieben, er müsste es bloß nur noch auf dem Großmarkt kaufen. Meine Komplexe Prüfung habe ich bereits das "Grundgerüst" schon selbst bezahlt, weil er mir das nicht zahlen wollte, da es ihm zu teuer war.
Ich habe bereits gestern wieder das Gespräch mit ihm gesucht, aber er meint ich hätte ja noch viel Zeit. Was nicht stimmt, zudem habe ich bereits nicht einmal geübt.
Ich kann die Prüfung nicht verhauen, da ich bereits ein neues Angestellten Verhältnis habe, aufgrund meiner guten bis sehr guten Leistungen in der Berufschule und im Praktischen. (Ausgerechnet ist meine neue Chefin Mitglied des prüfungskomitees. Und sie möchte ich ja dort auch nicht blamieren, zumal der ganze Prüfungsauschuss weiß, dass ich ihre neue Angestellte bin)
Ich führe momentan einen Kampf gegen Windmühlen, nur kann ich mir leider die Sachen auch nicht selbst besorgen, da ich ohne Ausweiß nicht in die Großmarkthalle komme.

jetzt meine Frage, nach §14 des BBiG Absatz 3.steht:
"Der Ausbilde hat den Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel,
insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe
zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung
und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen,
auch soweit solche nach
Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
stattfinden, erforderlich sind,"

Das tut er ja nicht,(macht er ja auch schon nicht an Praxis tagen, ich bekomme immer nur 10 paar Blumen mit,(aus Geiz, ist ja nur Praxis, ist nicht wichtig, nur dass das ganze benotet wird vergisst er immer dabei) während der Rest meiner klasse mit 50 ankommt. Meistens kaufe ich mir welche dazu, schneide mir Sachen aus dem garten oder meine Freundin bringt mir was aus ihrem laden mit) er besorgt es mir die nötigen Sachen nicht oder lässt mich die Komplexe selbst zahlen. (Darum geht es mir ja nicht mal, aber mir geht es darum, dass er endlich die Waren zu besorgen hat)

Kann ich ihm jetzt rechtlich eine Frist setzen, bis wann er was zu bringen hat? denn wenn das noch 2 Wochen so weiter geht, falle ich mit Trompeten und Posaunen durch die Prüfung weil ich ja anstatt zu üben, besser den Laden zu putzen habe etc.
Oder wie kann ich jetzt generell vorgehen?
Bitte helft mir meine Neren liegen schon blanl.
danke

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-- Editiert sapasim am 22.05.2013 10:54

-- Editiert sapasim am 22.05.2013 11:00

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

setz Dich mit Deiner Kammer in Verbindung.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Mir scheint, dass die ganze Ausbildung schon seit Längerem im Argen liegen könnte - jetzt, so kurz vor der Prüfung, ist es natürlich mehr als knapp, da noch was wenden zu wollen.
Ob du deinen Chef zwingen kannst, solltest du besser einen RA fragen, z.B. unter "frag-einen-anwalt.de".
Wenn es an Vernunft fehlt, kann dein Chef dich natürlich trotz Rechtsanspruchs dratzen, indem er verschleppt etc.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Dringend an die zuständige Kammer wenden! Den § 14 BBiG hast du schon ganz richtig interpretiert. In welchem Umfang dies geschehen muss, kann die IHK (?) aber besser beurteilen.

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