Liebes Forum,
vielleicht könnt ihr mir helfen: Mein kürzlich ausgestelltes Abschlusszeugnis ist bis auf die Schlussformel identisch zu meinem Zwischenzeugnis. Wort für Wort und Satzzeichen für Satzzeichen.
Zwar liegen zwischen den beiden Ausstellungsdaten nur 4 Monate - so begründet der Arbeitgeber
auch, warum sie gleich sind - jedoch empfinde ich es als Arbeitnehmer seltsam.
Ich kann ja schlecht zwei identische Zeugnisse in Zukunft vorlegen, der Mehrwert des Abschlusszeugnisses ist so überhaupt nicht gegeben. Und ich finde zudem, dass meine Arbeit in den letzten Monaten in der Firma auch in ein Zeugnis aufgenommen werden sollte.
Könnt ihr dazu helfen? Gibt es da rechtssichere Argumente, die ich vorbringen kann? Also dass es zB einen Unterschied zwischen den Zeugnissen geben muss?
Ich bin für jeden Tipp dankbar!
Beste Grüße,
Daniela
Abschlusszeugnis identisch mit Zwischenzeugnis
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was hat sich denn in den letzten 4 Monaten verändert?
wirdwerden
... und warum solltest du Zwischenzeugnis + Abschlusszeugnis vorlegen wollen, wenn eh nur 4 Monate dazwischen liegen? Wenn sich in den letzten 4 Monaten Erhebliches geändert haben sollte, hättest du ein Argument.
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ZitatGibt es da rechtssichere Argumente, die ich vorbringen kann? Also dass es zB einen Unterschied zwischen den Zeugnissen geben muss? :
Ja, es ist übliche Praxis, das das Abschlusszeignis den letzten Arbeitstag als frühestes Ausstellungsdatum im Kopf / Betreff trägt. Das dürfte man auch rechtlich durchsetzen können.
Ob man was anderes noch durchsetzen könnte, hängt davon ab, was genau sich denn in den letzten 4 Monaten verändert hat.
ZitatIch bin für jeden Tipp dankbar! :
In Zukunft nur das Endzeugnis vorlegen. Sofern sich der Arbeitgeber überhaupt noch dafür interessiert.
ZitatMein kürzlich ausgestelltes Abschlusszeugnis ist bis auf die Schlussformel identisch zu meinem Zwischenzeugnis. Wort für Wort und Satzzeichen für Satzzeichen. :
Wenn dem wirklich so ist, ist das so gut nicht. Das Endzeugnis sollte - im Gegensatz zum Zwischenzeugnis - in der Vergangenheitsform geschrieben werden (mit Ausnahme der Beurteilung des Fachwissens und des Abschlusssatzes).
Weshalb sollte einem neuen Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis und ein Abschlusszeugnis vorgelegt werden? Ein Zwischenzeugnis legt man üblicherweise vor, wenn man kein Abschlußzeugnis hat.
Steht im Abschlußzeugnis keine Abschieds- und Dankesformel am Ende?
-- Editiert von altona01 am 15.03.2019 11:11
Ich sehe darin kein Problem, wenn im Schluss-Zeugnis der gleiche Wortlaut wie im Zwischenzeugnis steht. Mit Außnahme der Abchlussformel natürlich. Gerade auch, wenn da zwischen Erstellung beider Zeugnisse lediglich vier Monate dazwischen liegen.
Ich gehe mal davon aus, du hast dich nicht verändert, dein Arbeitsverhalten, Leistungsbereitschaft & co. haben sich in den vier Monaten nicht geändert. Richtig? Warum sollte da sich das Zeugnis ändern?
Und sieh mal, der AG hat keinen weiteren Zeiteinsatz für die Erstellung des Zeugnissen. Er hat da das Zwischenzeugnis als Vorlage genommen, was natürlich einiges an Zeit spart.
Gerade Vorgesetzte haben viel zu tun, stehn im Streß und da ist Zeitmanagement schon ein Thema.
Wenn die Zeugnisse gut sind, sei doch zufrieden. Also wie gesagt, ich hätte da kein Problem.
-- Editiert von Spejbl am 15.03.2019 12:00
Danke euch allen für die Infos, das hilft schon mal weiter.
Mein Zwischenzeugnis habe ich geschrieben - bisher hatte der Arbeitgeber also gar keine Arbeit damit. Und auch die Anpassung wurde nicht von einem Vorgesetzten gemacht...
Woran ich tatsächlich nicht gedacht habe ist die Zeitform - das Abschlusszeugnis sollte in Vergangenheit formuliert sein. Und ich werde in dem Zug auch darum bitten, meine letzten Projekte in das Endzeugnis aufzunehmen.
Also danke für eure Tipps!
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