Hallo zusammen,
Ich hatte letztens schon mal gefragt, da sich nun die Sachlage etwas verädert hat, frage ich erneut. Ich hoffe das ist nicht schlimm.
Die Firma hatte im August verkündet das durch eine Zusammenlegung zweier Standorte in 2020 eine Betriebsverlegung in eine andere Stadt stattfinden wird. Da dies einige km weiter ist stand fest, das nicht alle mitgehen werden.
Es sind einige Mitarbeiter darunter, die länger wie 5 Jahre dabei sind. Da im Arbeitsvertrag eine KLausel besteht, das sich die Kündigungsfrist nach BGB auch für den Arbeitnehmer ändert (also 2 Monate statt 4 Wochen) wurde den Mitarbeitern zugesagt, das man keine Probleme machen wird, wenn man die 4 Wochen Frist in Anspruch nehmen möchte.
Nun hat ein Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag erhalten bei einem anderen Arbeitgeber. Konnte aber bislang nicht kündigen (Trauerfall in der Familie). Die Kündigungsfrist für die 4 Wochen zum 31.12.2019 wäre der 03.12.2019. Vorgesehen ist es die Kündigung am 29.11.2019 abzugeben. Soweit noch kein Problem. Es wurden auch bereits Mitarbeiter, für die diese Regelung traf nach 4 Wochen aus dem Vertrag entlassen. Dies wurde in einem Meeting innerhalb des Teams von der Abteilungsleitung verkündet und auch so im formlosen Protokoll festgehalten.
Nun gab es gestern eine Betriebsversammlung in der verkündet wurde, das aus dem anderen Standort sehr viele an dem Freiwilligenprogramm teilnehmen werden und eine Verlegung des Standortes nun nicht mehr sinnvoll ist. Heißt, es findet keine Betriebsverlegung statt.
Kann der der Arbeitgeber nun auf die 2 Monate Kündigungsfrist bestehen, obwohl bereits andere Mitarbeiter daraus profitiert haben? Die Kündigung wäre, hätte es den Trauerfall nicht gegeben, ja bereits weit vor der Verkündung von gestern abgegeben worden. Wie sieht das rechtlich aus?
Danke und liebe Grüße
Absprache bei der Kündigungsfrist
27. November 2019
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Frage vom 27. November 2019 | 09:26
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Absprache bei der Kündigungsfrist
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 27. November 2019 | 10:54
Von
Status: Unbeschreiblich (32149 Beiträge, 5653x hilfreich)
Das dürfte kein Grund sein.ZitatDie Kündigung wäre, hätte es den Trauerfall nicht gegeben, ja bereits weit vor der Verkündung von gestern abgegeben worden :
Trotzdem kann der MA doch kündigen, wenn er einen besseren Job gefunden hat.
Noch 1 Nacht drüber schlafen. Und morgen die Kündigung beim AG abgeben.
Das wird man sicher gleich dann merken, wenn die Kündigung beim AG eingeht.ZitatKann der der Arbeitgeber nun auf die 2 Monate Kündigungsfrist bestehen :
Könnte auch sein, dass der AG froh ist, einen AN weniger zu haben... für die nächste angedachte Schließung/Verlegung...
#2
Antwort vom 27. November 2019 | 10:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120074 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatKann der der Arbeitgeber nun auf die 2 Monate Kündigungsfrist bestehen, obwohl bereits andere Mitarbeiter daraus profitiert haben? :
Ja, kann er.
ZitatDie Kündigung wäre, hätte es den Trauerfall nicht gegeben, ja bereits weit vor der Verkündung von gestern abgegeben worden. :
Irrelevant, da auch vor der Verkündung ja die Kündigungsfrist nicht gewahrt wäre.
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