Abwesenheitsnotiz während Krankheit

24. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Klopptimal
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abwesenheitsnotiz während Krankheit

Hallo,
ist ein AN verpflichtet während einer Krankschreibung eine Abwesenheitsnotiz in Outlook zu pflegen?

Es gibt im Betrieb eine klare Anweisung wie die Notiz auszusehen hat. Da hier ein Zeitraum anzugeben ist, bezieht sich dies meines Erachtens nach auf eine geplante Abwesenheit wie bspw. Urlaub oder Elternzeit.

Desweiteren würde es meiner Meinung nach auch gegen Datenschutz verstoßen wenn der Betrieb eigenmächtig eine Abwesenheitsnotiz mit der vorraussichtlichen Dauer der Krankschreibung für den AN einstellen würde. Eine neutrale vorgegebene Formulierung gibt es aktuell nicht.

Es gäbe durch Home-Office durchaus die Möglichkeit eine Notiz zu erstellen. Es gibt jedoch auch Mitarbeiter welche kein mobiles arbeiten nutzen können, diese hätten diese Möglichkeit von Zuhause also nicht. Vor der Corona Pandemie gab es kein Home-Office somit stand dies auch nie zur Debatte.

Daher nochmal die Frage, ob ein AG von seinem AN verlangen kann eine entsprechende Notiz in Outlook während einer Krankschreibung zu pflegen?

Beste Grüße
Klopptimal

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(301 Beiträge, 28x hilfreich)

Es empfiehlt sich bei längerer Abwesenheit eine Notiz einzurichten.

Und da schreibt man halt rein, dass man von bis nur eingeschränkten Zugang zu seinen Mails hat und bei dringenden Fragen wendet man sich an..

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#2
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(506 Beiträge, 166x hilfreich)

Durch seine Krankschreibung, also die arbeitsunfähige Erkrankung des Arbeitnehmers, ist der Arbeitnehmer nur von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung befreit. Die Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag bestehen unverändert fort. So eine Nebenpflicht ist auch die Pflicht zur Rücksichtnahme und die Schutzpflicht der Interessen des Arbeitgebers. Hierzu würde ich auch zählen, dass der Arbeitnehmer, wenn er denn von zu Hause aus Zugriff hat, eine entsprechende Abewesenheitsnotiz pflegt. Anders sieht natürlich aus, wenn er gar nicht die Möglichkeit hat, entweder wenn z.B. im Krankenhaus liegt oder keinen Zugriff hat.

Sicherlich wird der AN nicht angeben müssen, dass er krank ist. Aber die Zeit seiner Abwesenheit bzw. der Vertretung dann schon.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Holperik):
Hierzu würde ich auch zählen, dass der Arbeitnehmer, wenn er denn von zu Hause aus Zugriff hat, eine entsprechende Abewesenheitsnotiz pflegt.


Der AN ist AU, damit schuldet er keinerlei Arbeitstätigkeit. Das einrichten einer Abwesenheitsnotiz ist keine vertragliche Nebenpflicht.

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat:
Daher nochmal die Frage, ob ein AG von seinem AN verlangen kann eine entsprechende Notiz in Outlook während einer Krankschreibung zu pflegen?
Nein, aber selbstverständlich kann der AG in Deinem Mailaccount einen Abwesenheitsagenten einrichten.

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#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Nein, aber selbstverständlich kann der AG in Deinem Mailaccount einen Abwesenheitsagenten einrichten.


Aber nicht mit der Aussage, dass der AN krank ist, leidglich, dass er nicht verfügbar ist.

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat:
Aber nicht mit der Aussage, dass der AN krank ist, leidglich, dass er nicht verfügbar ist.
Davon sagt der TE doch gar nichts.
Zitat:
Desweiteren würde es meiner Meinung nach auch gegen Datenschutz verstoßen wenn der Betrieb eigenmächtig eine Abwesenheitsnotiz mit der vorraussichtlichen Dauer der Krankschreibung für den AN einstellen würde.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Und da schreibt man halt rein, dass man von bis nur eingeschränkten Zugang zu seinen Mails hat und bei dringenden Fragen wendet man sich an
Zitat (von Klopptimal):
Es gibt im Betrieb eine klare Anweisung wie die Notiz auszusehen hat

...



Zitat (von Klopptimal):
Eine neutrale vorgegebene Formulierung gibt es aktuell nicht.

Und der Wortlaut der aktuellen Vorgabe ist welcher?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat (von Klopptimal):
Desweiteren würde es meiner Meinung nach auch gegen Datenschutz verstoßen wenn der Betrieb eigenmächtig eine Abwesenheitsnotiz mit der vorraussichtlichen Dauer der Krankschreibung für den AN einstellen würde.

Die eigenmächtige Einrichtung einer Abwesenheitsnotiz mit voraussichtlicher Dauer der Abwesenheit verstößt nicht gegen den Datenschutz. Es darf halt nur nicht erwähnt werden, dass der Mitarbeiter krank ist.

Zitat (von Klopptimal):
Daher nochmal die Frage, ob ein AG von seinem AN verlangen kann eine entsprechende Notiz in Outlook während einer Krankschreibung zu pflegen?

Verlangen kann der AG viel - aber verpflichtet ist der AN nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Klopptimal):
ist ein AN verpflichtet während einer Krankschreibung eine Abwesenheitsnotiz in Outlook zu pflegen?

Wer eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" (AU) des behandelnden Arztes hat und dem Arbeitgeber übermittelt hat, muss überhaupt nicht arbeiten, und keinerlei dienstliche Tätigkeiten ausüben.

Wenn der AG eine Abwesenheitsnotiz haben will, muss er die selber einrichten. Dafür ist es natürlich sehr praktisch, wenn nicht allein ein Mitarbeiter Zugriff auf einen dienstlichen Email-Account hat, sondern auch der Arbeitgeber, der dann entsprechend die eingehenden dienstlichen Emails bearbeiten (lassen) kann und/oder eine Abwesenheitsnotiz einrichten kann.

Zitat:
Es gibt im Betrieb eine klare Anweisung wie die Notiz auszusehen hat. Da hier ein Zeitraum anzugeben ist, bezieht sich dies meines Erachtens nach auf eine geplante Abwesenheit wie bspw. Urlaub oder Elternzeit.

Hinsichtlich Urlaub und Elternzeit ist das unproblematisch, das weiß der AN ja rechtzeitig vorher, und dann kann er während der Arbeitszeit sowas einrichten, wenn sein AG ihn entsprechend anweist.
Bei Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen geht das in der Regel nicht - und von dem Moment, in dem der Arzt die AU ausgestellt hat, muss der AN keine dienstlichen Tätigkeiten mehr ausführen. Auch nicht von zu Hause aus.

Zitat:
Desweiteren würde es meiner Meinung nach auch gegen Datenschutz verstoßen wenn der Betrieb eigenmächtig eine Abwesenheitsnotiz mit der vorraussichtlichen Dauer der Krankschreibung für den AN einstellen würde. Eine neutrale vorgegebene Formulierung gibt es aktuell nicht.

Der AG kann eine Notiz einrichten "Herr Meier ist bis zum X.X. nicht erreichbar".
Was er nicht darf: "Herr Meier ist wegen Erkranung bis zum X.X. nicht erreichbar".

Zitat:
Es gäbe durch Home-Office durchaus die Möglichkeit eine Notiz zu erstellen. Es gibt jedoch auch Mitarbeiter welche kein mobiles arbeiten nutzen können, diese hätten diese Möglichkeit von Zuhause also nicht. Vor der Corona Pandemie gab es kein Home-Office somit stand dies auch nie zur Debatte.

Wenn der Arbeitnehmer vom Arzt eine AU hat, muss er überhaupt nicht im "Home Office" irgendwelche Tätigkeiten ausüben. Er ist arbeitsunfähig. Das gilt uneingeschränkt auch für die Tätigkeit im "Home Office".

Zitat:
Daher nochmal die Frage, ob ein AG von seinem AN verlangen kann eine entsprechende Notiz in Outlook während einer Krankschreibung zu pflegen?

Selbstverständlich nicht. Der AN muss in der AU-Zeit auch überhaupt nicht für den AG erreichbar sein.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Um was genau geht es denn? Darum, ob der Arbeitsunfähige drei Minuten seiner Zeit opfern muss, um die Daten einzugeben, darum, welchen Inhalt diese Mitteilung haben darf, darum, ob man seine privaten Kommunikationsgeräte nutzen mussß

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Der AN ist AU, damit schuldet er keinerlei Arbeitstätigkeit. Das einrichten einer Abwesenheitsnotiz ist keine vertragliche Nebenpflicht.

So ist es.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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