Hallo zusammen,
mein Arbeitsverhältnis soll zum 30.04.2022 arbeitgeberseitig aufgelöst werden. Ich bin momentan freigestellt und hatte gestern ein Treffen mit dem AG. Er legte mir das Kündigungsschreiben zur Unterschrift vor. Erst als ich das unterschrieben hatte, folgte ein Abwicklungsvertrag, der keine Klausel zur Zahlung einer Abfindung enthielt. Ich habe nach kurzer Bedenkzeit mitgeteilt, dass ich diesen Vertrag zur Kenntnis nehme aber so nicht unterzeichne und bin dann nach draußen geleitet wurden.
Frage 1: a) Ist ein Abwicklungsvertrag ohne Abfindungsklausel überhaupt wirksam? b) Wenn ich den Vertrag unterzeichnet hätte, wäre es um die Abfindung sicherlich geschehen gewesen, oder?
Frage 2: a) Was erwartet mich jetzt seitens des AG? b) Was könnte er jetzt tun, oder muss ich jetzt irgendeine Frist beachten? Wir sind ja dann gestern wortlos auseinandergegangen.
Danke für eure Tipps im Voraus
Und allen hier Frohe Ostern!
Marjorie
Abwicklungsvertrag ohne Abfindung
15. April 2022
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Frage vom 15. April 2022 | 15:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abwicklungsvertrag ohne Abfindung
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#1
Antwort vom 15. April 2022 | 16:15
Von
Status: Unbeschreiblich (120214 Beiträge, 39849x hilfreich)
ZitatFrage 1: a) Ist ein Abwicklungsvertrag ohne Abfindungsklausel überhaupt wirksam? :
Aber sicher doch.
Zitatb) Wenn ich den Vertrag unterzeichnet hätte, wäre es um die Abfindung sicherlich geschehen gewesen, oder? :
Da man offenbar gekündigt hat
, dürfte das wohl eh egal sein.ZitatEr legte mir das Kündigungsschreiben zur Unterschrift vor. :
Und ganz grundsätzlich müsste man erst mal ein Argument haben, weshalb es hier überhaupt einen Ansatz für ein Abfindung geben sollte.
ZitatFrage 2: a) Was erwartet mich jetzt seitens des AG? :
Beendigung des Arbeitsverhältnis gemäß der Kündigung, ohne Abwicklungsvertrag.
#2
Antwort vom 15. April 2022 | 17:30
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5661x hilfreich)
Das war unnötig. Er hätte dir das Schreiben einfach geben können.ZitatEr legte mir das Kündigungsschreiben zur Unterschrift vor. :
Ist nicht nötig.Zitatfolgte ein Abwicklungsvertrag, der keine Klausel zur Zahlung einer Abfindung enthielt :
Findet sich in deinem Arbeitsvertrag eine Klausel, dass du eine Abfindung erhältst, wenn ...?
zu 1a: Ja.
zu 1b: Es hätte auch dann keine Abfindung gegeben
zu 2a: Nichts weiter.
zu 2b: Nichts weiter.
Und jetzt?
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