Abwicklungsvertrag ohne Abfindung

15. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Marjorie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abwicklungsvertrag ohne Abfindung

Hallo zusammen,

mein Arbeitsverhältnis soll zum 30.04.2022 arbeitgeberseitig aufgelöst werden. Ich bin momentan freigestellt und hatte gestern ein Treffen mit dem AG. Er legte mir das Kündigungsschreiben zur Unterschrift vor. Erst als ich das unterschrieben hatte, folgte ein Abwicklungsvertrag, der keine Klausel zur Zahlung einer Abfindung enthielt. Ich habe nach kurzer Bedenkzeit mitgeteilt, dass ich diesen Vertrag zur Kenntnis nehme aber so nicht unterzeichne und bin dann nach draußen geleitet wurden.
Frage 1: a) Ist ein Abwicklungsvertrag ohne Abfindungsklausel überhaupt wirksam? b) Wenn ich den Vertrag unterzeichnet hätte, wäre es um die Abfindung sicherlich geschehen gewesen, oder?
Frage 2: a) Was erwartet mich jetzt seitens des AG? b) Was könnte er jetzt tun, oder muss ich jetzt irgendeine Frist beachten? Wir sind ja dann gestern wortlos auseinandergegangen.

Danke für eure Tipps im Voraus
Und allen hier Frohe Ostern!

Marjorie

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Marjorie):
Frage 1: a) Ist ein Abwicklungsvertrag ohne Abfindungsklausel überhaupt wirksam?

Aber sicher doch.



Zitat (von Marjorie):
b) Wenn ich den Vertrag unterzeichnet hätte, wäre es um die Abfindung sicherlich geschehen gewesen, oder?

Da man offenbar gekündigt hat
Zitat (von Marjorie):
Er legte mir das Kündigungsschreiben zur Unterschrift vor.
, dürfte das wohl eh egal sein.

Und ganz grundsätzlich müsste man erst mal ein Argument haben, weshalb es hier überhaupt einen Ansatz für ein Abfindung geben sollte.



Zitat (von Marjorie):
Frage 2: a) Was erwartet mich jetzt seitens des AG?

Beendigung des Arbeitsverhältnis gemäß der Kündigung, ohne Abwicklungsvertrag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Marjorie):
Er legte mir das Kündigungsschreiben zur Unterschrift vor.
Das war unnötig. Er hätte dir das Schreiben einfach geben können.
Zitat (von Marjorie):
folgte ein Abwicklungsvertrag, der keine Klausel zur Zahlung einer Abfindung enthielt
Ist nicht nötig.
Findet sich in deinem Arbeitsvertrag eine Klausel, dass du eine Abfindung erhältst, wenn ...?

zu 1a: Ja.
zu 1b: Es hätte auch dann keine Abfindung gegeben
zu 2a: Nichts weiter.
zu 2b: Nichts weiter.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

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