Abzug Urlaub Kurzarbeit

29. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Fragerin64
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Abzug Urlaub Kurzarbeit

Hallo :-)

Mir ist bekannt, dass man bei Kurzarbeit Null den Urlaub entsprechend der Dauer der Kurzarbeit
kürzen darf. Allerdings tut sich mir nun doch eine Frage auf:

Per Mitte November 2021 mussten wir schließen und gingen wieder in Kurzarbeit Null. Ich war also
verpflichtet, meinen Resturlaub 2021 einzusetzen. Der Anspruch betrug 5 Tage. Die Kurzarbeit endete
per 14.01.2022.
Nun habe ich gesehen, dass mein Arbeitgeber meinen Urlaubsanspruch für 2022 um 3 Tage gekürzt hat.
Ein Tag für den halben Januar 2022 und zwei Tage Abzug für Kurzarbeit Null Dezember 2021.

Ist es zulässig, dass auf den neuen Urlaub zugegriffen wird?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Oinaru
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 18x hilfreich)

rein logisch ja, es kann auf den neuen Urlaub zugegriffen werden. Ich konnte dazu aber nichts im Internet finden. Vielleicht doch noch einmal Anwalt fragen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Fragerin64):
Ist es zulässig, dass auf den neuen Urlaub zugegriffen wird?
Na warum sollte es denn nicht zulässig sein? Im Januar 2022 gab es Kurzarbeit Null und dementsprechend darf auf den vorhandenen Urlaubsanspruch zugegriffen werden.

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#3
 Von 
Fragerin64
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Im Januar 2022 gab es Kurzarbeit Null


Für den halben Januar einen Tag Urlaub weniger ist korrekt, das weiß ich.

Aber für Kurzarbeit 2021 Urlaub von 2022 abziehen, dort liegt meine Frage.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Kann es sein, dass du da etwas verwechselst. Bei Kurzarbeit Null geht es darum, dass erst gar kein Urlaubsanspruch entsteht.

Ich versuche jetzt mal die Argumentation von deinem AG nachzuvollziehen:
Ein Urlaubsanspruch entsteht durch volle Monate. Umgekehrt kann man also argumentieren, dass ein halber Monat Kurzarbeit Null den Urlaubsanspruch für einen vollen Monat nicht entstehen lässt. Bei 24 Urlaubstagen wären das also 2 Tage. Bei 30 Urlaubstagen wären das 2,5 Tage. Halbe Tage gibt es aber nicht, also hat der AG hier wohl aufgerundet.
Ich bin jetzt dabei also einfach mal von einem Anspruch auf mehr als 24 (30) Tagen Urlaub ausgegangen. Ist das korrekt?

Ich halte dieses Vorgehen für falsch.

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