Kann mein Arbeitgeber bei nachträglicher Feststellung der Sozialversicherungs des von mir absolvierten Praktikums nach Beendigung des Arbeitsverhältnis noch Beitragsabzugsansprüche gem. § 28g SGB IV gegen mich erheben?
Abzug nachzuentrichtender Sozialvers.-Beitäge
22. Februar 2002
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Frage vom 22. Februar 2002 | 15:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abzug nachzuentrichtender Sozialvers.-Beitäge
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