Abzug von Lohn

6. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Anikan85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Abzug von Lohn

Hallo zusammen, ich habe gerade eine relativ schwierige Situation. Ich habe bei meinem alten Arbeitgeber fristgerecht gekündigt zum 1.12. und warte bis heute 6.12. auf mein Gehalt für November. Als ich gestern angerufen hatte und fragte was los sei, kam als Antwort:
Das gehalt wurde noch nicht überwiesen, weil ihre Mietwagen rechnungen von Sixt noch nicht da sind und wir diese vom Gehalt abziehen.
Jetzt meine Frage:
Darf der Arbeitgeber die Zahlung soweit herauszögern?
Darf er das Geld für privat genutzte Firmenwägen von meinem Lohn abziehen? (Bis jetzt bekam ich immer eine Rechnung und habe ihm das Geld dann gegeben) Wenn ja von welchem Lohn wird sowas abgezogen? (Brutto oder Nett)
Ich bin auf das Geld sehr angewiesen da ich mich gerade selbstständig gemacht habe und brauche es dringend, da ich mit meinem Letzten gehalt gerechnet hatte.....
Was kann ich tun?

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Birk

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Wenn Sie sonst auch immer den Firmenwagen zahlen mußten, warum soll es dann jetzt nicht so sein. Ist es nicht das Gleiche, ob er Ihnen das vom Gehalt abzieht oder Sie selbst die Summe überweisen?

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#2
 Von 
Anikan85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es ist vom Reinen Geld her gesehen das gleiche, aber das problem ist, dass ich mit meinem Vollen Lohn gerechnet habe, da ich bis her ein Zahlungsziel von 30 Tagen für die Firmenwägen hatte und ich in den 30 Tagen das Geld aber anderweitig verplant hatte. Und was noch viel schlimmer ist, dadurch dass er die Auszahlung herauszögert ging die Lastschrifft für meine Miete und mein Telefon heute zurückt. Was sehr ärgerlich ist.

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

wenn ich recht verstanden habe, gibt es offenbar eine nebenabrede wegen eines mietwagens und dessen kosten. der AG macht geltend, dass er lohn und mietwagen(anteile) gegeneinander aufrechnen will. an sich hat der ag lohn am monatsende zu überweisen. andererseits ist auch üblich gegenseitige forderungen am ende aufzurechnen. eine geringfügige verzögerung wird ein AN wohl hinnehmen müssen, schätze ich, aber es kann wohl nicht darauf hinauslaufen zu warten, bis sixt irgendwann die rechnung schreibt.

wenns da erfahrungen gibt, kannst du es abschätzen. ansonsten würde ich nach einer abschlagzahlung fragen, die einen typischen wert berücksichtigt.


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#4
 Von 
Anikan85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

OK ich wusste leider nicht das es üblich ist dies gegeneinander aufzurechnen. Ich ging davon aus, dass es eine Rechnung gibt wie immer.
Wird dies nun vom Brutto oder vom Netto Lohn abgerechnetß
Dies wäre noch wichtig für mich zu wissen ;-)

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wer war denn Vertragspartner von Sixt, Sie oder die Firma?

Im ersteren Fall kann der Arbeitgeber keinesfalls denn Lohn zurückbehalten.

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#6
 Von 
Anikan85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich hatte von der Firma eine SixtCard mit der ich an den Sixtstationen Autos Mieten konnte. Diese Mieteverträge waren zwischen Sixt und der Firma. Und ich habe dann meiner Firma immer in Bar das Geld für die Autos gegeben aber erst im nächsten Monat. Es gibt nichts schrifftliches zwischen mir und meiner alten Firma

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