Ältere Kollegin gekündigt - Abfindung möglich?

13. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fischerei
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Ältere Kollegin gekündigt - Abfindung möglich?

hallo,

meine kollegin ist aus fadenscheinigen gründen gekündigt wurden, da sie schon 67 jahre ist, denkt sie, dass sie keine rechte als arbeitnehmer hat.

sie ist etwas 2 jahre im betrieb, und hat sich schnell unbeliebt gemacht, weil sie dinge die in unseren betrieb nicht gut laufen angesprochen hat.
damit hat sie aber völlig recht.

wir sind ein kleiner betrieb, der überwiegend buftis beschäftigt. die jungen leute machen bei uns ihr freiwilliges jahr, sind billig und gehen nach dem jahr.

da der betrieb finanzielle schwierigkeiten hat, wurden auch festeingestellte 450€ kräfte entlassen und meine 67 jährige kollegin mit 30 std/pro woche.
meine kollegin war lange selbständig und hat nicht groß in die rentenkasse eingezahlt. aus diesem grund kann sie aktuell nicht ihr rentendasein genießen und will/muss arbeiten. arbeitslosengeld oder sozialhilfe kommt für sie nicht in frage.

letztendlich wurde sie gekündigt, weil jetzt 8 neue buftis eingestellt wurden.
das wurde ihr so telefonich mitgeteilt! gekündigt wurde sie zum 30.09.18

da sie 67 jahre alt ist, denkt sie, dass sie arbeitrechtlich keine schritte unternehmen kann, weil sie aufgrund des alter eh kein recht oder eine abfindung bekommen würde.

ich kann mir nicht vorstellen, das man als alter arbeitnehmer keine rechte hat?

was sollte sie am besten machen? hat sie ne chance auf abfindung?

vielen dank!
fischerei


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Wie viele feste Mitarbeiter hat der Betrieb?

Zitat (von Fischerei):
ich kann mir nicht vorstellen, das man als alter arbeitnehmer keine rechte hat?


Das Alter spielt keine Rolle.

Zitat (von Fischerei):
meine kollegin war lange selbständig und hat nicht groß in die rentenkasse eingezahlt.


Das ist allerdings nicht das Problem des jetzigen AG.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Fischerei):
Abfindung möglich?

Möglich: ja
Wahrscheinlich: nein



Zitat (von Fischerei):
gekündigt wurde sie zum 30.09.18

Schriftlich?



Zitat (von Fischerei):
was sollte sie am besten machen?

1) Kündigungsschutzklage einreichen
2) Sich einen neuen Job suchen - rein vorsichtshalber


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

Nun - ob die Kündigungsgründe 'fadenscheinig' sind, würde erst ein Gericht feststellen. Aber wenn AN ihre Rechte nicht kennen und sich nicht wehren, ist freilich 'Hopfen und Malz verloren'.
Ein Gericht würde feststellen, ob die Kündigung rechtlich Bestand hat oder nicht. Abfindung steht AN nicht per se zu, sondern nur, wenn es etwas abzufinden gibt.
Alles andere drumherum mag ziemlich unerfreulich sein, spielt aber für die Fragestellung überhaupt keine Rolle.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fischerei
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,

danke für die antworten!

die kündigung lag heute in ihrem fach.

fadenscheinig finde ich die kündigung schon, weil sie auch gekündigt wurde, weil einige mit der kollegin probleme hatten.
auch sind einige 450€ kräfte nach ihr eingestellt wurden.
von den billigen buftis, die ihren platz nun einnehmen sollen, ganz zu schweigen.

wahrscheinlich sind das keine gründe die im arbeitsrecht zählen?

ich finde die kündigung ungerecht, zu mal es für die 67 jahre alte kollegin schwer sein wird, was neues zu finden.
es gibt außerdem noch eine weitere 30 std/woche kraft, die nach ihr eingestellt wurde, und sozial abgesichert ist durch ihren mann.

wäre eine kündigungsschutzklage überhaupt erfolgreich?

danke!


1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38471 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wir wissen immer noch nicht, wie viele Mitarbeiter der Betrieb hat, bezogen auf Ganztagskräfte. Aber bei der Kürze der Betriebsangehörigkeit, was soll da großartig beim Arbeitsgericht raus kommen? Es scheint hier ja nicht zu passen. Und das ist das, was wichtig ist.

Binnen drei Wochen kann sie Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Vielleicht kann man ja einen Vergleich raushandeln, dass sie noch 1/2 Gehalt bekommt als Abfindung,

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fischerei
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

8 buftis, 2 auszubildene, 3 kräfte die 30std/woche arbeiten, 6 kräfte auf 450€ kräfte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

Also ein Kleinbetrieb, weil sich das nie und nimmer auf 10 Vollzeitstellen aufaddiert.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Fischerei):
wäre eine kündigungsschutzklage überhaupt erfolgreich?


Nein.

1x Hilfreiche Antwort

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