Änderung Arbeitsvertrag bzgl. Arbeitsort

22. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hange123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung Arbeitsvertrag bzgl. Arbeitsort

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen bzgl. einer anstehenden Änderung des Arbeitsorts:

Aktuell steht in meinem Arbeitsvertrag folgendes:
2.1) Der Arbeitnehmer ist als ... in ... beschäftigt.
2.2) Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer auch andere, seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende Aufgaben zu übertragen oder ihn an einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz oder Tätigkeitsort zu versetzen.

Jetzt habe ich eine Vertragsänderung erhalten mit Wirkung zum 1.8.:
"Änderung des Arbeitsortes":
"Ihr Arbeitsort ist ab dem oben genannten Zeitpunkt ..."
(zur Info: Differenz im Vgl. zu vorher <5km)

Nun meine Fragen:
1) hier tauchen die Begriffe Arbeitsort, Tätigkeitsort und Arbeitsplatz auf. Was sind die Unterschiede? Denn in 2.2 ist von einer Versetzung an einen anderen Tätigkeitsort die Rede und die Vertragsänderung spricht von einem neuen Arbeitsort.

2) Ist das zulässig, dass ich aufgrund der Vertragsklausel in 2.2 jederzeit (!) versetzt werden darf?

3) Ist nun der alte "Tätigkeitsort" durch den neuen "Arbeitsort" ersetzt worden oder muss ich ggf. an beiden Orten verfügbar sein?


zum Hintergrund:
Es gibt momentan keinen akuten (z.B. betriebsbedingten) Grund, dass ich den Arbeitsort wechseln muss, sondern ich werde vorerst weiterhin am alten Ort weiterarbeiten. Aber ich vermute dass die Firma sich den neuen Standort einfach für mich offen halten möchte, vorallem da ich ab 1.9. in Mutterschutz gehe...die Vertragsänderung würde ab 1.8. greifen. Für mich ist das eher schlecht, da ich dann damit rechnen muss nach der Elternzeit einen längeren Arbeitsweg zu haben. Es sind zwar weniger als 5km, aber mit ÖPNV bin ich deutlich länger unterwegs.

Vielen Dank vorab für eure Antworten.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1265x hilfreich)

Auch wenn das Direktionsrecht des Arbeitgebers greift, müssen Maßnahmen dem billigen Ermessen entsprechen. Das relativiert jedenfalls diese schreckliche *jederzeitige Versetzung*.
Arbeitsort und Tätigkeit Art würde ich als identisch angesehen ~ aber Juristen machen sich ja gerne einen großen Kopf wegen feiner Unterschiede.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.445 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.607 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.