Hallo,
ich habe eine Frage zur Änderung eines Arbeitsvertrages.
Es werden nur eineige Paragrafen des Arbeitsvertrages geändert, betrifft das Aufgabengebiet und die Bezüge.
Jedoch ein neuer § kommt hinzu, dieser lautet:
Vorbehalt bei Änderungen: Diese Änderungsvereinbarung muss im Falle von Änderungen erneut schriftlich bestätigt werden, andernfalls endet der Anspruch für den Arbeitnehmer.
Was bedeutet das? Kann mein Arbeitgeber damit z.B. mein Aufgabengebiet ändern, ohne meine Zustimmung?
Ersetzt z.B. neue §4 (in der Änderung Inkrafttreten) den alten §4 (Arbeitszet)?
Oder hat die Nummerierung keine Bedeutung?
Herzlichen Dank für alle Antworten,
Hansbär
Änderung Arbeitvertrag, Vorbehalt bei Änderungen
8. August 2016
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Frage vom 8. August 2016 | 21:21
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 29x hilfreich)
Änderung Arbeitvertrag, Vorbehalt bei Änderungen
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#1
Antwort vom 9. August 2016 | 02:39
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Was diese merkwürdige und unübliche Formulierung bedeutet sollten Sie den Arbeitgeber fragen. Sie haben ein Recht darauf, dass die einzelnen §§ im Arbeitsvertrag verständlich sind. Vorher würde ich so einen Vertrag niemals unterschreiben.
Und jetzt?
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