Änderung der Arbeitszeit (Auf Wunsch des AN)

23. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
naverma
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)
Änderung der Arbeitszeit (Auf Wunsch des AN)

Hallo Zusammen,

darf ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bitte/auffordern die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit (40 h/Woche) auf z.B. 30h/Woche zu mindern ?

Wenn ja, welche Fristen gilt es zu beachten?
Ist der unbefristete Arbeitsvertrag davon betroffen?
(Wie) muss der An es begründen warum er weniger arbeiten will(Grund:burnout/Depressionen)?

Betrieb hat ca. 600 Ma und Betriebsrat falls das wichtig ist.

Danke für eure Hilfe :)



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7 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, müßte eine Verringerung durchsetzbar sein.
Der BR kann Sie sicher auch gut zu der Frage beraten.

Gesetzlich geregelt ist das im Teilzeit- und Befristungsgesetz, in §8 steht der Weg gut verständlich erläutert.

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#2
 Von 
naverma
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)

Hey Danke. Also wenn ich das richtig verstehe, bleibt der ursprüngliche Vertrag bestehen, aber es gibt so eine Art Zusatzvereinbarung, dass die Arbeitszeit verringert wird. Der Vertrag bleibt weiterhin unbefristet.

Was ich noch nicht ganz verstehe wie man "betriebliche Gründe" genau definiert. Der AG kann ja alles mögliche behaupten, dass z.B.durch meine Verringerung der Arbeitszeit ein großer wirtschaftlicher Schaden entsteht... Man kann ja nicht das Gegenteil beweisen...

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Auch deshalb kann es hilfreich sein, sich vom BR beraten zu lassen. Der müßt ja auch schon Erfahrung damit haben, ob der AG Probleme damit hat, Verringerungen der Arbeitszeit zu akzeptieren.
Betriebliche Gründe müßten einer gerichtlichen Überprüfung standhalten können. Einfach so behaupten reicht nicht aus.



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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Du solltest ein wenig googeln, z.b. die Kombi Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBefrG und betriebliche Gründe.
"Betriebliche Gründe" verlangt vom AG schon Substanzielles - einfach so "ich mag nicht" oder "ist organisatorisch schwierig" und allgemeine Ausflüchte langen da nicht, das wäre ggf. auch gerichtlich überprüfbar. Und welcher Schaden sollte entstehen, wenn du kürzer arbeitest?
Merke: der Gesetzgeber will TZ fördern.
Ansonsten solltest du ggf. gleich daran denken und mit dem AG vereinbaren, dass du wieder auf Vollzeit gehen kannst, solltest du TZ nur vorübergehend wollen.

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#5
 Von 
naverma
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 14x hilfreich)

Vielen Dank für eure Tipps.

Das Problem ist halt, dass der AG totalen Mangel an Leuten hat und alle unglaublich viel arbeiten und Überstunden machen müssen Ich arbeite im Schnitt mindestens 45 Stunden die Woche und mir ist das einfach zu viel. Daher die Sorge, dass er womöglich sagt, noch jemand 10 (reguläre) Stunden weniger ist nicht drin...

Ich werde es mal vorab mit dem Betriebsrat besprechen. Ich(und auch meine Kollegen) haben nur immer das Gefühl das unser Betriebsrat eher ein Arbeitgeberrat ist. :( Hab daher etwas Schiss dahin zu gehen, bzw. will mich vorab selber etwas kundig machen. Ihr habt mir sehr geholfen! :) )


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-- Editiert naverma am 23.07.2012 20:06

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

"Unglaublich viel Arbeit" erfordert viele Hände. Eine 40-h-Arbeit kann theoretisch von einem AN oder auch von vier Leuten gemacht werden. Du hast einem ziemlich guten Anspruch auf TZ. Wenn die Arbeit für sechs reicht, müssen es eben sechs sein - aber der moderne AG spart die gerne ein und verteilt auf vier oder noch lieber auf drei Schultern. Dagegen hilft nur, "vertragstreu" auch für dich selber zu sein oder zu werden. Sonst arbeitest du am Ende trotz 30-h-Vertrag doch voll und mehr als das - die Kürzung der Stunden allein ändert nichts und das wäre keine gutes Geschäft.

-- Editiert blaubär+ am 24.07.2012 08:38

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Gut, dass Du "theoretisch" dazu geschrieben hast. Denn in der Praxis sieht das anders aus. Es gibt nun mal Kunden, die eben von einem Mitarbeiter bedient werden, und nur von diesem. Wenn der dann nur stundenweise erreichbar ist .....Ist schon ein Ärgerniss. Auch, wenn die Abarbeitung eines Vorganges sich über zwei oder drei Tage hinzieht, nur weil der Mitarbeiter eben nur stundenweise da ist.

Und was immer übersehen wird: der Verwaltungsaufwand ist bei Teilzeitkräften genauso hoch wie bei Ganztagskräften. Seit ich die Teilzeitkräfte auf ein Minimum reduziert habe, komme ich mit etwa 20 % weniger Kräften in der Personalverwaltung aus. Und der Betriebsfrieden ist auch wieder eingekehrt. Denn die Teilzeitkräfte reklamierten für sich natürlich auch die "Schokoladenarbeitszeiten." So einfach, wie das immer dargestellt wird, ist es wirklich nicht. Das mit der Reduzierung.

wirdwerden

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