Änderung der Arbeitszeit seitens Arbeitgeber

21. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mike1
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 23x hilfreich)
Änderung der Arbeitszeit seitens Arbeitgeber

Hallo,

mir wurde heute unter der Hand eröffnet das unserer Firma die Arbeitszeiten ändern will.

Ich habe offiziel eine 6 Tage Woche auf 42 Stunden, was soweit so gut war. Einzelhandel eben. Beim Einstellungensgespräch besprochen und auch schon seit Jahren (bei mir 3, andere Kollegen 4 oder gar länger) praktiziert ausgemacht und bestätigt, das man Anstatt Samstag frei einmal unter der Woche hat.

Wir bekommen im neuen Jahr eröffnet das wir jetzt ohne freuen Tag auskommen müssen, da es betrieswirtschaftlicher sei. Und daher weniger am Tag schaffen sollen, aber eben ein Tag mehr.

Im Arbeitsvertrag steht zwar das der Arbeitsgeber es auf die 6 Tage verteilen darf.

Wir haben oft schon alle mal die Woche durchgearbeitet, aus Krankheit, für Vertretung, Urlaub und alles.Das ist in unseren Augen kein Problem, da wir das dann gerne tun.

Ich als Mitarbeiter sehe es als Quatsch an diese Aussage zu nennen, da die meisten Niederlassungen unter der Woche überbesetzt wären.

Unser Betriebsrat mauschelte was von "Betrieblicher Übung" was eine Art Gewohnheitsrecht ist. Außerdem wurden es uns ja allem im Einstellungsgespräch zugesagt.

Darf das Unternehmen das einfach so ändern?
Für einige ist es "nur" ein familärer Schaden, Kollege hat 2 kleine Kinder, die er eh kaum sieht, außer wenn Sie schlafen. Und für mich wäre es ein wirtschaftlicher Schaden, da ich dann im Monat 400 km mehr auf dem Tacho hätte, ohne Vergütung. Von der privaten Zeit für Familie mal abgesehen.

euer mike

PS.: Bitte keine Antworten wie: "Wenns im Arbeitsvertrag steht isses so"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


tja, wenn aber im arbeitsvertrag 6-tage-woche vereinbart ist, isses aber so :party:

bloß :

es gibt einen betriebsrat
der hat umfangreiche mitbestimmungsrechte (§ 87 BetrVG )
ohne zustimmung des BR kann der AG die arbeitszeiten nicht verändern
also sollte der in die puschen kommen
und eine entsprechende betriebsvereinbarung abschließen im sinne seiner "wähler"

der BR ist die (einzige) hoffnung, die ihr habt
wenn der etwas taugt, habt ihr beste chancen

wenn nicht,
habt ihr falsch gewählt





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#4
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

das sehe ich anders

eine einzelvertragliche vereinbarung setzt nicht das mitbestimmungsrecht des BR außer kraft
erst recht nicht, wenn günstigere kollektivrechtliche bedingungen geschaffen werden

eine betriebsvereinbarung "dienstplan" wäre eine erzwingbare betriebsvereinbarung
und wenn in diesem dienstplan einzelne samstage als frei festgelegt wären, könnte der AG auch bei anderslautenden einzelvertraglichen vereinbarungen den AN nicht zwingen, an diesen tagen zu arbeiten

ich bleibe bei der hoffnung "mitbestimmung BR"





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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mike1
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 23x hilfreich)

§ 87
Mitbestimmungsrechte

(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;


Punkt 2 und 3 bezeichnen ja genau das Thema.

Wir bekommen is wahrscheinlich in der ersten oder dritten Januar Woche offiziel gesagt. Der Januar Diensplan steht ja auch schon, eigentlich...

-- Editiert am 21.12.2010 22:17

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