Änderung der Kündigungsfrist

6. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
zweizopf
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung der Kündigungsfrist

Als Lehrerin arbeite ich an einer privaten Berufsschule. Mein bisheriger Arbeitsvertrag sieht die regulären Kündigungsregeln vor. Heute habe ich bei einem Personalgespräch eine Änderung des Arbeitsvertrages vorgelegt bekommen. Die Änderung beinhaltet, dass ich nur noch zum 31. Januar oder 31.Juli eines Kalenderjahres mit eienr Frist von drei Monaten gekündigt werden kann.
Kann ein Arbeitgeber den bestehenden Vertrag so ändern? Wie könnte ich es schaffen, dass ich nicht unterschreiben muss???

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Kann ein Arbeitgeber den bestehenden Vertrag so ändern?


Dazu müsste er den alten kündigen und sie einen neuen unterschreiben.

quote:
Wie könnte ich es schaffen, dass ich nicht unterschreiben muss???


Beide Hände eingipsen lassen oder einfach nein sagen

quote:
nur noch zum


Klingt als gäbe es jetzt mehr Möglichkeiten - wird dann also bessern ???

K.

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"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie schreiben:
Die Änderung beinhaltet, dass ich nur noch zum 31. Januar oder 31.Juli eines Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann.

Daran ist doch nichts auszusetzen.
Wenn der Arbeitgeber seine eigenen Kündigungsfristen verlängert ist das regelhaft zum Vorteil des Arbeitnehmers.

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#3
 Von 
zweizopf
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde es ist keine Verbesserung, wenn ich zu zwei Zeitpunkten im Jahr kündigen kann. Bisher konnte ich mit der frist von drei monaten zu jedem zeitpunkt kündigen. diese Freiheit ist nun nicht mehr gegeben. Das finde ich eine sehr große Einschränkung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Dann würde ich nicht unterschreiben.

K.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
zweizopf
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

kann ich mich darauf berufen, dass diese Klausel im Ursprünglichen Vertrag nicht war?
ist es wirklich zulässig nur zwei kündigungszeitpunkte im Jahr zu haben???

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
im Prinzip sind solche KÜndigungszeitpunkte zulässig.
Wichtig ist dabei, dass die KF für den Arbeitnehmer nicht länger als 6 Monate ist, da es sonst ungültig wäre.

Du schriebst "KF des Arbeitgebers". Von KF der Arbeitnehmerin steht da nichts. Oder gibt es noch eine weitere Klausel wie etwa "Die KF der AN verlängert sich entsprechend mit der KF des AG.

Hat die "Firma" ein Druckmittel um Dich von der neuen Unterschrift zu überzeugen ? (Auslaufender Zeitvertrag, kein Kündigungsschutz da weniger als 10 feste AN im "Betrieb" ) ?
Eine Änderungskündigung wäre gerichtlich genauso überprüfbar, genauso wie jede andere Kündigung.

Man/Frau kann aber konstruktiv damit umgehen, der Art "Danke dass Sie mir so vertrauen und länger an Sie binden möchten. Was habe ich davon ? => Wenn Du gut verhandelst käme mehr Geld raus

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie haben geschrieben, dass der AG Sie mit geänderten Fristen kündigen darf nach dem neuen Vertrag, von Ihrer eigenen Kündigungsfrist stand da nichts.

Wenn der Arbeitgeber Arbeitsbedingungen ändern will, und der Arbeitnehmer diese nicht freiwillig akzeptiert, kann der AG eine Änderungskündigung aussprechen.

Verlängerte Kündigungsfristen werden von den Arbeitsgerichten häufig als vorteilhaft für den Arbeitnehmer eingestuft.





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