Änderung der Kündigungsfrist während Kurzarbeit?

10. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nia
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung der Kündigungsfrist während Kurzarbeit?

Hallo,

ich befinde mich als Arbeitnehmer seit Juli letzten Jahres bereits in Kurzarbeit und da die Kurzarbeit nun bis Mitte 2011 verlängert wurde, überlege ich, mich doch anderweitig umzusehen.

In meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende festgelegt.

Nun habe ich gehört, dass während der Kurzarbeit der Arbeitnehmer mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen könnte, kann darüber aber keine genaueren Informationen finden.

Könnte mir netterweise jemand beantworten, ob die Verkürzung auf 4 Wochen Kündigungsfrist tatsächlich stimmt oder ob es trotz Kurzarbeit weiterhin bei den vertraglich festgelegten 6 Wochen zum Quartalsende bleibt?

Vielen Dank im Voraus,
Nia

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-- Editiert am 10.08.2010 15:32

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Auch während der Kurzarbeit gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.

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