Änderung der Stundenanzahl bei Teilzeitkraft durch AG

3. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
samba14
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 13x hilfreich)
Änderung der Stundenanzahl bei Teilzeitkraft durch AG

Hallo,

ich bin eine Teilzeitkraft mit vertraglich vereinbarten 30 Std pro Woche und seit 2011 im Betrieb.

Text Arbeitsvertrag:
Die regelmäßige wöchentliche AZ beträgt 30 Std bei einer 5-Tage Woche. Die Einteilung der AZ wird durch den AG bekannt gegeben und kann bei Vorliegen entsprechender betrieblicher Erfordernisse durch Aushang oder Einzelanweisung vorrübergehend oder dauerhaft verändert werden.

der AG hat mich in eine andere Abteilung versetzt

Text Arbeitsvertrag:
der MA verpflichtet sich, bei BEDARF im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs Mehr-und Überarbeit zu leisten. (...)

-keine weiterer sich darauf beziehender Text- keine genauen Angaben, mit wieviel Mehrarbeit zu rechnen ist-

durch die in dieser Abteilung herrschenden Gegebenheiten ergibt regelmäßig sich pro Arbeitstag eine Arbeitszeiterhöhung von mind. ca 30 Min, d.h. in der Woche mind. 2,5 Std mehr, im Monat mind. 10 Std - also fast 2 Tage- mehr.
Dazu kommt noch, dass ich jetzt 30min gesetzl. Ruhepause nehmen muss, die bisher nicht notwendig war.
Mein Aufenthalt im Betrieb verländert sich also pro Tag um min. 1 Std, was ich als erhebliche Veränderung empfinde, denn die 6 Std pro Tag wurden von mir bei Einstellung ausdrücklich wg. privater Belange so gewählt .

Dazu kommt noch, dass die 30 Min. täglich als Plus Stunden gezählt werden, sie können "abgefeiert" werden, werden aber nicht ausbezahlt, denn im Vertrag stehen ja nur 6 Std pro Arbeitstag.
Allerdings findet sich im Arbeitsvertrag keinerlei Regelung, wie mit diesen Plusstunden zu verfahren ist

Frage: ist diese einseitige und dauerhafte Abänderung durch den AG so hinzunehmen oder bedarf es einer schriftlichen Abänderung des Arbeitsvertrags von 30 Std pro Woche auf 32,5 Std pro Woche?

Kann ich die Auszahlung der Plusstunden mit dem Gehalt fordern?

Hätte der Betriebsrat hier vom AG informiert werden müssen und dieser die Abänderung (Mehrarbeit) genehmigen müssen?

Danke für Eure Meinungen.

-- Editier von samba14 am 03.01.2016 13:46

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Hätte der Betriebsrat hier vom AG informiert werden müssen und dieser die Abänderung (Mehrarbeit) genehmigen müssen?


Das Mitbestimmungsrecht ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 BetrVG.

Wenden Sie sich an Ihren BR.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Zunächst einmal bist du in eine andere Abteilung versetzt. Die 'Gegebenheiten' dort ändern deinen Vertrag nicht. Wohl aber ist es an dir, dem AG zu sagen, dass du an den 30 h festhalten willst - oder du drehst den Spieß um und fragst (und spielst die oder den Ahnungslose/n), ob wegen der 'Gegebenheiten' dort eine Stundenerhöhung inbegriffen ist - so du das willst. Wenn du einfach weiter mitmachst, läufst du Gefahr, womöglich durch 'konkludentes Handeln' die Gegebenheiten akzeptiert zu haben.
Und Nein: du kannst nicht erzwingen, dass Plusstunden ausbezahlt werden. 'Abfeiern' bedeutet, einen Antrag zu schreiben (nach betrieblicher Praxis ggf. auch mündlich zu beantragen), dass man an diesem und jenen Tag Plusstunden abfeiern möchte - ohne Absprache geht da nix.

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