Hallo,
ich benötige eure fachliche Hilfe.
Mir liegt eine Änderung des Arbeitsvertrags vor (prinzipiell eine Gehaltserhöhung), die bei Unterschrift zum 1.2.22 gelten soll.
In den Vertrag steht weiterhin eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende drin, auch die sonstigen Sachen werden von dem laufendem Vertrag übernommen.
Ich bin jedoch auf Arbeitssuche und habe u.A. diesen Monat noch einige Bewerbungsgespräche. Es ist aber nciht klar ob mir bis zum Ende des Monats ein passender Vertrag vorliegt.
Nun meine Frage:
Wenn ich diesen Monat noch kündigen möchte und am 1.5.22 irgendwo neu anfangen will, darf ich den Vertrag dann jetzt unterschreiben? Verpflichte ich mich mit einer Unterschrift, dass ich ab dem 1.2 unter dem Vertrag arbeite? Sodass ich dann also erst zu Ende Februar kündigen kann und erst ab dem 1.6 verfügbar wäre?
Oder muss ich also warten ob ich diesen Monat noch kündigen will, bevor ich den Vertrag unterschreibe?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Darius
Änderung des Arbeitsvertrags - Kündigungsfrist?
14. Januar 2022
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Frage vom 14. Januar 2022 | 12:14
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung des Arbeitsvertrags - Kündigungsfrist?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2022 | 13:00
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
ZitatIn den Vertrag steht weiterhin eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende drin, auch die sonstigen Sachen werden von dem laufendem Vertrag übernommen. :
Die Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt für den jetzigen AV und für den neuen - es ändert sich im Grunde nur das Gehalt. Dafür einen neuen AV aufzusetzen, scheint mir völlig überzogen - eine Ergänzung des bestehenden AV hätte gereicht.
Wenn für dich jetzt schon die K-Frist von 3 Monaten zum Monatsende gilt, ist es richtig, dass du bis Ende Januar deine Kündigung abgegeben haben musst, um am 1. Mai woanders anzufangen. Wenn du die Kündigung erst im Februar abgibst, verlängert das natürlich deinen Verbleib in der jetzigen Firma.
Der neue AV ändert daran nichts.
Wenn du den neuen AV unterschreibst, gilt der. Ab 1. Feb. Was denn sonst. Deine Kündigungsrechte werden durch die Unterschrift auch nicht geschmälert - das wäre dann der Fall, wenn in dem Vertrag z.B. stünde, dass der Vertrag nicht vor 12 Monaten ab Geltung gekündigt werden darf.
Dass es deine Beliebtheit nicht fördern wird, einen AV mit höherem Gehalt zu unterschreiben und dann gleich oder etwas später zu kündigen, steht auf einem anderen Blatt.
#2
Antwort vom 14. Januar 2022 | 13:14
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5662x hilfreich)
Kommt drauf an, was einem wichtig ist. Der AG will dich offenbar halten und bietet MEHR als gute Worte.ZitatWenn ich diesen Monat noch kündigen möchte und am 1.5.22 irgendwo neu anfangen will, :
Man könnte auch anders überlegen.
1. Weiterhin bewerben. Falls man ein gutes Angebot erhält und *gefragt ist*, wird der pot. AG auch noch einige Zeit abwarten. Es bewirbt sich ein AN aus ungekündigtem AV. Jeder AG weiß, dass man Kündigungsfristen hat und im guten Sinne den Wechsel will.
Für die Bewerbungsgespräche könnte man das neue Gehalt im Hinterkopf behalten.
2. Den Ä-Vertrag jetzt unterschreiben und die G-Erhöhung noch mitnehmen. Vielleicht kommt das optimale Jobangebot erst im Sommer?
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#3
Antwort vom 14. Januar 2022 | 13:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank erst einmal für die Antwort!
Bitte also nochmal zum Verständnis:
Wenn ich jetzt den Vertrag unterschreibe, dann bis zum Ende des Monats kündige, kann ich totzdem zum 1.5 einen neuen Job anfangen, korrekt?
ZitatDass es deine Beliebtheit nicht fördern wird, einen AV mit höherem Gehalt zu unterschreiben und dann gleich oder etwas später zu kündigen, steht auf einem anderen Blatt. :
Das ist wahr... jedoch bin ich hier in einer Zwickmühle.. Es gibt keinen logischen Grund diese Gehaltserhöhung abzulehnen. Dann kann ich auch gleich sagen, dass ich kündigen möchte...
Danke!
#4
Antwort vom 14. Januar 2022 | 13:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatKommt drauf an, was einem wichtig ist. Der AG will dich offenbar halten und bietet MEHR als gute Worte. :
Jaein... Diese Anpassung haben alle ehemaligen dualen Studenten bekommen. Ist keine persönlcihe Gehalsterhöhung o.Ä., im Prinzip nur ein "Aufstandbringen" all dieser Verträge. Es gab weder von meinem Chef noch Abteilunsgleiter die Intention mir mehr Geld anzubeiten - Die Personalabteilung hat einfach diese neuen Verträge rumgeschickt.
Außerdem weiß (und soll auch keiner wissen), dass ich kündigen möchte... Die Stimmung in der Abteilung ist im Moment sowieso nicht überragend...
Zitat1. Weiterhin bewerben. Falls man ein gutes Angebot erhält und *gefragt ist*, wird der pot. AG auch noch einige Zeit abwarten. Es bewirbt sich ein AN aus ungekündigtem AV. Jeder AG weiß, dass man Kündigungsfristen hat und im guten Sinne den Wechsel will. :
Das stimmt, jedoch will ich in den kommenden Gesprächen diesen Monat keine falsche Aussage dazu treffen. Normalerweise habe ich 3 Monate - aber auch wenn ich schon den Vertrag unterschrieben hab? Das möchte ich halt vermeiden...
#5
Antwort vom 14. Januar 2022 | 15:08
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
ZitatNormalerweise habe ich 3 Monate - aber auch wenn ich schon den Vertrag unterschrieben hab? Das möchte ich halt vermeiden... :
... daran ändert sich doch nix. Es ist doch nur eine Gehaltserhöhung bei sonst gleichen Bedingungen. Wenn du 'heute' unterschreibst, kannst du gleichwohl 'morgen' kündigen - der neue AV läuft ja erst ab Februar.
Deine Idee, dass du vor Ende Januar woanders einen guten AV bekommst, in Händen hältst, ist eh optimistisch.
Und mit jedem Monat, der bei der Suche ins Land geht, verschiebt sich der mögliche Beginn beim neuen AG eben je um 1 Monat.
#6
Antwort vom 14. Januar 2022 | 15:10
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5662x hilfreich)
Hmm, du willst bei Bewerbungsgesprächen keine falschen Aussagen machen. Du willst aber den jetzigen AG so oder so verlassen, wegen der Stimmung dort. Der AG will dich gar nicht unbedingt halten, sondern zieht nun eine Linie glatt.ZitatDas stimmt, jedoch will ich in den kommenden Gesprächen diesen Monat keine falsche Aussage dazu treffen. Normalerweise habe ich 3 Monate - aber auch wenn ich schon den Vertrag unterschrieben hab? Das möchte ich halt vermeiden... :
Dann brauchst die Vertragsänderung zum 1.2. nicht unterschreiben.
Dann hast du trotzdem 3 Monate Kü-Frist.
Dann brauchst du bei V-Gesprächen nichts Falsches sagen.
Dann kündigst du, sobald du einen Vertrag woanders hast.
#7
Antwort vom 14. Januar 2022 | 19:14
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDann brauchst die Vertragsänderung zum 1.2. nicht unterschreiben. :
Dann kann ich eigentlich nicht machen. Mit welcher Begründung denn? Dass ich eh kündigen werde? Das kann ich nicht bringen..
#8
Antwort vom 14. Januar 2022 | 19:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5662x hilfreich)
ZitatDann kann ich eigentlich nicht machen. :
Dann unterschreibe eben, nimm die Änderung im Gehalt mit und kündige mit 3 Monaten Frist, wenn du einen neuen guten Vertrag hast.ZitatDas kann ich nicht bringen.. :
Und was willst du vermeiden? Vielleicht habe ich dich missverstanden?ZitatDas möchte ich halt vermeiden... :
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