Änderung von Tätigkeit

12. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
tria80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung von Tätigkeit

Guten Tag,
ich habe gesucht aber keinen ähnlichen Beitrag gefunden.
Ich arbeite durch Personaldienstleister bei einer Firma in Frankfurt am Main seit März 2018 und in der Jobbeschreibung Stand Junior Einkäufer - Einkaufsachbearbeiter und die übliche Zuständigkeiten beschrieben wie im operativen Einkauf plus ganz unten am Ende "administrative Aufgaben". ich habe soweit im operativen Einkauf also gearbeitet, wie erwartet.
Die Einkaufsabteilung wurde ab den 01.07 nach Berlin versetzt also ich bin nicht mehr für den operativen Einkauf zuständig, meine Kollegen hier im strategischen Einkauf meinte mein Chef werde ich nicht helfen und es werden viele Tätigkeiten mir noch zugewiesen aber soweit nur administrative Langweile... Die Firma ist in einem neuen SAP System jetzt und mir wurde nicht einmal neuen Zugangsdaten zugewiesen. Ich bin also rausgeschlossen..
Der Arbeit macht absolut kein Spaß mehr.
Was kann ich tun? ich möchte im Einkauf arbeiten, ich bilde mich weiter in einem Fernkurs als Einkäuferin mit SAP, ich hatte mich auf den Job so sehr gefreut und jetzt fühle ich mich veräppelt.
Vielen Dank für Ihre Beratung.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

Wahrscheinlich siehst du dich zu recht veräppelt.
Man hat also den Einkauf verlagert, und dir bleiben Restaufgaben, die dein AV gerade so noch hergibt.
Möglicherweise eine Strategie, dich zur Eigenkündigung zu bewegen.
Rechtlich sehe ich kaum einen Silberstreif, dass du deine Wunschtätigkeit wirst einklagen können, auch wenn Einkauf in deinem AV steht. Eher läuft es dann doch auf eine Kündigung hinaus - mit einigem Glück mit Abfindung.
Vielleicht ist es also einen Versuch wert - vielleicht aber auch nicht.
Jedenfalls solltest du für dich gut dokumentieren, was du tagein tagaus an Arbeiten bekommst.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tria80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die schnelle Antwort!!
Naja eigentlich mein Chef meinte es wären noch so viele Zuständigkeiten in den nächsten Monaten für mich!! oh hoo,.,. bin soooo gespannt... mein Einsatz läuft Ende des Jahres ab aber es ist alles so frustrierend geworden.
ich schaue mir was bedeutet Kündigung mit Abfindung :,) ich kenne mich nicht gut aus.
vielen Dank nochmals

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Abfindung. Und du bist ja kaum da. Was um des Himmels Willen soll da abgefunden werden?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von tria80):
Ich arbeite durch Personaldienstleister bei einer Firma


Zitat (von tria80):
jetzt fühle ich mich veräppelt


Ja, willkommen im System.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von tria80):
Was kann ich tun?


Nach einem neuen Job suchen.

Du bist noch ohne Kündigungsschutz und die Abteilung, für die du arbeiten solltest, wurde aufgelöst.
Was glaubst du denn, wie lange du den Job noch hast?

Du wirst auch keinerlei Abfindung bekommen, weil du ganz einfach gekündigt werden kannst und damit dann raus bist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Als erste würde ich doch mal den Arbeitgeber ansprechen, das der Entleiher keine anspruchsvollen Aufgeben mehr hat.

Ansonsten ist es halt so, das die Leiharbeiter auch übergangsweise mal anspruchslose Aufgaben erfüllen müssten, sofern sie noch ansatzweise in das vertragliche Vereinbarte Arbeitsgebiet fallen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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