Hallo Ihr,
ich hoffe, Ihr könnt mir einen Rat geben oder mir jemanden nennen, wo ich mir einen kostenlosen Rat holen kann.
Die Mitarbeiter der Niederlassung in X haben alle eine Änderungskündigung erhalten, da diese NL geschlossen werden soll und nun vom Stammsitz aus geführt werden soll. Es gibt genug Arbeit im Moment. Der neue Vertrag sieht u.a. längere Arbeitszeiten, weniger Urlaub und keine Überstundenzuschläge vor. Das heißt also Verschlechterung und einen Arbeitsort, der ca. 500 km entfernt ist.
Meine Frage:
Falls ich ablehne, habe ich nach der regulären Kündigungsfrist Anspruch auf Arbeitslosengeld und würde es sich lohnen eine Kündigungsschutzklage zu erheben um eventuell noch eine Abfindung zu erhalten?
Vielen Dank im Voraus an Euch
Slatra
Änderungskündigung - ALG? - Abfindung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo!
Da Du eine feste Arbeitsstelle hast und diese selber kündigen solltest, kann ich mir nicht vorstellen, dass Dir dann ALG zu steht. Wenn Du jedoch dem Arbeitsamt klar machen kannst, dass diese Arbeit nicht mehr zumutbar ist, könntest Du mit dem ALG Glück haben. Aber in der Zeit, wo andere für 1 Euro arbeiten müssen, wird das Arbeitsmt Deine Arbeit als zumutbar verkaufen.
Mit der Abfindung kenne ich mich nicht so aus. Es kommt doch immer auch darauf an wie lange man in einer Firma ist um Anspruch darauf zu haben. Und welche Firma zahlt Abfindung ( freiwillig ) für Jemanden, der von sich aus kündigen will. Das kommt einer Firma doch gelegen. Wieder Kosteneinsparung. Am besten Du machst Dich erstmal beim Arbeitsamt schlau, bevor du das Handtuch schmeißt und dadurch noch weniger gewonnen hast.
Haben Sie Familie? Dann dürfte ein Arbeitsweg von 500 km unzumutbar sein.
Ansonsten würde ich Jenny770 zustimmen, sprechen Sie erst mit der Arbeitsagentur, wie ich hier schon öfter lesen durfte, sind die ziemlich oft sehr kooperativ.
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Es kann aber als zumutbar gelten das du mit zum neuen Firmensitz ziehst.
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