Änderungskündigung Abmahnung Betriebsrat

15. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
go505533-97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderungskündigung Abmahnung Betriebsrat

Hallo zusammen,

ich als Führungskraft habe von meinem Arbeitgeber völlig unerwartet eine Änderungskündigung bekommen, weil ich angeblich Vorgaben von diesem nicht eingehalten hätte. Der Arbeitgeber hatte in der Kündigung keine Gründe angegeben. Es gab vorher auch keine Abmahnungen. Kurz vor dem Gütetermin hat der Anwalt meines Arbeitgebers ein dickes Pamphlet vorgelegt, in dem meine angeblichen Verfehlungen aufgeführt wurden. Auch eine Dokument über die Beteiligung des Betriebsrats war dabei, welcher in einer sagenhaften Geschwindigkeit von 1 1/2 Std nach Übergabe des Pamphlets die Sache beraten und der Kündigung zugestimmt haben will.
Soweit so gut. Gütetermin vor dem Arbeitsgericht war schon und ein Kammertermin wurde angesetzt.

Da ich sehr pflichtbewusst bin, habe ich mich nicht etwa krankgemeldet, sondern bin weiter zur Arbeit gegangen.

Dort wurden mir meine Haupttätigkeiten bereits entzogen und ich sitze dort eigentlich nur noch meine Zeit ab.

Da mir die ganze Sache mit der Beteiligung des Betriebsrats doch sehr suspekt vorkam, habe ich einige Betriebsratsmitglieder gefragt, warum man denn von deren Seite nicht mal vor einem Beschluss auf mich zu kam. Auch der Zeitraum von der Übergabe der Begründung und fassen des Beschlusses käme mir doch recht kurz vor. Aussage von allen gleich, man sei dazu nicht verpflichtet. Ausserdem dürfe man mir auch keine Auskunft erteilen da alles der Geheimhaltungspflicht des Betriebsrates unterliegt. Alle machten einen sehr unsicheren Eindruck und wollten nur ganz schnell weg.

So, und jetzt der Hammer: Kurze Zeit später bekam ich eine Abmahnung von der Geschäftsführung. Grund: Ich hätte mich für die Gespräche, und die waren angesichts des o.g. Verhaltens der Mitarbeiter nur einige Minuten lang, nicht ausgespempelt. Dazu wäre ich aber angeblich verpflichtet gewesen, da es sich bei den Gesprächen um eine Privatsache gehandelt hätte.

Habe mich mittlerweile schlau gemacht. Diese Gespräche gehören zur Arbeitszeit und ich gehe nicht davon aus das Kündigung eine Privatsache ist. Auch habe ich die Abmahnung direkt meinem Anwalt gemailt. Leider ist dieser erst wieder nächste Woche zu erreichen und mir brennt es unter den Nägeln.

Was will der Arbeitgeber mit so einem Blödsinn erreichen? Hat nicht auch der Betriebsrat Pflichtverletzungen begangen, da dieser wohl direkt zur Geschäftsführung gerannt ist und es in diesem Fall mit der Geheimhaltungspflicht nicht so ernst genommen hat?

Das alles macht mich ganz schön fertig, da ich meine Arbeit sehr gern und auch wie die Geschäftsergebnisse zeigen auch sehr gut mache.

Bin mal gespannt auf eure Meinungen.

Danke im voraus.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Was der Arbeitgeber erreichen will, scheint doch auf der Hand zu liegen. Er will dich um jeden Preis aus dem Betrieb drängen. Und sei es mit erfundenen Vorwürfen. Was der Betriebsrat in der Angelegenheit getan hat oder auch nicht, kannst du getrost ignorieren. Wichtig ist ausschließlich, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat angehört hat Punkt in welcher Weise der BR sich geäußert hat oder auch nicht, trägt überhaupt nichts zu der Kündigungs Frage bei.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14012x hilfreich)

Nicht jeder Run zum BR ist Arbeitszeit. Das ist immer dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer den BR oder aber ein Mitglied im Rahmen der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben in Anspruch nimmt. Zu diesem Bereichen gehört nicht, Abstimmungsergebnisse zu hinterfragen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go505533-97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte keine Abstimmungsergebnisse hinterfragen und auch nicht wissen wer für was gestimmt hat. Es ging einfach nur um meine Kündigung und die Gründe.
Ich lese somit aus deiner Antwort, dass wenn ich einen Mitarbeiter in seiner Eigenschaft als Betriebsratsmitglied anspreche, vorher erst das BetrVG studiert haben muss um zu wissen was denn seine gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sind. Da hätte mir doch schon das erste Betriebsratsmitglied sagen können, dass ich dies nicht dürfe.

Wie kann es denn sein, dass der Arbeitgeber von diesem Gespräch weiss, ohne das ein Betriebsratsmitglied gegenüber der Geschäftsführung "geplaudert" hat?

Aber ist ja auch egal.....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Hallo,

hinsichtlich der Abmahnung würde ich mir sehr genau überlegen und mit dem Rechtsanwalt besprechen, ob ich mich überhaupt gegen diese zu Wehr setzen würde.

Es ist nämlich so, dass, sollten Sie hiergegen sich nicht verteidigen, die Abmahnung nicht automatisch als akzeptiert gilt. Wenn dann der Arbeitgeber unter Berufung auf die Abmahnung später eine verhaltensbedingte Kündigung ausspricht, ist es an ihm, die Rechtmäßigkeit zu beweisen.

Es wird sogar teilweise die Meinung von Rechtsanwälten vertreten, gegen eine Abmahnung vorzugehen entspräche nicht weniger als einem Kunstfehler.

Wurde eigentlich beispielsweise in dem Gütetermin über eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung gesprochen?

Viele Grüße

Ratsuchender@123net

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14012x hilfreich)

Wenn etwas außerhalb der Betriebsratstätigkeit passiert, dann darf das BR Mietglied plaudern. Abgesehen davon, um sich einen Rechtsrat zu holen, da muss man nicht etliche BR-Mitglieder aufsuchen. Da macht man einen Termin und gut ist. Hier ging es doch um das, was Du ursprünglich geschrieben hattest, nämlich um Festnageln der BR-Mitglieder, und das geht gar nicht.

Und ehe man so etwas tut, sollte man sich schlau machen. Das traue ich jemanden in führender Tätigkeit zu. Ist aber auch wurscht, kann ja auch niemand sagen, er habe nicht gewußt, dass es strafbar sei, Schwiegermütter umzubringen.

wirdwerden






0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.281 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.