Änderungskündigung

5. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Heicza
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderungskündigung

Hallo,
ich hoffe, daß mir hier jemand kurzfristig helfen kann.

Situation ist folgende: ich bin in einer Fa. mit 20 Arbeitnehmern seit einem Jahr beschäftigt. Seit 8 Monaten kommen die Lohnzahlungen nur noch schleppend, d.h. teilweise am 25. statt am 1.
Seit November ist nun Kurzarbeit, geändert hat sich an der finanziellen Lage der Fa. Nichts.

Aus diesem Grund wurde uns heute !!! eröffnet, daß eine Änderungskündigung ins Haus steht. Und zwar wurde uns angeboten, daß wir ab nächster Woche einen Arbeitsvertrag mit täglicher Arbeitszeit von 5 Stunden erhalten. Zusätzlich können (dürfen) wir 2 - 3 Stunden täglich in der Firma des Bruders arbeiten, nebenberuflich.
Dieses "Angebot" möchte in der Fa. keiner annehmen.

Wie sieht es jedoch aus, wenn ich mich daraufhin beim Arbeitsamt arbeitslos melde ??? Bekomme ich eine Sperrzeit, weil mir mein Vertrag gekündigt wurde, aber gleichzeitig ein neuer angeboten wurde ? Oder darf ich ablehnen, weil mir das einfach zu unsicher ist.

Es sieht nämlich einfach danach aus, als ob der Konkurs noch kurze Zeit verschleppt werden soll, und dann stehen alle sowieso auf der Straße, nur die Berechnungsgrundlage wäre ja erheblich niedriger. Und die sog. Nebentätigkeit wird ja in die Berechnung fürs ALG nicht mit einbezogen.
Also jetzt arbeitslos mit vollem ALG, oder in wenigen Monaten, mit erheblich weniger ALG.
Oder gibt es vom Arbeitsamt eine Sperrfrist ???

Beim Arbeitsamt gibt man in Rechtsfragen natürlich keine Auskunft, beim Anwalt ist so kurzfristig kein Termin zu bekommen, daher versuche ich es mal hier.

MfG

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