Änderungskündigung für 6 Monate

1. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Katinka0711
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderungskündigung für 6 Monate

Hallo ich arbeite als Fachangestellte für Bäderbetriebe in einer Kleinstadt mit 2 Hallenbäder. Ein Hallenbad wird jetzt saniert. In dem anderen soll ich für die Zeit der Sanierung statt 39 Stunden nurnoch 31 Stunden arbeiten. Ich werde von 100% auf 90% heruntergestuft damit ich nicht soviele Minusstunden ansammle.Muß ich den Vertrag unterschreiben? Gibt es eine Möglichkeit darauf zu bestehen weiterhin 39 Stunden zu arbeiten.
Es wär gut wenn mir jemand helfen kann


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wurde der neue Vertrag mit den reduzierten Stunden im Rahmen einer Änderungskündigung vorgelegt?

quote:
Muß ich den Vertrag unterschreiben?


Müssen nicht. Aber wenn Sie nicht unterschreiben, dann sind Sie gekündigt.

Wie man auf eine Änderungskündigung reagieren kann, können sie da nachlesen:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Aenderungskuendigung.html


Wenn die Reduzierung nur für 6 Monate vereinbart wird, dann muss man sich überlegen, ob man dies gerichtlich überprüfen lassen will. Idealerweise haben Sie dafür eine Rechtschutzversicherung oder sind Gewerkschaftsmitglied, denn den Anwalt müssten Sie selber bezahlen. Man kann aber auch ohne Anwalt klagen.

Sind Sie direkt bei der Stadt angestellt, d.h. greift das Kündigungsschutzgesetz?

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