Änderungsvertrag - EFZG § 3

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Traut24
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Änderungsvertrag - EFZG § 3

Hallo,

mein Arbeitgeber hat vor Änderungsverträge mit den Mitarbeitern zu machen.
In diesen ist unter anderem die Entgeldfortzahlung wie folgt geregelt:

die ersten 10 Tage mit 80%
ab dem 11.Tag 100%

Kann er das so regeln, oder ist er an die Gesetze (EFZG § 3 ) gebunden, in den eindeutig steht, dass er die ersten 6 Wochen 100% zahlen muß?

MfG
M.Traut

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... änderungsverträge, die nichts anderes im sinn haben als geld einzusparen, sind nicht rechtens, soweit ich weiß.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Blaubär Wieso sollten Änderungsverträge, die Geld einsparen sollen, nicht rechtens sein? Kann man so pauschal m.E. nicht sagen.
Der AG kann Verträge nicht einseitig ändern, aber das ist wieder ne andere Sachlage.

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