Hallo zusammen,
zur Zeit arbeite ich auf 400,- Euro-Basis unbefristet mit Vertrag. Demnächst soll ich eine Kollegin vertreten (Elternzeit), so dass ich wieder mit Steuerkarte arbeite. Mir wurde ein neuer befristeter Vertrag ausgehändigt mit dem Vermerk: "Das Arbeitsverhältnis endet zum o. g. Termin ohne das es einer Kündigung bedarf. Gilt dann automatisch wieder mein alter Vertrag?
Oder sollte man hier besser einen Änderungsvertrag schreiben? Wenn nicht, was ist mit meinem alten Vertag?
Für Antworten oder Erfahrungen bedanken ich mich jetzt schon.
Mit freundlichem Gruß
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Änderungsvertrag?
26. Mai 2014
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Frage vom 26. Mai 2014 | 15:49
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 5x hilfreich)
Änderungsvertrag?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 26. Mai 2014 | 22:22
Von
Status: Praktikant (861 Beiträge, 752x hilfreich)
Guten Abend,
der "alte Vertrag" wurde nicht gekündigt. Insofern besteht dieser fort. Der befristete "neue" Vertrag führt zu einem Ruhen des alten Vertragsverhältnisses.
Vieleicht sollten Sie in den neuen Vertrag aufnehmen lassen, das der der "alte" Vertrag nach der Befristung wieder auflebt.
Mit freundlichem Gruß
Blaki
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#2
Antwort vom 27. Mai 2014 | 07:52
Von
Status: Praktikant (763 Beiträge, 336x hilfreich)
Es ist durchaus möglich einen unbefristeten Vertrag in einen befristeten Vertrag mit Sachgrund zu ändern. Das sollte man daher so nicht unterschreiben, wenn man am ursprünglichen Arbeitsverhältnis hängt. Also die von Blaki vorgeschlagene Klausel unbedingt aufnehmen lassen!
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