Ärger mit Wiedereingliederung

31. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Valachord
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit Wiedereingliederung

Ein Mitarbeiter ist nach schwerer Krankheit und fast 9 Monaten zu Hause seit dieser Woche in Wiedereingliederung

Der Abteilungsleiter scheint von schonender Eingliederung nichts zu halten. Am besten in den aktuell 2 Stunden für drei Stunden arbeiten und zwar Zack Zack. Es wird vorher nichts abgesprochen und wenns nicht schnell genug geht wird gemeckert. Dazu ist er nun in Urlaub und hat sogar schon Pläne für die nächsten Wochen gemacht mit falscher Stundenanzahl. Ans Handy geht er nicht.
Der Mitarbeiter fühlt sich komplett im Stich gelassen.

Der Grund für den langen Ausfall war ein bösartiger Krebs Tumor mit schwerer OP und langwieriger Nachbehandlung und immer noch Probleme mit der ganzen Muskulatur und Psyche. Die Arbeit ist körperlich sehr anstrengenden ( Backstube Lager)

-- Editiert von Valachord am 31.07.2022 16:04

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Naja - in der Zeit der Wiedereingliederung sind AN ja weiterhin krank und wenn es nicht klappt mit der W. kann das Ganze auch abgebrochen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119425 Beiträge, 39725x hilfreich)

Ich sehe da 3 Möglichkeiten:
A) Sofortiger Abbruch der Maßnahme, mit deutlicher Ansage an die Geschäftsführung, das dies die Schuld des Vorgesetzen wegen Missachtung der Vorgaben bezüglich der Maßnahme ist
B) den Vorgesetzen ignorieren und nur noch das arbeiten was man schafft, Mitteilung an Geschäftsführung das er mit falschen Stunden geplant hat und dann nur die korrekten Stunden arbeiten
C) wie B) jedoch verbunden mit einer Abmahnung an das Unternehmen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Wieso erwartet man von jemanden, der in Urlaub ist, dass er ans Handy geht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wieso erwartet man von jemanden, der in Urlaub ist, dass er ans Handy geht?


Wieso erwartet man von einem Mitarbeiter, der grade die Wiedereingliederung begonnen hat, 100% Arbeitsleistung?....

Und um deine Frage zu beantworten, ist bei Führungskräften nicht so selten, dass diese auch im Urlaub "arbeiten", bzw. erreichbar sind.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.615 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen