Hallo zusammen,
eine Vermittlungsagentur will Künstler an Unternehmen vermitteln.
Müssen die Künstler als "freie Mitarbeiter" bei der Agentur unter Vertrag gelistet sein? Was gilt es zu beachten, wenn man einen freien Mitarbeiter bezahlt?
Muss für jede erfolgreiche Vermittlung ein Werkvertrag gem. §631 ff. BGB
aufgestellt werden?
Viele Grüße
Timo
Agentur
26. September 2015
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Frage vom 26. September 2015 | 10:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Agentur
#1
Antwort vom 26. September 2015 | 16:54
Von
Status: Heiliger (20244 Beiträge, 7332x hilfreich)
Du verlangst praktisch Rechtsberatung - die ist hier aber weder erlaubt noch möglich.
Wozu wohl gibt es RA?
#2
Antwort vom 27. September 2015 | 07:03
Von
Status: Schlichter (7419 Beiträge, 3103x hilfreich)
Einmal dieses und im weiteren vielleicht entsprechende Seminare besuchen, dort wird viel Basiswissen vermittelt, welches Sie offenbar bestens brauchen können.
Und jetzt?
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