Agentur für Arbeit

11. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
-Susanne-
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 5x hilfreich)
Agentur für Arbeit

Hallo!

Ein guter Freund von mir hatte in der letzten Zeit viel Pech! Nach einer längeren Krankheit, hat er seiner Firma die Krankenscheine zu spät abgegeben und wurde darauf tatsächlich einfach fristlos gekündigt.

Nun steht er mit dieser Firma vor Gericht. Nach dem ersten Gerichtstermin steht nun offen, ob die Firma die fristlose Kündigung zurückzieht und neben anderen Dingen auch eine fristgerechte Kündigung von 3 Monaten einräumt oder ihn sogar wieder für eine gewisse Zeit einstellt.

Das Problem ist nun, dass sich dieser Freund laut seiner Firma sofort "arbeitssuchend" melden musste und bei seinem ersten Termin bei der AA die Auflage bekommen hat, acht versandte Bewerbungen beim nächsten Termin (am kommenden Montag) vorzuzeigen. Dummerweise hat es dazu sogar noch ein Formular unterschrieben und es wurde sogar formuliert, dass ansonsten sogar Ansprüche gekürzt werden können.

Stimmt das? Kann meinem Freund so ein Druck gemacht werden?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo, das Thema ist nicht Abeitsrecht, sondern Sozialrecht. Einfach mal im entsprechenden Forum fragen.

MfG

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