Akademischen Grad verschweigen, Kündigungsgrund

26. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
alana06
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Akademischen Grad verschweigen, Kündigungsgrund

Hallo,

ich habe eine Frage: angenommen, ein Arbeitnehmer verschweigt in seiner Bewerbung und Vorstellungsgespräch, dass er zwei akademische Grade (Bachelor und Master) erworben hat und nur seinen Abiturabschluss erwähnt. Inwiefern kann er dafür im Nachhinein belangt werden? Kann ihm fristlos gekündigt werden? Hat er ansonsten mit weiteren rechtlichen Konsequenzen zu rechnen?

Danke für Eure Hilfe!

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10 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Für eine "Fristlose" sehe ich schon gar keinen Grund und für sonstige rechtliche Konsequenzen auch nicht. Gegen welche Pflichten soll er denn damit verstoßen haben? Wenn er einen akademischen Grad behauptet hätte, ohne ihn erworben zu haben ...

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#2
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Weglassen von guten Sachen ist eher selten ein Problem. Nur Erfinden oder Lügen im Bewerbungsgespräch. ("Was haben Sie für eine Ausbildug gemacht?....Haben Sie studiert?...Was haben sie in diesen Jahren der Lebenslauflücke gemacht ? usw.)

Der Arbeitgeber könnte sich ins Fäustchen lachen, da er u.U. weniger Gehalt bezahlen muss.
Andererseits könnte ein AG auch eine "Überqualifizierung" vermuten und dann mittelfristig eine Unzufriedenheit und damit einhergehende Leistungseinbrüche des AN befürchten.
Bei erfahrenen Personalern womöglich ein Kriterium bei der Beurteilung der Probezeit.




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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ein frisierter Lebenslauf und das Verschweigen der wahren Ausbildung könnte durchaus ein Grund für den Arbeitgeber sein, den Arbeitsvertrag anzufechten. Es gibt viele Gründe, warum Arbeitgeber ungern überqualifizierte Arbeitnehmer einstellen.

http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/recht-und-gehalt/bewerbungen-eine-luege-kann-jahre-spaeter-den-job-kosten-1408998.html

quote:
Je nachdem, wie klein oder groß die Lüge ist, ärgert sich der Arbeitgeber vielleicht auch Jahre später über sie. Und dann hat er das Recht, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Strafrechtlich kommen noch Betrug sowie eventuell Urkundenfälschung in Betracht.


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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@hamburgerin01

Die von Dir verlinkten Beispiele gehen aber immer vom Gegenteil aus - man hat etwas behauptet, was man gar nicht gemacht oder erworben hat.

quote:
Es gibt viele Gründe, warum Arbeitgeber ungern überqualifizierte Arbeitnehmer einstellen.

Diese vermeintlichen Gründe werden jedoch kaum ausreichen, einen AN zu kündigen. Oder wie soll das begründet werden - der AN ist uns zu schlau, der kann zu viel?

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn ein Arbeitnehmer über seine Qualifikation gelogen hat, dürfte das Vertrauensverhältnis massiv erschüttert sein. Das rechtfertigt arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Ein Arbeitnehmer bleibt selten länger auf einer Stelle, für die er überqualifiziert ist. Da Arbeitgeber daran kein Interesse haben, ist eine Lüge in dem Bereich sicher von erheblichem Nachteil, wenn sie rauskommt.
Und den Lebenslauf zu fälschen, da sind wir ja bei der Urkundenfälschung.

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#6
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

.. mir scheint, die Diskussion verselbständigt sich arg.
Ausgangslage: AN "verschweigt in seiner Bewerbung und Vorstellungsgespräch, dass er zwei akademische Grade (Bachelor und Master) erworben hat .. " .. d.h. er teilt nichts davon mit. Und das erscheint mir durchaus zu unterscheiden von einer aktiven Lüge - wäre ja auch skurril, wenn einer auf Frage ausdrücklich leugnen würde, diese Abschlüsse je gemacht zu haben.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Und den Lebenslauf zu fälschen, da sind wir ja bei der Urkundenfälschung.


Ein Lebenslauf ist keine Urkunde.

quote:
Wenn ein Arbeitnehmer über seine Qualifikation gelogen hat, dürfte das Vertrauensverhältnis massiv erschüttert sein. Das rechtfertigt arbeitsrechtliche Konsequenzen.


Aber nur, wenn er behauptet eine höhere Qualifikation zu besitzen. Wenn ich fliessend mandarin schreiben und sprechen kann, dem AG aber nur verrate ich kann ein bissel englisch, ist dann auch das Vertrauensverhältnis massiv erschüttert?

quote:
Ein Arbeitnehmer bleibt selten länger auf einer Stelle, für die er überqualifiziert ist. Da Arbeitgeber daran kein Interesse haben, ist eine Lüge in dem Bereich sicher von erheblichem Nachteil, wenn sie rauskommt.


Kommt immer darauf an, um was es konkret geht. Vieleicht hat derjenige irgendwann die "Wahl" zwischen ALG2 und einem o.k.-bezahlten Job am Fliessband. Was nun?


quote:
.. mir scheint, die Diskussion verselbständigt sich arg.


Das hast du wohl recht blaubär.

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

quote:
Und das erscheint mir durchaus zu unterscheiden von einer aktiven Lüge -


Spätestens im Lebenslauf wird aber aktiv gelogen, denn irgendetwas wird da ja stehen für die Zeit, in der das Studium absolviert wurde.

quote:
Wenn ich fliessend mandarin schreiben und sprechen kann, dem AG aber nur verrate ich kann ein bissel englisch, ist dann auch das Vertrauensverhältnis massiv erschüttert?


Das ist ja wohl kaum vergleichbar mit der Situation, in der ein Bewerber einem Arbeitgeber gegenüber seine Qualifikation verschweigt.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

quote:
Spätestens im Lebenslauf wird aber aktiv gelogen, denn irgendetwas wird da ja stehen für die Zeit, in der das Studium absolviert wurde.

Das wäre natürlich problematisch, denn auch eine Lüge kann arbeitsrechtlich relevant sein, auch wenn sie es straf- und zivilrechtlich nicht wäre.

Wie ist es aber, wenn man dort den Nebenjob anführt in dem man tatsächlich gearbeitet hat und das Studium einfach weglässt?



quote:
Das ist ja wohl kaum vergleichbar mit der Situation, in der ein Bewerber einem Arbeitgeber gegenüber seine Qualifikation verschweigt.

Ich weis ja nicht wie das in Hamburg gehandhabt wird, aber bei uns zählt die Fremdsprache - neben vielen anderen Faktoren - auch zur Qualifikation.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Da @alana nichts über den Kontext resp. Hintergrund ihrer Frage mitteilt, kann man trefflich spekulieren. Ich für meinen Teil kann mir durchaus Szenarien vorstellen, in denen es durchaus vernünftig sein kann, nicht zum Job gehörende oder notwendige Quaifikationsmerkmale außen vor zu lassen.

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