Alg - Anspruch?

6. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Punica74
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 20x hilfreich)
Alg - Anspruch?

Hallo zusammen!
Hab da ein Thema, mit dem ich mich leider überhaupt nicht auskenne und auch mit Suche nach diesem Thema nicht weiterkomme und da bräuchte ich mal Rat von Euch.

Sachverhalt:
Sohn arbeitet seit September 2010 bei verschiedenen Zeitarbeitsfirmen.
Diverse Wechsel von einem zum anderen Arbeitgeber, währenddessen er kurzfristig arbeitslos war (3x 5 Tage - max. 2 Wochen) in denen er sich aber nicht arbeitslos gemeldet hat. Zuviel Aufwand, wie er sagt!!!
Zum 17. 2.2012 wurde er wieder gekündigt. Am 20.2.2012 hatte er allerdings bereits eine neue Arbeitsstelle, die ihn jedoch nur eine Woche beschäftigt hat und ihn die darauf folgende Woche unbezahlten Urlaub gab. Jetzt hat diese Firma ihn gekündigt (zum 2.3.2012), weil keine Einsatzmöglichkeiten für ihn bestehen. Diverse Bewerbungsgespräche sind schon wieder gelaufen, heißt, ich glaube nicht, dass er lange arbeitslos sein wird. Darum geht es auch gar nicht.
Es geht mir um diese, wenn auch nur sehr kurzen Zeiten der Arbeitslosigkeit.
1. Hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder 2?
2. Wo besteht hier eigentlich der Unterschied?
3. Ist es relevant, das er vor September 2010 Harz IV bezogen hat und ein Ein-Euro-Jobber war?
4. Ist es nicht auch wichtig, allein wegen der Rentenantwartschaften sich arbeitslos zu melden, um so eine lückenlose Liste ohne ungeklärte Fehlzeiten zu haben?
5. Wenn er Anspruch hat, kann er den auch Rückwirkend auf die Arbeitslosenzeiten vom letzten Jahr geltend machen?
6. Wie verhält es sich mit der einen Woche unbezahlten Urlaub, in der er bei der Firma doch trotzdem angestellt war? Besteht hier auch Anspruch?

Habt vielen lieben Dank auf hilfreiche Antworten




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-- Editiert Punica74 am 06.03.2012 22:23

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33390 Beiträge, 17429x hilfreich)

Es besteht offenbar Alg-1-Anspruch - er wird ja insgesamt auf ein Jahr Beschäftigungszeit kommen. Die Unterschiede mag ich jetzt nicht abschließend aufzählen - dazu gibt es genug Webseiten. Insofern nur das: Alg 2 gibt es nur bei Bedürftigkeit, Alg 1 kann man auch als Millionär kriegen. Alg 2 hat eine festgelegte Höhe, Alg 1 ist ein bestimmter Prozent des letzten Lohnes und kann daher deutlich höher oder niedriger als Alg 2 sein.

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