Alkohol am Arbeitsplatz

20. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
cerebrum
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkohol am Arbeitsplatz

hallo,

in einer großen Firma, gibt es ein großes Problem, Alkohol.

Obwohl Alkohol strickt verboten ist, interessiert es dort fast niemanden.
Einige Kollegen trinken nie im Betrieb. Die anderen Kollegen einschl.
Abteilungsleiter und Vertreter ziehen sich regelmäßig im Büro zurück, um zu trinken.
Regelmäßig trinken mehrere Kollegen mehrere Flaschen Wodka, das ist fast tägliche Realität.
Zwischendurch wird alkoholisiert im Betrieb gefahren, und nach Feierabend mit dem eigenen PKW nach Hause.

Die ganze Situation wird seit Jahren gedultet.

Wie sieht es rechtlich aus, wenn die Kollegen, (die nicht mal besoffen sind, da gewohnheitstrinker), einen Unfall bauen aufgrund des Alkoholkonsums?
Können die Kollegen die nie Trinken, zur Verantwortung gezogen werden, weil sie die Alkoholiker dulden und nicht die Polizei informieren und haben sie eine Mtverantwortung bei einen Unfall?

Danke :)



-- Editiert von Moderator am 21.02.2019 13:31

-- Thema wurde verschoben am 21.02.2019 13:31

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von cerebrum):
Können die Kollegen die nie Trinken, zur Verantwortung gezogen werden, weil sie die Alkoholiker dulden und nicht die Polizei informieren und haben sie eine Mtverantwortung bei einen Unfall?

Je nach konkreter Situation ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)


Ist der Arbeitgeber informiert? Habt ihr einen Betriebsrat?

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#3
 Von 
Marloon
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich würde das einmal auf der nächsten Militärveranstaltung kundtun wäre mein Vorschlag. Das sind natürlich Firmen interne Probleme, die man nicht weiter hinaus treiben sollte. Das könnte auch Firmen- Imageschaden hervorrufen. Lieber diese Angelegenheit wie schon beschrieben intern klären.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Können die Kollegen die nie Trinken, zur Verantwortung gezogen werden, weil sie die Alkoholiker dulden und nicht die Polizei informieren und haben sie eine Mtverantwortung bei einen Unfall?

Nein. Es mangelt an der Garantenstellung zwischen trinkenden und nicht-trinkenden Kollegen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ drkabo: das hab ich auch mal gedacht. Bis bei mir mal die Polizei auftauchte, weil einer meiner Mitarbeiter alkoholisiert aus der Mittagspause kam, ich ihm deshalb den Autoschlüssel abgenommen habe. ER hat ihn sich dann von meinem Schreibtisch geklaut, wollte mit dem Auto nach Hause fahren, und hat am Zebrastreifen einen schweren Unfall gebaut. Musste ziemlich rumrödeln, um aus der Kiste rauszukommen.

Ich habe draus gelernt. Für mich ist das der klassische Fall einer Betriebsvereinbarung. Ich würde den BR kontaktieren. Ihn bitten, etwas mit der Geschäftsleitung auszuhandeln.

wirdwerden

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Bei Wirten ist es wohl so, dass die einen Gast nicht fahren lassen dürfen, wenn der genug intus hat. Nur ist die Frage, ob das hier bei Kollegen zu Kollegen vergleichbar ist, zumal die Trinker nicht sonderlich auffallen unter Alkohol. Eher nicht, solange die Kerle nicht Schlangenlinie fahren oder sonstwie auffällig werden, dass man ihnen den Schlüssel abnehmen muss. Die Vorgesetzten sind glasklar in der Pflicht oder wären es jedenfalls.
https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/32500600/Broschueren/BayLUK_2012_Alk_am_ArbPl_Rechtssicher_handeln_im_Akutfall.pdf
Das spezielle Problem hier offenbar, dass die unmittelbaren Vorgesetzten wohl Teil des Problems sind und wohl kaum zur Lösung beitragen. Doch haben Vorgesetzte auch wieder Vorgesetzte ...
Und möglicherweise kommt auch ein diskreter Tipp an die Polizei in Betracht, wenn gar nichts fruchtet.
Von einem BR ist nicht die Rede, es wird keinen geben, scheint mir.

-- Editiert von blaubär+ am 21.02.2019 18:42

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

.... und noch etwas:
Seid ihr Nicht-Trinker denn wenigstens solidarisch in der Frage, dass sich was ändern muss?
Wenn eine Gruppe auftritt und einen Missstand anprangert, wird die GL das weniger ignorieren können als bei Aktionen eines einzelnen MA.

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