Alkohol- und Drogentest auf der Arbeit

27. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)
Alkohol- und Drogentest auf der Arbeit

Wie weit darf ein Arbeitgeber gehen, wenn er den verdacht hat, ein Arbeitnehmer kommt unter Einfluß von Alkohol oder Drogen zur Arbeit?

Ist der Arbeitgeber dazu berechtigt mit einem Arbeitnehmer zur Polizei zu fahren und einen Test durchführen zu lassen?
Was ist, wenn der Arbeitnehmer diese Tests verweigert, da sie freiwillig sind?

Vor etwa zwei Wochen war eine Arbeitskollegen angeblich mit einer Alkoholfahne zur Arbeit erschienen. Der Chef ordnete sofort eine Fahrt zur nächsgelegenen Polizeidienststelle an, um dort einen Test durchführen zu lassen.
Ergebnis war negativ 0,0 Promille!

Aufgrund dieses Vorfalls hing letzte Woche ein Infoschreiben am schwarzen Brett, mit dem Hinweis:

"Im Verdachtsfall auf Alkohol- oder Drogeneinnahme bei den Mitarbeitern, besteht die Möglichkeit hier im Haus einen Test durchzuführen.
Ein Atemalkoholmeßgerät, sowie Drogenschnelltests befinden sich im Marktleiterbüro.
Dem Mitarbeiter steht es jedoch frei, diesen Test freiwillig zu machen."

Im Arbeitsvertrag ist verankert, daß bei Alkoholkonsum oder Drogenkonsum bei der Arbeit die sofortige Kündigung ausgesprochen wird.

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" GTR 1000"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Dass Drogenkonsum (Alkohol ist auch eine Droge, wird aber immer getrennt aufgeführt) auf der Arbeit verboten ist und eine Kündigung nach sich ziehen kann, ist eine Sache.

Wenn ein AG aber den Verdacht hat, dass ein Mitarbeiter ´´unter Drogen steht´´ bzw. alkoholisiert ist, dann darf er nicht einfach darüber hinwegsehen. Es gehört zu seiner Fürsorgepflicht, sich solchen AN anzunehmen. Man muss also unterscheiden, ob ein AN nur einmal angetrunken arbeitet oder ob er scheinbar ein Drogenproblem hat, dass ihn unter Dauerstrom stehen lässt - dann ist er süchtig und somit krank und kann deshalb nicht einfach rausgeworfen werden. Der AG kann aber verlangen, dass der AN einen Test macht, wenn er scheinbar nicht nüchtern ist. Gerade an gefahrgeneigten Arbeitsplätzen darf das nicht vom AG toleriert werden. Hat ein AN ein Drogenproblem, hat er die Chance, sich in Behandlung zu geben und eine Therapie zu machen. Lehnt er das ab, dann muss er mit einer Kündigung rechnen.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... mich wundert ja sehr, dass es möglich sein soll, wenn der chef mit einem AN zur polizei fährt und dass die kameraden dann tatsächlich ihre testgeräte zur verfügung stellen. zudem: so ein pustedings oder was immer ist nur ein anzeichen, die tatsächliche bestimmung durch bluttests bleibt dem arzt vorbehalten.
dieser weg zur polizeit scheint mir ziemlich fragwürdig.
ein gerät in der firma für den ersten anschein halte ich allerdings für möglich - beweisen tut auch eine positive anzeige des geräts jedoch nichts.

3x Hilfreiche Antwort

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