Alkoholabhängiger AG fährt Betrieb gegen die Wand

13. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
KinderBueno
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Alkoholabhängiger AG fährt Betrieb gegen die Wand

Hallo zusammen,
ich übe eine Nebenbeschäftigung in einem kleinen gastronomischen Betrieb aus. Dieser besteht aus 2 Inhaber, mehreren Aushilfen und TZ Beschäftigten.

AG1 ist gewissenhaft, zuverlässig und weitgehendst für die Administration zuständig.
AG2 ist seit der Pandemie zunehmend mehr dem Alkohol und dem Drogenkonsum verfallen.

Das Verhalten von AG2 ist stark geschäftsschädigend und rechtswidrig. Darunter fallen Nötigung und Diebstahl.

AG1 hat bereits resigniert und ist bereit, den eigenen Anteil zu verkaufen. Kaufinteressen sind vorhanden, weigern sich jedoch eine Partnerschaft mit AG2 einzugehen.

Die Situation ist derzeit sehr angespannt. Da ein Großteil der AN die Beschäftigung als Nebentätigkeit durchführt, sind diese bereit den Arbeitsplatz aufzugeben. Das hätte zur Konsequenz das der Laden aufgrund von Personalmangel geschlossen werden müsste.
Das würde sich jedoch auch negativ auswirken auf AG1 und den Angestellten, die auf den Arbeitsplatz angewiesen sind.

Haben wir als Team (auch gem. mit AG1) eine Grundlage, um gegen AG2 vorzugehen und diesen zum Verkauf zu drängen?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42096 Beiträge, 14676x hilfreich)

Ihr sowieso nicht. Wenn, dann Mitinhaber 1, aber das muss der abschätzen. Es gibt keinen Anspruch auf einen vernünftigen Geschäftspartner/Arbeitgeber.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128707 Beiträge, 41115x hilfreich)

Zitat (von KinderBueno):
Haben wir als Team (auch gem. mit AG1) eine Grundlage, um gegen AG2 vorzugehen und diesen zum Verkauf zu drängen?

Wie viele Strafanzeigen wurden denn schon gestellt und gab es schon Verurteilungen?

Der AG1 kann durchaus versuchen sich diese Partner zu entledigen, das ganze ist jedoch komplex und man wird da ohne versierten Fachanwalt nicht weiterkmmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9680 Beiträge, 2053x hilfreich)

Zitat (von KinderBueno):
Haben wir als Team (auch gem. mit AG1) eine Grundlage, um gegen AG2 vorzugehen und diesen zum Verkauf zu drängen?


Wenn AG2 resigniert hat, ist der Ofen doch eh aus

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
KinderBueno
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Beiträge!

Strafanzeige wurden nicht gestellt. Ich werde AG1 dazu raten sich schnell einen Fachanwalt zu nehmen, bevor die Situation weiter eskaliert und meine Kündigung einreichen. Schade

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#5
 Von 
KinderBueno
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Beiträge!

Strafanzeige wurden nicht gestellt. Ich werde AG1 dazu raten sich schnell einen Fachanwalt zu nehmen, bevor die Situation weiter eskaliert und meine Kündigung einreichen. Schade

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20081 Beiträge, 7275x hilfreich)

Zitat (von KinderBueno):
AG1 ist gewissenhaft, zuverlässig und weitgehendst für die Administration zuständig.

Und in eigenen Dingen anscheinend eher untüchtig.
Nötigung und Diebstahl wären Straftatbestände und sollten Handhaben schaffen gegen AG2 - eine Vertrags- und Gesellschafterangelegenheit.. Wenn AG1 dazu nicht in der Lage ist, sieht es für die Belegschaft düster aus.
Aber das betrifft alles den Vertrag zwischen den beiden AG - insofern ist das auch kein Thema für das Forum Arbeitsrecht.

:forum:

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