Allgemeine Fragen - Überstunden, Mehrarbeit und Dienstplan

6. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)
Allgemeine Fragen - Überstunden, Mehrarbeit und Dienstplan

Hallo, ich würde gern euch fragen und einige Fragen abklären. Es ist zwar geplant das wir auch einen Termin beim Anwalt planen für Montag aber es wäre schön vorab schon ein paar Informationen einzuholen.

Fakten:
Eine Filiale im Einzelhandel, Teilzeitkraft auf 25 Stunden Basis. Unbefristet.
Insgesamt gibt es 8 Mitarbeiter in einem 3 Schichtbetrieb.
Dazu kommen Aushilfen zum Auspacken etc. aber nur auf Stundenbasis.
Schichten sind: früh, mittel und Spät.

Ein Dienstplan wird für gewöhnlich 4 Wochen im voraus erstellt. Oft aber auch erst nur 2 Wochen und dann Kurzfristig für die restlichen 2 Wochen.

Es handelt sich hierbei um meine Frau, schreibe aber mal in der ich Form für die bessere Formulierung. :)

Nachfolgend würde ich gern Situationen darstellen und dazu eure Meinung / Einschätzung erfahren.

Überstunden
Ich habe einen 25 Stunden Vertrag und muss öfter mal eine oder 2 Stunden mehr arbeiten. So wird es auch geplant von Anfang an. Es sind hauptsächlich 8 Stunden pro Tag.

Oft heißt es auch spontan mal eine Stunde mehr arbeiten, weil z.B. viel zu tun ist, weil z.B. es nicht geschafft wurde am Tag alle Ware auszuräumen bzw. Paletten abzupacken.

Fragen dazu:
Was genau ist ein "Notfall" der es rechtfertigt dass man regelmäßig mehr arbeitet?
Definiert "Viel zu tun" besagten Notfall?

Mehrarbeit
Oft arbeite ich regelmäßig 30 Stunden statt 25. Als Begründung von Chef heißt es dann z.B. das Kollegen Urlaub haben und das raus gearbeitet werden. Die Regel sind 30 Stunden pro Woche bis weilen auch 35 - 40 statt 25. Das ich mal wirklich 25 Stunden arbeite kommt eher selten vor. Chef rechtfertigt das durch Urlaubsvertretung und z.B. Krankheit von anderen Mitarbeitern.

Fragen dazu:
Ab wann, wenn überhaupt, hat man einen rechtlichen Anspruch auf einen höherwertigen Vertrag mit z.B. 30 statt 25 Stunden. Wie definiert sich das?
Würde man einen Anspruch darauf haben - wäre das in o.g. Situation auf dauer oder nur befristet?
Ob und wie kann oder könnte ich auf 25 Stunden bestehen. Ab wann könnte ich verweigern und sagen "Ich habe einen 25 Stunden Vertrag"

Dienstplan
Der Dienstplan wird Teilweise erst ein paar Tage im voraus erstellt. So kommt es vor, dass man am 07.05.2018 noch nicht weiß wie man am 21.05.2018 arbeiten muss. Auch wird handschriftlich danach im Dienstplan mit Kugelschreiber etwas verändert. Ohne Rücksprachen.

Weiterhin kann man sich "einschreiben" für "Wunschschichten" was von Chef jedoch erwartet wird. Zitat "Ihr schreibt euch da sein" - Klappen tut auch das nicht immer. so kommt es vor, dass man statt Mittwoch den Freien Tag zu haben dann doch z.B. Dienstag Frei hat. Macht also keinen großen Sinn sich da einzuschreiben. Verlangt wird es dennoch.

Fragen dazu:
Wie lange im voraus muss man den Dienstplan erhalten?
Definiert man einen Notfall, weil jemand anderes sagt dass er an Tag x z.B. frei braucht sodass man selbst dann anders arbeiten muss?
Ist es ein Recht oder eine Pflicht in solche Dienstpläne einzuschreiben?

Vielen Dank für eure Hilfe.

LG

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Ein Haufen Fragen - hier der Versuch für einige:
Notfall: Personelle Engpässe sind kein Notfall; Notfall ist Wasserrohrbruch, Stromausfall, Sturm und Hagel usw.
Am 7. Mai noch nicht wissen, was am 21 sein soll - vielleicht nicht sonderlich komfortabel, aber beinahe noch gut, wenn man hört, dass manche freitags nicht wissen, wie es am Montag weitergehen soll.
Dienstpläne erstellen fällt unter das Direktionsrecht des AG; insofern sind für ihn Frei-Wunsch-Einträge vielleicht eine Richtlinie, aber nicht wirklich verbindlich. Äderungen ohne Rücksprache überziehen aber das Direktionsrecht.
Dass dann und wann jemand für irgendetwas freigestellt werden muss - von Todesfall bis Behördenangelegenheiten - gehört mit zu den üblichen Dispositionsproblemen für AG, ein Notfall ist das auch nicht, wenn daraus Probleme entstehen, wird auch das der dünnen Personaldecke geschuldet sein.
Freiwillig kann man sich ja auf alles Mögliche Verständigen - wenn aber Druck aufgebaut wird usw, hört der Spaß irgendwann auf.

Es wird wohl nicht schaden, dem Chef Mal wieder zu sagen, dass man einen Vertrag über 25 h hat und den nicht aufgebohrt wissen will bis zu 40 h; allerdings dürfte im AV auch stehen, dass Mehrarbeit angeordnet werden kann.

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#2
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Super, vielen dank für den Beitrag.
Also kann man sagen: Nein, ich will meine 25 Stunden in der Woche, keine mehr?

Im Arbeitsvertrag steht im Wortlaut unter Punk 4 Arbeitszeit folgendes:
Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 25,00 Stunden.

Reduziert sich die tarifvertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit, so reduziert sich auch die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit in gleichen Maße.


Punkt 6 könnte noch relevant sein Tarifliche Bestimmungen
Soweit in diesem Vertrag keine anderen Regelungen vereinbart sind, gelten die jeweils aktuellen Mantel- und Gehaltstarifverträge des Einzelhandels.

Beispiel:
Die kommende Woche muss ich jetzt 31,2 Stunden arbeiten. Da möchte ich gern belegen, wie ich was sagen kann und darf das ich damit nicht einverstanden bin.

Die Woche darauf 35,08 Stunden. Die Woche danach ist nicht geplant. Noch nicht. Wird aber auch wieder deutlich über 25 Stunden liegen.

Der Grund für mein ggf. rabiate Vorgehen sind diverse Druckmittel die Chef nach und nach gegen uns ausbringt und für mich kaum bis gar nicht nachvollziehbar sind. Zum Beispiel ein Schriftstück von Chef mit folgendem Inhalt:
"Ich bin verpflichtet die Filiale zu besetzen, sodass die Öffnungszeiten gewährleistet sind. Das heißt auch das ich im Notfall Mitarbeiter 6 Tage kommen lassen kann, was ich aber vermeiden möchte. Darum seit bitte fair und redet bei Bedarf miteinander."

Damit begründet Sie teilweise die Mehrarbeit und mit der Urlaubsvertretung.

Die Frage stellt sich jetzt explizit was ich jetzt wie machen kann um mein Recht auf meine im Vertrag verbindlichen Stunden auszuüben.

Wäre toll, wenn mir jemand einen Tipp geben kann.


ps:
Ist das unserer Manteltarifvertrag?
https://www.boeckler.de/pdf/ta_tv_Einzelhandel_Brandenburg_Arbeiter_und_Angestellte_MTV_2013.pdf

Den AG würde ich ungern nennen, oder darf man das?

-- Editiert von D2RR3 am 06.05.2018 15:03

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Den AG solltest du hier nicht mit Klarnamen nennen.
Der Schlüssel ist // Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 25,00 Stunden.

Du solltest m.E. einigermaßen weich intervenieren und nicht konfrontativ; konfrontativ wäre eher: Boss, ich lege Wert auf Einhaltung der wöchentlichen AZ als z.B. Chef, ich habe mir Mal angeschaut, wieviel ich so wöchentlich arbeite und da komme ich in x 'Wochen auf y Stunden, aber nie auf 25 h - Wie möchten Sie das sicherstellen, dass ich im Schnitt wenigstens wirklich meine 25 h erreiche? Sanft im Ton und hartnäckig in der Sache.

Das Schriftstück beschreibt vielleicht die Not des Chefs, aber ihr wehrt euch dagegen, dass er seine Not auf eurem Buckel austrägt.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Nachtrag:
//// "Ich bin verpflichtet die Filiale zu besetzen, sodass die Öffnungszeiten gewährleistet sind. Das heißt auch das ich im Notfall Mitarbeiter 6 Tage kommen lassen kann, was ich aber vermeiden möchte. Darum seit bitte fair und redet bei Bedarf miteinander."
Im Grunde ist das reichlich dreist, was dein Chef da abzieht: Eine klare Drohung, eingepackt in die 'Bitte', dass ihr fair sein sollt und ihr miteinander redet - will sagen: dass ihr AN sein Problem löst.
Keine Rede davon, dass zuallererst er fair sein müsste, indem er euch wenigstens euer Recht zubilligt.

(Und ist die Rechtschreibung wirklich so, wie du diesen Passus zitierst?)

Und ich wiederhole: Ein Notfall ist das nicht, sondern schlechte Personalpolitik.
Und auch immer zu erinnern: daheim muss niemand für seinen Chef erreichbar sein.

-- Editiert von blaubär+ am 06.05.2018 16:02

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#5
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Es wurde ein Gespräch geführt und darauf hingewiesen, dass die vertraglichen 25 Stunden bitte eingehalten werden sollen.

Gebracht hat es offensichtlich nicht viel.

Nächste Woche 31 Stunden und die Woche darauf 36 Stunden....plus seit 2 Monaten immer den Samstag arbeiten...

Konkret: was wäre ein möglicher nächster Schritt zum Ziel der 25 Stunden ?

Lg

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Nein sagen.
Einseitige Änderungen im Dienstplan nicht zur Kenntnis nehmen und nicht erscheinen.
Daheim nicht für den AG erreichbar sein.
Solidarität mit den anderen TZ-Kräften.

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#7
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Naja es wurde ja nein gesagt. Nun ist man trotzdem über 30 Stunden geplant. Geht man dann zu irgend einer Schicht oder Zeit hin oder sagt man
"Ich habe 25 Stunden Vertrag, solange ich nicht 25 Stunden geplant bin komme ich nicht"

Das Problem ist, dass hier absolut gar keine Rücksicht genommen wird.

Chef würde genau gesagt
"Ich habe 25 Stunden und mehr schaffe ich nicht - ich bin fertig"

Vorgeschichte in kurz:
Depressionen und Überlastung. War auch sehr lange krank deswegen und jetzt laufe ich auch über meiner Kräfte.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Das ist wahrlich ein Problem, dass solche Arbeitsverhältnisse unglaublich belasten und wirklich krank machen können. Widerstand kostet Kraft.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Ja, es ist wirklich zum verrückt werden :(

Man ist ehrlich, man sagt dass es einem zu viel wird und das man gerne seinen Vertrag erfüllt haben möchte und es wird alles mit Füßen getreten....man muss sich von den Kunden schon behandeln lassen wie Sch.... Aber das Chef dann noch so in den Rücken fällt und mit Absicht nichts ändert ist kaum zu ertragen.

Ich möchte ja nur nicht, dass es wieder darauf hinausläuft dass ich mich krankschreiben lassen. Dann muss man ja auch zurecht kommen wieso dann nicht, wenn ich da bin ....

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119381 Beiträge, 39716x hilfreich)

Nun, dann würde ich jetzt dem Chef jetzt mal eine Abmahnung zukommenlassen.
In der ich ihn darauf hinweise, das bei der Planung unverzüglich die 25 Stunden einzuhalten sind, das man nicht mehr bereit ist - und es einem auch aus gesundheitlichen Gründen durch die vergangene massive Mehrarbeit nicht mehr möglich ist - die verfehlte Personalplanung aufzufangen.
Das man ab (Datum) nur noch die vereinbarte Leistung erbringen wird.

Das ganze dann gerichtsfest (idealerweise per Gerichtsvollzieher) zustellen lassen.
Und dann wenn die 25h voll sind - nach Hause gehen.



Zitat (von D2RR3):
Ich möchte ja nur nicht, dass es wieder darauf hinausläuft dass ich mich krankschreiben lassen.

Wenn man Regeneration benötigt, weil der Chef einen vertragswidrig ausbeutet, dann ist das die Konsequenz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
arbeitsrechtler45
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
in so einer Situation ist eine Beratung durch einen Anwalt durchaus sinnvoll. Ein Anwalt kann konkret zu dem Sachverhalt eine Einschätzung der rechtlichen Situation geben. Auch hilft oft die Situation etwas zu beruhigen.

Viele Grüße
Michael

Signatur:

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