Gibt es Sanktionen für den Fall, dass unter Tarif gezahlt wird?
Wer überprüft/ist zuständig für die Einhaltung der Lohntarife bei Allgemeinverbindlichkeit ?
Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
- siehe den Fall eine sehr großen Drogeriekette
- überprüft (in dem Sinne, dass da irgendwelche Prüfer regelmäßig nach Einhaltung schauen o.ä.) wird die Einhaltung von niemandem
--- editiert vom Admin
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@chavah in welcher Weise denn? Regelmäßig? Auf Hinweis?
... zunächsteinmal ist es sache der beschäftigten selber zu schauen, ob sie richtig bezahlt werden. sollte es einen br oder dergl. geben, auch dieser. und bei einem tv muss es ja wohl auch eine korrespondierende gewerkschaft geben, die den tarif mit unterschrieben hat.
... 'sanktionen' im sinne von 'von amts wegen' gibt es m.w. nicht - die gewerkschaft sollte es im kreuz haben, abweichungen zu brandmarken.
>>Gibt es Sanktionen für den Fall, dass unter Tarif gezahlt wird?
Wer überprüft/ist zuständig für die Einhaltung der Lohntarife bei Allgemeinverbindlichkeit ?>>
Es gibt keine Allgemeinverbindlichkeit von Tarifen. Es gibt Firmen mit 5 verschiedenen Tarifen mit versch. Gewerkschaften und tarifgebunden sind (eigentlich) nur die Mitglieder der Tarifvertragsparteien. Ferner gibt es noch Firmentarifverträge, die abseits der Gewerkschaftsverträge liegen. Für Tarifeinhaltung(welchen?) gibt es kein Aufsichtsorgan.
Der Beitrag mit dem Hauptzollamt dürfte sich nur auf das Baugewerbe beziehen!?
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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
@Mr.Cool Kann es sein, dass du mit dem Begriff 'Allgemeinverbindlichkei' im Zusammenhang mit Tarifverträgen nichts anfangen kannst?
http://bundesrecht.juris.de/tvg/__5.html
MfG
Guter Hinweis! Danke!
Tatsächlich habe ich es umgangssprachlich verstanden, da mir in Anbetracht der zig-tausenden Firmen und ungebundenen AN das eher wie ein Märchen vorkommt.
Gibt es namhafte Beispiel für die Umsetzung?
quote:
Gibt es namhafte Beispiel für die Umsetzung?
Meinst du, welche TV allgemeinverbindlich sind?
Es gibt eine Liste der allgeminverbindlichen TV
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsrecht/allgemeinverbindliche-tarifvertraege.html (rechts unter 'Downloads'). Die Liste wird jedes Quartal aktualisiert.
Der bekannteste dürfte der BRTV Bau sein.
Gemessen an ca. 60.000 TV in Deutschland ist der Anteil der allgem.verb. TV freilich (zahlenmäßig) gering.
MfG
--- editiert vom Admin
Man lernt nie aus! Danke für die Aufklärung.
Dem DGB gefällt das glaube ich auch nicht, da damit auch ohne Mitgliedschaft der Tarif wirksam wird. Daher wird das in Schulungen unterdrückt.
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