Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

22. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1950
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

Gibt es Sanktionen für den Fall, dass unter Tarif gezahlt wird?
Wer überprüft/ist zuständig für die Einhaltung der Lohntarife bei Allgemeinverbindlichkeit ?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

- siehe den Fall eine sehr großen Drogeriekette
- überprüft (in dem Sinne, dass da irgendwelche Prüfer regelmäßig nach Einhaltung schauen o.ä.) wird die Einhaltung von niemandem

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#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@chavah in welcher Weise denn? Regelmäßig? Auf Hinweis?

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... zunächsteinmal ist es sache der beschäftigten selber zu schauen, ob sie richtig bezahlt werden. sollte es einen br oder dergl. geben, auch dieser. und bei einem tv muss es ja wohl auch eine korrespondierende gewerkschaft geben, die den tarif mit unterschrieben hat.

... 'sanktionen' im sinne von 'von amts wegen' gibt es m.w. nicht - die gewerkschaft sollte es im kreuz haben, abweichungen zu brandmarken.

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

>>Gibt es Sanktionen für den Fall, dass unter Tarif gezahlt wird?
Wer überprüft/ist zuständig für die Einhaltung der Lohntarife bei Allgemeinverbindlichkeit ?>>

Es gibt keine Allgemeinverbindlichkeit von Tarifen. Es gibt Firmen mit 5 verschiedenen Tarifen mit versch. Gewerkschaften und tarifgebunden sind (eigentlich) nur die Mitglieder der Tarifvertragsparteien. Ferner gibt es noch Firmentarifverträge, die abseits der Gewerkschaftsverträge liegen. Für Tarifeinhaltung(welchen?) gibt es kein Aufsichtsorgan.

Der Beitrag mit dem Hauptzollamt dürfte sich nur auf das Baugewerbe beziehen!?

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@Mr.Cool Kann es sein, dass du mit dem Begriff 'Allgemeinverbindlichkei' im Zusammenhang mit Tarifverträgen nichts anfangen kannst?

http://bundesrecht.juris.de/tvg/__5.html

MfG

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Guter Hinweis! Danke!

Tatsächlich habe ich es umgangssprachlich verstanden, da mir in Anbetracht der zig-tausenden Firmen und ungebundenen AN das eher wie ein Märchen vorkommt.

Gibt es namhafte Beispiel für die Umsetzung?

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Gibt es namhafte Beispiel für die Umsetzung?


Meinst du, welche TV allgemeinverbindlich sind?
Es gibt eine Liste der allgeminverbindlichen TV
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsrecht/allgemeinverbindliche-tarifvertraege.html (rechts unter 'Downloads'). Die Liste wird jedes Quartal aktualisiert.

Der bekannteste dürfte der BRTV Bau sein.

Gemessen an ca. 60.000 TV in Deutschland ist der Anteil der allgem.verb. TV freilich (zahlenmäßig) gering.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Man lernt nie aus! Danke für die Aufklärung.
Dem DGB gefällt das glaube ich auch nicht, da damit auch ohne Mitgliedschaft der Tarif wirksam wird. Daher wird das in Schulungen unterdrückt.

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