Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für Gastro

12. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
nanilein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für Gastro

Hallo,

ich hab da mal ein Anliegen. Ich habe auf der Seite vom BMA gelesen, dass für Niedersachsen ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag im Hotel- und Gaststättengewerbe gilt.

Heißt das jetzt, dass mein Arbeitgeber ( Inhaber eines Cafe-Restaurant) die Verträge für uns Angestellte daran anpassen muss??
Er zahlt zum Beispiel fast 2 EUR unter Tariflohn und unsere KV müssen wir Teilzeitangestellten auch selbst tragen.
Kann ich die Anwendung de TV durchsetzen und wenn ja, wie mach ichh das am diplomatischsten?
Danke für die Antworten...;)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
unsere KV müssen wir Teilzeitangestellten auch selbst tragen.

Tja, auch andere Arbeitnehmer müssen Beiträge zur Krankenversicherung zahlen ...



quote:
Kann ich die Anwendung de TV durchsetzen und wenn ja, wie mach ichh das am diplomatischsten?

TV ausdrucken, was 'passendes' anziehen und mit dem Ausdruck zum Chef. Dann sich entsprechend auf der Ecke des Schreibtisches platzieren und das Ding mit einem gekonnten Augenaufschlag präsentieren und darauf hinweisen das er doch Nanileins Arbeitsvertrag anpassen möchte...



In der Regel kennen die Chefs solche TVs jedoch und ignorieren diese absichtlich, so das man ganz undiplomatisch mit Anwalt und Gericht vorgehen muss ...
Sind in dem Betrieb weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, sollte man sich vor Einleitung solcher Schritte nach einen neuen Arbeitsplatz umsehen, da die Kündigung normalerweise auf dem Fuße folgt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
nanilein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!
zu: KV Beiträge müssen auch andere zahlen:
Wir müssen unsere Kv Beiträge bar an unseren Chef zurückzahlen. Wir sind zu einem Netto- Stundenlohn von 6,50 angestellt, macht bei 20 Std. Woche 520,- netto! Davon wöchentlich 25 EUR direkt zum Chef.
Er könne sonst keinen sozialversicherungspflichtig einstellen!!!

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// Wir müssen unsere Kv Beiträge bar an unseren Chef zurückzahlen

... das ist mit sicherheit ungesetzlich.

zum thema tv: ich würde mich erst einmal richtig schlau machen, was im tv steht und dann konkrete vorderungen stellen. du möchtest aber offenbar eine heilung der situation duch eine höhere macht, eben den tv. das wird so nicht funktionieren, weil jedes recht leute braucht, die dafür einstehen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Wir müssen unsere Kv Beiträge bar an unseren Chef zurückzahlen.

DAS ist rechtswidrig.

Natürlich erfolgt die Rückzahlung ohne Quittung?





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