Als Angestellter (12 Stunden) eine zusätzliche Rechnung stellen?

18. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Andreas Nachrichter
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Angestellter (12 Stunden) eine zusätzliche Rechnung stellen?

Darf ich einem Unternehmen, bei dem ich als Hilfskraft angestellt bin, eine gewerbliche Rechnung über zusätzliche Leistungen stellen?

Neben dem Studium bin ich als Hilfskraft für 12 Stunden angestellt. Nun haben sich zusätzliche Aufgaben ergeben (über die 12 Stunden hinaus), welche sich mit meinen Tätigkeiten im Gewerbeschein überschneiden (IT-Dienstleistungen) und ursprünglich nicht vereinbart waren. Dem Unternehmen ist bekannt, dass ich einen Gewerbeschein als Kleinunternehmer besitze (der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Uni natürlich ebenso).

Sekretärin schrieb gerade, ich könnte keine Honorar-Rechnungen stellen, da ich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis angestellt bin. Alle Zahlungen müssen somit über die Gehaltsabrechnung abgerechnet werden.

-- Editiert von Andreas Nachrichter am 18.12.2018 16:18

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31972 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Andreas Nachrichter):
bei dem ich als Hilfskraft angestellt bin,
Wenn du angestellte Hilfskraft bist, kannst du keine Rechnungen stellen.
Dein Arbeitgeber müsste dich als IT-ler beauftragen. Dann wäre solch eine Rechnungsstellung möglich.
Beim nächsten Mal: Ich mach das gern. Ich hab ne eigene Firma. Bitte beauftragen Sie mich.

Zitat (von Andreas Nachrichter):
Gewerbeschein als Kleinunternehmer
Sowas gibts nicht. Aber sicher bist du Gewerbetreibender und auch beim Finanzamt nach § 19 UstG gemeldet.
Alles o.k.

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#2
 Von 
Andreas Nachrichter
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn du angestellte Hilfskraft bist, kannst du keine Rechnungen stellen.

Dein Arbeitgeber müsste dich als IT-ler beauftragen. Dann wäre solch eine Rechnungsstellung möglich.

Nun, genauso war das, aber widerspricht sich das nicht mit Ihrer vorherigen aussage, dass es nicht gehen würde?

Zitat (von Anami):
Aber sicher bist du Gewerbetreibender und auch beim Finanzamt nach § 19 UstG gemeldet.
Alles o.k.


Klar, das meine ich. Ich wollte es nur in einen Satz unterbringen, weil hier vermutlich eh jeder weiß, was gemeint ist. Vermutlich hätte "Kleinunternehmer" schon gereicht.

-- Editiert von Andreas Nachrichter am 18.12.2018 16:54

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn du angestellte Hilfskraft bist, kannst du keine Rechnungen stellen.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von Andreas Nachrichter):
Darf ich einem Unternehmen, bei dem ich als Hilfskraft angestellt bin, eine gewerbliche Rechnung über zusätzliche Leistungen stellen?

Sofern man einen entsprechenden Auftrag hatte, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Andreas Nachrichter
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schlicht falsch.

Entspricht aber der Aussage der Sekretärin: ich könnte keine Honorar-Rechnungen stellen, da ich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis angestellt bin. Alle Zahlungen müssen somit über die Gehaltsabrechnung abgerechnet werden.

Zitat (von Andreas Nachrichter):
Sofern man einen entsprechenden Auftrag hatte, ja.

Muss ein schriftlicher Auftrag seitens der Firma oder ein Angebot meinerseits vorliegen? Das ging eher so:
Zitat:

Ich: "In dem Bereich kenne ich mich aus, ich habe da seit ein paar Jahren ein Gewerbe".
Chef: "Oh, das klingt gut, kannst du Rechnungen schreiben?"
Ich "Ja, aber nur ohne MwSt. für Dienstleistungen war dies aber bislang nie ein Problem".
Chef: "Gut, dann schreibst du am Jahresende eine Rechnung darüber"

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Andreas Nachrichter):
Entspricht aber der Aussage der Sekretärin:

Und die Sekretärin hat dafür jetzt welche Rechtsgrundlage genau benannt?

Und viel wichtiger, was sagt der Chef dazu?



Zitat (von Andreas Nachrichter):
Muss ein schriftlicher Auftrag seitens der Firma oder ein Angebot meinerseits vorliegen?

Im Idealfalle wäre schriftliches Angebot Deinerseits und ein schriftlicher Auftrag seitens der Firma vorhanden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Andreas Nachrichter
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und die Sekretärin hat dafür jetzt welche Rechtsgrundlage genau benannt?

Natürlich keine bzw. eigentlich doch:
Zitat:
wie bereits mehrmals erwähnt, kannst Du keine Honorar-Rechnungen stellen
. Wenn man etwas gaaanz oft wiederholt, wird's vielleicht in ihren Augen wahr?!

Zitat (von Harry van Sell):
Und viel wichtiger, was sagt der Chef dazu?
Zitat:
Zitat:
bitte findet eine Lösung - ggf. als Bonus!

Die Sekretärin scheint also Verfügungsgewalt zu besitzen.

Zitat (von Harry van Sell):
Im Idealfalle wäre schriftliches Angebot Deinerseits und ein schriftlicher Auftrag seitens der Firma vorhanden.

Naja, der Prokurist und der Geschäftsführer haben sowohl die Höhe der Rechnung als auch den Inhalt akeptiert.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31972 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Andreas Nachrichter):
Muss ein schriftlicher Auftrag seitens der Firma oder ein Angebot meinerseits vorliegen?
Ja, zumindest ein Auftrag der Firma an den gewerblichen IT-ler sollte vorliegen, damit das Honorar als gewerbliche Dienstleistung in Rechnung gestellt werden kann. Das *Honorar* wird dann zu deiner Betriebseinnahme, wird auch steuerlich ganz anders behandelt und ist nicht Bestandteil eines Gehaltes als angestellte Hilfskraft.

Zitat (von Andreas Nachrichter):
und ursprünglich nicht vereinbart waren.
Dann vereinbare sie doch jetzt. Sprich nochmal mit dem Chef. Biete der Firma deine Tätigkeit als gewerblicher IT-ler an. Kommt ihr zusammen, erteilt man dir einen Auftrag. Dann kann auch die Sekretärin reinen Herzens Gelder richtig an dich auswerfen.
Zitat (von Andreas Nachrichter):
Chef: "Gut, dann schreibst du am Jahresende eine Rechnung darüber"
Das muss der Chef der Sekretärin auch vermitteln. Dann kriegst du dein Hilfskraft-Gehalt und das Honorar für deine IT-Tätigkeiten.

Ich verstehe durchaus, warum die Sekretärin das so gesagt hat.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)

Das Nebeneinander von sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmertätigkeit und selbständiger / freiberuflicher Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber / Auftraggeber ist zwar grundsätzlich möglich, die praktischen Hürden aber sehr hoch:
https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2017/11/13/arbeitnehmer-und-freier-mitarbeiter-bei-demselben-unternehmen-geht-das/

Die Arbeitnehmertätigkeit und die freie Mitarbeit müssen klar voneinander abgegrenzt sein - und für die freie Mitarbeit dürfen dann halt auch keine arbeitnehmer-ähnlichen Regelungen gelten.
Es darf keinesfalls so aussehen, als ob die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmertätigkeit eigentlich nur ausgeweitet wird - aber als freie Mitarbeit abgerechnet wird, um Sozialabgaben zu sparen. Das ist in der Praxis wohl schwer hinzubekommen.

Außerdem stellt sich natürlich die Frage der Scheinselbständigkeit. Wenn der freie Mitarbeiter keinen anderen Auftraggeber hat als den, wo er auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, ist die Scheinselbständigkeit kaum wegzudiskutieren.

Alles in allem sehr riskant für den Arbeitgeber / Auftraggeber. Kann ich verstehen, dass der Arbeitgeber sich das nicht antun will.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Andreas Nachrichter
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an Anami und drkabo. Scheinselbstständig bin ich auf keinen Fall, da ich noch andere Kunden habe (das Gewerbe bestecht auch schon ein paar Jahre). Arbeitnehmer-ähnlichen Regelungen gelten nicht, da ich die Tätigkeiten meist in meiner Freizeit (z.B. am Wochenende oder in der Nacht) erledigt habe. Natürlich nur acht Stunden in der Woche, um nicht die 20 Stunden für den Studentenstatus zu verlieren.

Tja, dann muss ich mir das wohl als Bonus auszahlen lassen. Dann werde ich meine Menge Geld an die Rentenversicherung verlieren. Wird mir eine Lehre sein. Danke für den Hinweis.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Andreas Nachrichter):
Tja, dann muss ich mir das wohl als Bonus auszahlen lassen.

Eigentlich nicht, da die Kriterien für eine Rechnungsstellung erfüllt sind.

Wenn allerdings der Chef in Deckung geht und alles der unwissenden Sekretärin überlässt, stellt sich die Frage ob man da versuchen sollte Chef und Sekretärin zu erziehen. Ob das der Harmonie am Arbeitsplatz förderlich ist.



Zitat (von Andreas Nachrichter):
Dann werde ich meine Menge Geld an die Rentenversicherung verlieren.

Nö, das ist kein Verlust.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat:
Neben dem Studium bin ich als Hilfskraft für 12 Stunden angestellt. Nun haben sich zusätzliche Aufgaben ergeben (über die 12 Stunden hinaus), welche sich mit meinen Tätigkeiten im Gewerbeschein überschneiden (IT-Dienstleistungen) und ursprünglich nicht vereinbart waren.

Das riecht nach "Scheinselbständigkeit"...
Grundsätzlich ist richtig: ein Angestellter kann parallel zum Angestelltenverhältnis auch als Selbständiger tätig sein, und als solcher auch Aufträge des Arbeitgebers annehmen und ausführen.
Überschneiden sich die Tätigkeitsbereiche, oder decken sie sich gar, werden das mit einiger Wahrscheinlichkeit aber sowohl das Finanzamt als vor allem die Kranken- und Rentenversicherung als Umgehung im Sinne einer scheinselbständigen Tätigkeit einstufen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31972 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das riecht nach "Scheinselbständigkeit"...
Nö, der TE hats doch schon erklärt.
Beitrag #9

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