Hallo zusammen,
ein Angestellter (40-Stunden-Woche, kein Tarifvertrag, normaler Arbeitsvertrag), möchte ein Gewerbe anmelden. Tätigkeit: Online-Marketing - er möchte, dass wenn jemand auf seine Affiliate-Links klickt, die er in sozialen Netzwerken und auf seiner Webseite postet, er pro verkauftem Produkt eine Provision erhält. Er will dafür deutlich weniger Zeit aufwenden, als in seinem Hauptjob.
In seinem Arbeitsvertrag steht folgender Satz:
Zitat:Der Arbeitnehmer darf eine Nebenbeschäftigung, die das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt, nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Arbeitgebers übernehmen.
Es stellen sich folgende Fragen:
- Bedeutet das im Umkehrschluss, dass wenn die Nebenbeschäftigung das Arbeitsverhältnis nicht beeinträchtigt, der Arbeitnehmer dieser ohne schriftlicher Genehmigung ausführen darf und er den Arbeitgeber darüber auch nicht informieren muss - denn dazu steht nichts im Arbeitsvertrag?
- Wie ist definiert, ob eine Nebenbeschäftigung das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt? Wenn der Arbeitnehmer nebenbei bis spät abends in einer Bar oder auf einer Baustelle arbeitet und dardurch morgens übermüdet ankommt bzw. Telefonanrufe während dem Hauptjob erhält, die die Nebenbeschäftigung betreffen, dann könnte ich mir das vorstellen, aber nicht bei Online-Marketing ein paar Stunden in der Woche am PC zuhause?
- Bedeutet das Wort "übernehmen", dass die Nebenbeschäftigung bereits bei der Übernahme durch den Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beeinträchtigen muss, damit sie einer Genehmigung durch den Arbeitgeber bedarf, und nicht schon beim Beginn?
Vielen Dank für Eure Einschätzung. Sollten noch Details zu dem Fall fehlen, kann ich sie gerne nachreichen.
Grüße
Christian