Als Auszubildende alleine in Praxis?

27. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)
Als Auszubildende alleine in Praxis?

Hallo zusammen!

Ich bräuchte eure Hilfe, weil ich nicht weiß, ob dieser Fall rechtens ist:

Ich bin Azubi zur Medizinischen Fachangestellten im ab Oktober 2. Jahr.

In dieser Woche ist die Praxis "geschlossen". Das heißt, der Arzt und alle Mitarbeiterinnen sind im Urlaub.
Und während alle im Urlaub sind, muss ich Telefondienst machen. Ich muss also jeden Tag 8h hingehen obwohl niemand da ist, und Termine ausmachen etc.

Ist das erlaubt? Jemand meinte, das gehe nicht, da bei einer Ausbildung immer ein Ausbilder dabei sein muss.

Außerdem muss ich in dieser Woche die ganze praxis putzen und aufräumen. Wie sieht es damit aus?

Vielen Dank!

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Wenn alle in Urlaub sind, stellt sich in der Tat die Frage, wieso du als einzige nicht. Selbst wenn du nur Telefonate annehmen sollst.
Des weiteren scheint mir, dass Putzen schwerlich Teil deiner Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten sein wird, mit dem Aufräumen könnte es schon wieder anders aussehen.
Die Frage aller Frage: Was tun? Einfach fernbleiben, dürfte nicht die Lösung sein. Möglicherweise machst du dich aber jetzt schlau für ein nächstes Mal.
Vielleicht hilft es, dein Problem der IHK vorzulegen, vielleicht fragst du auch einen Fachanwalt.

-- Editiert von blaubär+ am 27.09.2016 14:26

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Des weiteren scheint mir, dass Putzen schwerlich Teil deiner Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten sein wird...
Doch natürlich! Gerade in diesem Sektor ist es von enormer Wichtigkeit, dass alles nicht nur pikobello sauber, sondern auch rein ist :grins:
Es ist von enormer Wichtigkeit, dass im medizinischen Bereich alles regelmäßig desinfiziert wird und kontinuierlich alles rein gehalten wird. Solch eine Woche ist geradezu ideal dafür. Allerdings ist es auch so, dass sie noch Azubi ist und daher sollte sie dies nicht ohne ihren Ausbilder machen. Ich sehe keinen Sinn darin einen Azubi 1 Woche lang in der Praxis zu halten wenn ansonsten niemand da ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

@micbu
Ja, an Desinfizieren u. dergl. hatte ich zuerst auch gedacht und dann verworfen, weil ich dann angenommen habe, dass @afg das dann auch geschrieben hätte, also eher allgemeines Reinigen, Bodenwischen, Fensterputzen .. gemeint haben dürfte. Und das machen Med. Angestellte dann doch eher nicht, soweit ich informiert bin. Abgesehen davon, dass für's Desinfizieren genaue Vorschriften gelten und dazu erst recht ein Ausbilder dabei sein müsste.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja, ich meinte wirklich Schränke ausräumen, Boden putzen usw., tatsächlich eine Reinigung der Praxis, Abstellräume usw.

Gibt es ein Gesetz dazu oder zur Anwesenheit eines Azubis ohne Aufsicht? Ich finde da leider nichts.

-- Editiert von Afg001 am 27.09.2016 14:52

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ich sehe da nicht so viel Probleme. Ausbildung ist ja kein Shadowing-Programm. Wenn das Putzen auf für die fertigen MitarbeiterInnen zum Arbeitsalltag gehört, wo ist da das Problem? Im wesentlichen geht es doch wohl um die Postannahme und die Bedienung des Telefons. Und das ist ja nun wirklich Teil der Ausbildung. Als Chance nutzen, vielleicht in der Zeit auch für die Berufsschule lernen. In Schränke rein, in denen datengeschützte Unterlagen liegen, das darf doch keine Putzfrau. Das gehört nun mal zum Job der Arzthelferin.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn alle in Urlaub sind, stellt sich in der Tat die Frage, wieso du als einzige nicht. Selbst wenn du nur Telefonate annehmen sollst.
Des weiteren scheint mir, dass Putzen schwerlich Teil deiner Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten sein wird, mit dem Aufräumen könnte es schon wieder anders aussehen.
Die Frage aller Frage: Was tun? Einfach fernbleiben, dürfte nicht die Lösung sein. Möglicherweise machst du dich aber jetzt schlau für ein nächstes Mal.
Vielleicht hilft es, dein Problem der IHK vorzulegen, vielleicht fragst du auch einen Fachanwalt.

-- Editiert von blaubär+ am 27.09.2016 14:26


Es ist doch offensichtlich, dass die Azubine hier die billige Arbeitskraft ist.

Ein Azubi darf nicht alleine sein. Insofern würde ich der IHK Bescheid geben. Eigentlich unverschämt, was sich der Betrieb erlaubt.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich sehe da nicht so viel Probleme. Ausbildung ist ja kein Shadowing-Programm. Wenn das Putzen auf für die fertigen MitarbeiterInnen zum Arbeitsalltag gehört, wo ist da das Problem? Im wesentlichen geht es doch wohl um die Postannahme und die Bedienung des Telefons. Und das ist ja nun wirklich Teil der Ausbildung. Als Chance nutzen, vielleicht in der Zeit auch für die Berufsschule lernen. In Schränke rein, in denen datengeschützte Unterlagen liegen, das darf doch keine Putzfrau. Das gehört nun mal zum Job der Arzthelferin.

wirdwerden


Das Ausbildung nur stattfindet, wenn ein Ausbilder da ist? Sie ist Azubi und kein Angestellter...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich habe folgendes gefunden:

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__102.html

mit Verweis auf:

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__14.html

Dort steht:

(2) Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.

Ist es also verboten, was mein Chef mir auferlegt?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Das Sortieren von Unterlagen in Schränken kann durchaus dazu dienen. Ich erinnere mich an einen Fall, in welchem sich eine Azubine im Frisiersalon gekündigt wurde, weil sie sich weigerte, die geschnittenen Haare vom Fußboden zu fegen. Das Arbeitsgericht hat die Kündigung bestätigt.

Organisation und Ordnung halten im Büro ist ein Ausbildungsbestandteil. Ebenso wie Telefondienst u.s.w. Und nochmals, wir haben kein Shadowing Programm. Die Azubine soll ja selbständiges Arbeiten lernen. Und das lernt man eben auch durch so Arbeiten. Allerdings würde ich mich weigern, Fenster zu putzen. Einfach, weil das wirklich außerhalb der Ausbildung liegt. In jedem, wirklich jedem Job gibt es auch gehasste "niedere" Arbeiten. Davon sind Azubis nicht ausgeschlossen.

wirdwerden

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9285x hilfreich)

Zitat:
Ein Azubi darf nicht alleine sein.

Und das steht genau wo?
Richtig: Nirgendwo.

Selbständiges Arbeiten ist auch eine Ausbildungsziel und muss auch in der Praxis geübt werden - und zwar während der Ausbildung.
Soll eine Azubine während der gesamten Ausbildung auf Schritt und Tritt betüddelt werden - und am ersten Tag nach der Ausbildung soll sie dann auf einmal ganz alleine arbeiten, was sie in der Ausbildung nie musste? Gehts noch?
Kein vernünftiger Arbeitgeber stellt einen Mitarbeiter ein, der in der Ausbildung nicht selbständiges Arbeiten geübt hat.

Ich schließe mich den Beiträgen #5 und #9 von wirdwerden in vollem Umfang an.


-- Editiert von drkabo am 27.09.2016 17:21

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich versteh, ehrlich gesagt, überhaupt nicht, warum man sich da so ärgert.
Ich sehe das eher als Kompliment und Vertrauensbeweis, wenn der Arzt einen da ganz allein in der Praxis lässt.
Und bisschen Telefondienst und paar Schränke aufräumen und zwischendrin was lesen oder was immer man gern macht. Gibt nun wirklich Schlimmeres.
Auch stellt sich mir die Frage nach dem Urlaub. Wurde der schon genommen für das Jahr oder jedenfalls verplant? Dann kann man ja nicht erwarten, dass man eine Woche Urlaub geschenkt bekommt, nur weil die Praxis zu ist.
Und bei einer Azubine nach einem Jahr muss doch wohl hoffentlich kein Ausbilder mehr daneben stehen, wenn es nur darum geht, ein paar Termine zu vereinbaren.
Und das mit dem Putzen. Ich hoffe mal, dass da üblicherweise eine Putzfrau kommt. Und wenn man allein in der Praxis ist, entsteht auch kein Dreck. Von daher:ob der Boden gewischt wurde oder nicht, fällt wahrscheinlich gar nicht auf. Das würde ich also einfach lassen und nur so ein bisschen aufräumen. Auch im Büro kommt die Putzkolonne oft nur für Böden, Fenster etc. und den Schreibtisch muss jeder selbst einigermaßen sauber und ordentlich halten.

-- Editiert von Yogi1 am 27.09.2016 18:01

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Na ja Yogi, während der Berufsschulzeit soll kein Urlaub genommen werden. Und wir haben Berufsschulzeit, wohl Bundesweit.

wirdwerden

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#14
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Na ja Yogi, während der Berufsschulzeit soll kein Urlaub genommen werden. Und wir haben Berufsschulzeit, wohl Bundesweit.

wirdwerden


Ja, eben, das bestätigt doch nur meine Vermutung, dass die TS ihren Urlaub während der berufsschulfreien Zeit vielleicht schon aufgebraucht hat und ihr daher jetzt gar kein Urlaub mehr zusteht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Nee, es geht nicht ums Aufbrauchen, sondern es geht darum, dass sie jetzt keinen Urlaub bewilligt bekommen soll, weil sie dann auch die Berufsschule versäumt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Nee, es geht darum, dass sie jetzt keinen Urlaub nehmen kann und darum allein in der Praxis Telefondienst machen soll. Und was daran so schrecklich ist, versteh ich immer noch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Die Frage ist was man erreichen will bzw. was man nicht mehr will. Mal ganz böse unterstellt das man dem Chef zu argh auf die Füße tritt.: Eventuell wird er einen dann nicht übernehmen u./od. ein potenzieller Arbeitgeber erkundigt sich (bzw. lässt die Arzthelferin mal eine ihrer alten (Schul)Freundinnen nachfragen) wieso man nicht übernommen wird bzw. wie die Bewerberin so drauf ist...

Auch wenn viele denken das es ein Klischee ist, aber "der Stift macht immer die Drecksarbeiten" u. seien wir mal ehrlich - Ist es nicht völlig unerheblich ob die Azubine diese Arbeiten in der Woche macht in der die anderen frei/urlaub haben od. ob sie diese Arbeiten eine Woche später machen muss.
Vielleicht hat die Azubine einen Anspruch darauf das sie nicht alleine Arbeiten u. in dieser Woche (an den berufsschulfreien Tagen) daheim bleiben darf - Die Zeit kann man ihr dann aber vermutlich vom Urlaub abziehen od. sie arbeitet diese Zeit (z.B. Samstags?) nach.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

@ poth: sie wird wahrscheinlich unter Aufsicht des Chefs nächste Woche wieder höherwertige Arbeiten machen können. Jetzt halt die Arbeiten, die in ruhiger Praxis am besten zu erledigen sind, und dann noch Telefondienst, das passt doch.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Ein Azubi darf nicht alleine sein.

Und das steht genau wo?
Richtig: Nirgendwo.

Selbständiges Arbeiten ist auch eine Ausbildungsziel und muss auch in der Praxis geübt werden - und zwar während der Ausbildung.
Soll eine Azubine während der gesamten Ausbildung auf Schritt und Tritt betüddelt werden - und am ersten Tag nach der Ausbildung soll sie dann auf einmal ganz alleine arbeiten, was sie in der Ausbildung nie musste? Gehts noch?
Kein vernünftiger Arbeitgeber stellt einen Mitarbeiter ein, der in der Ausbildung nicht selbständiges Arbeiten geübt hat.

Ich schließe mich den Beiträgen #5 und #9 von wirdwerden in vollem Umfang an.


-- Editiert von drkabo am 27.09.2016 17:21


Das ist leider nonsense:

Der Ausbilder oder die Person, die mit der Ausbildung beauftragt ist, muss die Ausbildung auch durchführen: Er muss dem Azubi Fragen beantworten und ihn in Arbeitsvorgänge einweisen. Er muss seine Arbeitsergebnisse kontrollieren und dafür sorgen, dass der Azubi alle wichtigen Ausbildungsinhalte erlernt. Daraus ergibt sich, dass er eigentlich immer anwesend sein muss. Der Azubi darf also nicht alleine am Ausbildungsplatz sein oder nur in Gesellschaft von anderen Azubis, Praktikanten und Ungelernten, die als Ausbilder nicht geeignet sind.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/pflichten-des-ausbilders.html

Laut § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) muss der Ausbildende selbst ausbilden oder einen Ausbilder oder Ausbilderin ausdrücklich damit beauftragen.
Und dabei muss er vor Ort sein laut DGB

Anstatt also etwas zu schreiben, was nicht der Wahrheit entspricht, sollte man lieber nichts schreiben.

Dass es teilweise anders gelebt wird, ist ein anderer Punkt. Ich persönlich bin der Meinung, dass Betrieb seinen Pflichten nachkommen soll. Und dass tut der nicht, wenn alle im Urlaub sind, während der Azubi den Laden schmeisst (was hat das überhaupt mit Ausbildung zu tun?).

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Nee, es geht darum, dass sie jetzt keinen Urlaub nehmen kann und darum allein in der Praxis Telefondienst machen soll. Und was daran so schrecklich ist, versteh ich immer noch nicht.


Schön dass es offensichtlich manche nicht raffen :devil:

Azubi ist kein Angestellter. Daraus folgt: keine billige AK.

Und wie gesagt, es findet offensichtlich keine Ausbildung statt, wenn geputzt, aufgeräumt und Telefondienst übernommen wird, da der Ausbilder schlichtweg nicht da ist.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von pOtH):
Die Frage ist was man erreichen will bzw. was man nicht mehr will. Mal ganz böse unterstellt das man dem Chef zu argh auf die Füße tritt.: Eventuell wird er einen dann nicht übernehmen u./od. ein potenzieller Arbeitgeber erkundigt sich (bzw. lässt die Arzthelferin mal eine ihrer alten (Schul)Freundinnen nachfragen) wieso man nicht übernommen wird bzw. wie die Bewerberin so drauf ist...

Auch wenn viele denken das es ein Klischee ist, aber "der Stift macht immer die Drecksarbeiten" u. seien wir mal ehrlich - Ist es nicht völlig unerheblich ob die Azubine diese Arbeiten in der Woche macht in der die anderen frei/urlaub haben od. ob sie diese Arbeiten eine Woche später machen muss.
Vielleicht hat die Azubine einen Anspruch darauf das sie nicht alleine Arbeiten u. in dieser Woche (an den berufsschulfreien Tagen) daheim bleiben darf - Die Zeit kann man ihr dann aber vermutlich vom Urlaub abziehen od. sie arbeitet diese Zeit (z.B. Samstags?) nach.


Sorry, aber mit dieser Argumentation kannst du jedem AN nur raten nie zu klagen, weil du sonst arbeitslos bleibst.

Wieso wird hier eigentlich mit Doppelmoral geantwortet? Den AN wird ggf. eine Klage angeraten und Azubis sollen alles schlucken.

Denkt mal darüber nach.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9285x hilfreich)

Zitat:
Ich persönlich bin der Meinung, dass Betrieb seinen Pflichten nachkommen soll. Und dass tut der nicht, wenn alle im Urlaub sind, während der Azubi den Laden schmeisst (was hat das überhaupt mit Ausbildung zu tun?).

... z.B. dies hier:
Zitat:
Organisation und Ordnung halten im Büro ist ein Ausbildungsbestandteil. Ebenso wie Telefondienst u.s.w. Und nochmals, wir haben kein Shadowing Programm. Die Azubine soll ja selbständiges Arbeiten lernen. Und das lernt man eben auch durch so Arbeiten


Sollte Ihrer Meinung nach ein Azubi nicht lernen, wie man alleine den Laden schmeißt?

Ich weiß ja nicht, wie Ihr Erfahrungsstand so ist, aber in meinem Betrieb werden häufig Leute eingestellt, die frisch aus der Ausbildung kommen. Und wenn die Bewerbungen vor mir liegen und ich überlege, wen von den vielen Bewerbern/Bewerberinnen wir da in die engere Auswahl nehmen, da ist "Erfahrung in selbständiger Arbeit" eines der wichtigsten Kriterien.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Ich persönlich bin der Meinung, dass Betrieb seinen Pflichten nachkommen soll. Und dass tut der nicht, wenn alle im Urlaub sind, während der Azubi den Laden schmeisst (was hat das überhaupt mit Ausbildung zu tun?).

... z.B. dies hier:
Zitat:
Organisation und Ordnung halten im Büro ist ein Ausbildungsbestandteil. Ebenso wie Telefondienst u.s.w. Und nochmals, wir haben kein Shadowing Programm. Die Azubine soll ja selbständiges Arbeiten lernen. Und das lernt man eben auch durch so Arbeiten


Sollte Ihrer Meinung nach ein Azubi nicht lernen, wie man alleine den Laden schmeißt?

Ich weiß ja nicht, wie Ihr Erfahrungsstand so ist, aber in meinem Betrieb werden häufig Leute eingestellt, die frisch aus der Ausbildung kommen. Und wenn die Bewerbungen vor mir liegen und ich überlege, wen von den vielen Bewerbern/Bewerberinnen wir da in die engere Auswahl nehmen, da ist "Erfahrung in selbständiger Arbeit" eines der wichtigsten Kriterien.


???

"Ja, ich meinte wirklich Schränke ausräumen, Boden putzen usw., tatsächlich eine Reinigung der Praxis, Abstellräume usw."

Das ist jetzt ein Scherz von dir? Während der TS ausbildungsfremde Tätigkeiten ausführt (sie macht keine Ausbildung zur Putze) relativierst du das auf die selbstständige Arbeit. Wenn ich sowas lesen würde (in der Bewerbung) , würde ich mir eher sorgen machen, ob die Person überhaupt die Lerninhalte, die der Betrieb übertragen sollte auch hinreichend gemacht hat. Und ich im nachgang nicht weiterausbilden darf...

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also jede Arztpraxis die ich kenne hat zumindest einmal im Jahr einengrossen Putztag, wo dann auch wirklich alles ausgeräumt wird und sauber gemacht wird.

Das mit dem Praxis putzen/aufräumen ist ja kein Dauerzustand, sondern umfasst nur eine Woche und es stellt wohl den Jahresputztag dar. Da die TE allerdings alleine ist, brauch sie einfach mehr als einen Tag.

Meiner Meinung nach gehört zum Betrieblichen Ablauf (den ein Azubi ja auch lernen soll) auch der Jahresputz...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
armermieter123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

also jede Arztpraxis die ich kenne hat zumindest einmal im Jahr einengrossen Putztag, wo dann auch wirklich alles ausgeräumt wird und sauber gemacht wird.

Das mit dem Praxis putzen/aufräumen ist ja kein Dauerzustand, sondern umfasst nur eine Woche und es stellt wohl den Jahresputztag dar. Da die TE allerdings alleine ist, brauch sie einfach mehr als einen Tag.

Meiner Meinung nach gehört zum Betrieblichen Ablauf (den ein Azubi ja auch lernen soll) auch der Jahresputz...


Mag sein, dass es der Jahresputztag ist.

Trotzdem:

1.: Sie ist alleine. Ohne Ausbilder keine Ausbildung. Ganz einfach.
2.: Putzen (dabei meine ich nicht die Desinfektion diverser Untensilien) ist definitiv nicht in einer Ausbildung ausgeschrieben und gehört natürlich nicht zur Ausbildung (Ausnahme Putzfrauen).

Das Beispiel mit der Friseurin ist übrigens Unfug. Denn: Haare zu entsorgen ist ein Teil der Arbeit. Aber nicht, dass der Friseur jetzt die ganze Bude putzt.
Analog zur Praxis: Desinfektion der Schere etc. ist ausbildungsrelevant. Aber nicht der Boden etc.

Das Problem ist ja hier, dass offensichtlich die Meinung vorherrscht, der Stift muss halt alles machen. Das ist falsch.

3x Hilfreiche Antwort

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