Als Chef Überstunden vom Azubi erwarten?

25. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Hasli
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Als Chef Überstunden vom Azubi erwarten?

Hallo,
ich habe ein Gespräch mit meinem Chef bezgl meines ersten Beitrags gehabt, in dem es um die Arbeitszeit nach der Berufsschule ging.

Der Chef sagte mir wortwörtlich, es könne sein das ich auch Mal länger bleiben muss, als ich ihn fragte wie das gehandhabt wird mit den Überstunden und ob es einen Ausgleich gäbe, sagte er mir ein Ausgleich sei erst ab 10% von irgendwas vorgesehen und nein, den gäbe es nicht.

Er setzt das aber voraus und erwarte das und dürfe dies auch als Arbeitgeber bestimmten.

Wenn ich sage sie bleiben länger dann müssen sie das auch.

Ich sagte ihm, es sei in Ordnung dass er dies erwarte, ich mich aber Frage ob er das auch von Auszubildenden erwarten kann.
Ich sagte ihm, ich berate mich mit der Ausbildungsberatung und würde ihm anschließend eine Rückmeldung geben, bis dahin leiste ich aber keine Überstunden.

Nun, wie sieht das aus?
Darf er das wirklich Voraussetzungen und wenn ich mich weigere, was kann mich erwarten?

Bin aus der Probezeit raus.

Danke für die Unterstützung.

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Was steht denn im Vertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17357 Beiträge, 6464x hilfreich)

Ja, immer diese 'Erwartungen' - seufz.
Grundsätzlich: Du bist zur Ausbildung dort; wie Ausbildungsinhalte mit notwendigen Überstunden zusammen zu bringen sind, müsste dir und mir dein Chef einmal plausibel erklären.

Mehr, ausführlich und verständlich zum Thema Azubi/Überstunden unter https://www.azubiyo.de/azubi-wissen/ueberstunden/?msclkid=c9dd47be0d20118866f7246e290562b1&utm_source=bing&utm_medium=cpc&utm_campaign=C_Bi_Stext_Azubi-Wissen&utm_term=%2Fazubi-wissen&utm_content=C_Go_Stext_Azubi-Wissen
Ansonsten ein guter Anfang, dass / wenn du dich gleich von Beginn an mit Arbeitsrecht beschäftigst - du wirst es brauchen können in deinem Arbeitsleben.

-- Editiert von User am 25. Januar 2023 19:39

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hasli
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Was steht denn im Vertrag?


Da steht " eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung wird besonders vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen. Der Chef sagte mir aber etwas mit 10% und erst dann aber davon steht nichts in meinem Vertrag

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Dann darf er auch nichts fordern.

Wird bei Weigerung aber wohl Ärger geben. Ich würde aber trotzdem nicht mehr arbeiten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hasli
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wird bei Weigerung aber wohl Ärger geben.


Damit kann ich leben, aber was könnte aus diesem Ärger für Konsequenz herauswachsen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Hasli):
Damit kann ich leben, aber was könnte aus diesem Ärger für Konsequenz herauswachsen?


Schlechte Stimmung, Abmahnung und Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.....
Natürlich ungerechtfertigt....

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hasli
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Schlechte Stimmung, Abmahnung und Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.....
Natürlich ungerechtfertigt....


Abmahnung wie rechtlich begründen? Ich halte mich doch an den Vertrag?

Kündigung wegen Arbeitsverweigerung geht ja nicht, ich bin in der Ausbildung und kein Arbeitnehmer.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17357 Beiträge, 6464x hilfreich)

... also bleibt es bei evtl. schlechter Stimmung und Grummelen. Vll. auch dahingehend, dass man dich später nicht übernimmt - wenn du denn in so einem Laden arbeiten wolltest.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

In der Ausbildung sollte es i. d. R. gar nicht zu Überstunden kommen, weil der Azubi nicht dazu da ist, betriebliche Engpässe abzufedern. Ü-Stunden sind jedoch möglich (Alter spielt auch eine Rolle!), müssen dann aber dem Ausbildungszweck dienen. Eine Vergütung und/oder Freizeitausgleich muss jedoch stattfinden ->BBIG § 17 Abs. 7

Wenn du auf deinem Recht bestehst, sind das keine Abmahn- oder gar Kündigungsgründe. Die Frage ist, hältst du das 3 Jahre aus oder wird das zu belastend, wenn es dem Chef auf die Stimmung schlägt. Vielleicht einfach mal dem Chef das BBiG § 17 zeigen - viele wissen einfach nicht richtig Bescheid.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Die Frage ist, hältst du das 3 Jahre aus oder wird das zu belastend, wenn es dem Chef auf die Stimmung schlägt.


Das funktioniert auch anders herum, wird es zu belastend, weil man nichts gesagt hat und der Chef die "billige Arbeitskraft" voll ausnutzt.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

oder so, ganz genau :grins:

Bei der derzeitigen Lage auf dem Ausbildungsmarkt dürfte es gar kein Problem sein, einen anderen Betrieb zu finden.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Hasli
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
also bleibt es bei evtl. schlechter Stimmung und Grummelen. Vll. auch dahingehend, dass man dich später nicht übernimmt - wenn du denn in so einem Laden arbeiten wolltest.


Mit der schlechten Stimmung kann ich leben, ich möchte die Ausbildung absolvieren und dann weiter ziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Hasli
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Bei der derzeitigen Lage auf dem Ausbildungsmarkt dürfte es gar kein Problem sein, einen anderen Betrieb zu finden.


Man kann wirklich immer gehen wenn man möchte, aber wenn ich durch meine Ausdauer lerne Grenzen zu ziehen und diese innerhalb der Ausbildung aufrecht halte, ist das mir lieber als nochmal von vorne anfangen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Hasli
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das funktioniert auch anders herum, wird es zu belastend, weil man nichts gesagt hat und der Chef die "billige Arbeitskraft" voll ausnutzt


Genau deshalb bin ich jetzt mutig und was kommen mag soll kommen.

Kollegen machen es mit, ist ja okay. Aber ich mache es nicht mit.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat (von Hasli):
Man kann wirklich immer gehen wenn man möchte, aber wenn ich durch meine Ausdauer lerne Grenzen zu ziehen und diese innerhalb der Ausbildung aufrecht halte, ist das mir lieber als nochmal von vorne anfangen.


Finde ich klasse: In einem anderen Betrieb muss es nämlich nicht besser sein, man kann auch vom Regen in die Traufe kommen. Auch im späteren Arbeitsleben kann man nicht immer einfach wechseln, wenn es mal Probleme gibt.
Viel Erfolg!

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Hasli):
aber wenn ich durch meine Ausdauer lerne Grenzen zu ziehen und diese innerhalb der Ausbildung aufrecht halte
Eine sogenannte aufrecht untergehende Azubi?
Wer es mag... aber bitte stets daran denken, dass Grenzen mind. 2 Seiten haben---> hüben und drüben.


...es könne sein das ich auch Mal länger bleiben muss...Momentan haben wir viele Aufträge weshalb es drunter und drüber geht im Büro.
Also schon im ersten Ausbildungsjahr Grenzen setzen... selbst wenn es nur momentan und ganz ohne Ausbeutungsabsicht ist. Schließlich kann man per Gesetz und Stoppuhr auch Grenzen setzen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Hasli
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
n der Ausbildung sollte es i. d. R. gar nicht zu Überstunden kommen, weil der Azubi nicht dazu da ist, betriebliche Engpässe abzufedern. Ü-Stunden sind jedoch möglich (Alter spielt auch eine Rolle!), müssen dann aber dem Ausbildungszweck dienen. Eine Vergütung und/oder Freizeitausgleich muss jedoch stattfinden ->BBIG § 17 Abs. 7


Ich danke dir für deine hilfreiche Antwort.

Jetzt habe ich mich nochmal bei der Beratung abgesichert, sie schlugen mir vor nicht erneut zum Chef zu gehen sondern es erstmal darauf beruhen zu lassen. Sollte es allerdings dazu kommen, dass Überstunden verlangt werden, solle ich in diesem Moment darauf Bezug nehmen und mich auf meinen aus Ausbildungsvertrag beziehen.

Wie siehst du das?
Danke schonmal für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Hasli
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Eine sogenannte aufrecht untergehende Azubi?
Wer es mag... aber bitte stets daran denken, dass Grenzen mind. 2 Seiten haben---> hüben und drüben.


Ich verstehe die Message in diesem Beitrag nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17357 Beiträge, 6464x hilfreich)

... das ist sicher vernünftig, Dinge dann zu klären, wenn sie Fakt sind oder werden.
Alles von Anfang an in trockene Tücher bringen zu wollen, wird nicht funktionieren und führt leicht zu Verdruss, eben weil vorerst hypothetisch.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Hasli):
Ich verstehe die Message in diesem Beitrag nicht?
Das mag sein. Du bist fixiert auf das, was im BBiG steht und möchtest schon jetzt Grenzen ziehen...komme, was wolle.
Es kommt ja noch nichts, aber es könnte schon mal vorkommen... hat der Chef gesagt... und dann kommts drauf an.
Auch die Beratung empfiehlt dir, zunächst keine große Welle zu erzeugen.

Viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat (von Hasli):
Jetzt habe ich mich nochmal bei der Beratung abgesichert, sie schlugen mir vor nicht erneut zum Chef zu gehen sondern es erstmal darauf beruhen zu lassen. Sollte es allerdings dazu kommen, dass Überstunden verlangt werden, solle ich in diesem Moment darauf Bezug nehmen und mich auf meinen aus Ausbildungsvertrag beziehen.

Wie siehst du das?
Danke schonmal für die Antwort.


Die Entscheidung kann dir leider keiner abnehmen.

Ob der Chef einsichtig wird, wenn man ihm die Rechtslage erklärt, kann ich nicht beurteilen.
Falls du das in Erwägung ziehst, könntest du ein Gespräch zwischen dir, deinem Chef und einem Ausbildungsberater der Kammer als Mediator vorschlagen.

Oder du lässt alles laufen bis Überstunden ein Thema werden, du verweigerst die und es "knallt".

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17357 Beiträge, 6464x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
... wenn man ihm die Rechtslage erklärt ....

Nach meiner Erfahrung mögen die Leute generell und Chefs insbesonder nicht, belehrt zu werden. Wie heißt es doch so treffend: "Erwachsene sind lernfähig, aber unbelehrbar (Horst Siebert, 2009)"

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
H.Bothur
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Wobei - ganz ehrlich, wenn ich

Zitat (von Hasli):
Genau deshalb bin ich jetzt mutig und was kommen mag soll kommen.


Zitat (von Hasli):
Man kann wirklich immer gehen wenn man möchte, aber wenn ich durch meine Ausdauer lerne Grenzen zu ziehen und diese innerhalb der Ausbildung aufrecht halte, ist das mir lieber als nochmal von vorne anfangen.


Zitat (von Hasli):
Ich sagte ihm, ich berate mich mit der Ausbildungsberatung und würde ihm anschließend eine Rückmeldung geben, bis dahin leiste ich aber keine Überstunden.


Zitat (von Hasli):
Damit kann ich leben, aber was könnte aus diesem Ärger für Konsequenz herauswachsen?


Das alles klingt einfach nur nach "Ich will meine Rechte !!!" - das der Arbeitgeber evtl. - gerade in der heutigen Zeit der Personalnot - durchaus Überstunden anordnen muss sollte man sich dabei auch überlegen. Und natürlich ist das jetzt für einen AG kein Freibrief um beliebig viele Überstunden anzuordnen, aber das klingt alles nach eine renitenten Azubi.

Zitat (von Hasli):
Kündigung wegen Arbeitsverweigerung geht ja nicht, ich bin in der Ausbildung und kein Arbeitnehmer.


Und da täuscht Du dich - auch als Auszubildender hat man Pflichten und wenn man gegen diese verstößt kann man abgemahnt und entlassen werden.

Hans

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von H.Bothur):
Das alles klingt einfach nur nach "Ich will meine Rechte !!!" - das der Arbeitgeber evtl. - gerade in der heutigen Zeit der Personalnot - durchaus Überstunden anordnen muss sollte man sich dabei auch überlegen.


Das ein Auszubildender unter Umständen nicht einfach den Hammer fallen lassen, oder den Schalter umlegen kann, wenn die Uhr "Feierabend" anzeigt, ist selbstverständlich, aber du täuschst dich in soweit, Auszubildende sind kein Puffer für Personalmangel.
Überstunden müssen zwingend dem Ausbildungsziel dienen, ansonsten sind sie bei Auszubildenden unzulässig.

Zitat (von H.Bothur):
...aber das klingt alles nach eine renitenten Azubi.

Für mich klingt das das nach einem/einer Azubi/ne, welcher das veraltete Sprichwort "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" nicht so schluckt, wie manche Ausbildungsbetriebe es gerne auslegen möchten.

Zitat (von H.Bothur):
Und da täuscht Du dich - auch als Auszubildender hat man Pflichten und wenn man gegen diese verstößt kann man abgemahnt und entlassen werden.

Aber nicht bei der Anordnung von ungerechtfertigten Überstunden oder Mehrarbeit.

-- Editiert von User am 31. Januar 2023 13:59

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von Hasli):
Damit kann ich leben, aber was könnte aus diesem Ärger für Konsequenz herauswachsen?

Schlechte Stimmung,

Kann passieren. Wäre aber eh gegeben, wenn unzulässig Überstunden gefordert werden.
Zitat:
Abmahnung und Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.....
Natürlich ungerechtfertigt...

Wird auch nicht funktionieren, die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen durch den Ausbildungsbetrieb ist sehr schwierig.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Wie alt ist der Azubi denn im beschriebenen Fall eigentlich?

Über 18? Unter 18?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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